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Modelo 721 in Spanien

Seit 2023 gibt es in Spanien eine neue Steuererklärung für Kryptowerte auf ausländischen Plattformen: das Modelo 721. Dieses Modell ist vergleichbar mit dem Modelo 720, das für ausländische Bankkonten, Immobilien und Wertpapiere gilt, richtet sich jedoch speziell an Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wer zur Abgabe verpflichtet ist, welche Grenzen gelten und welche Informationen genau deklariert werden müssen.


Wer muss das Modelo 721 einreichen?

Die Abgabe des Modelo 721 ist verpflichtend, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Steuerlicher Wohnsitz in Spanien: Die Pflicht betrifft natürliche Personen und Unternehmen, die in Spanien steuerlich ansässig sind. Das bedeutet, dass Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen oder Ihr wirtschaftlicher Mittelpunkt dort liegt.

Kryptowerte auf ausländischen Börsen: Das Modelo 721 betrifft ausschließlich Kryptowährungen, die auf ausländischen Krypto-Plattformen (Exchanges) wie Binance, Kraken oder Coinbase verwahrt werden. Private Wallets oder Krypto-Vermögenswerte auf spanischen Plattformen sind nicht meldepflichtig.

Gesamtwert von 50.000 € oder mehr: Die Meldepflicht tritt ein, wenn der Gesamtwert aller auf ausländischen Plattformen gehaltenen Kryptowerte am 31. Dezember des Steuerjahres 50.000 € oder mehr beträgt.


Welche Informationen müssen deklariert werden?

Wenn Sie das Modelo 721 einreichen müssen, sind folgende Angaben erforderlich:

📌 Name der Krypto-Plattform (Exchange), auf der die Kryptowerte gehalten werden.
📌 Gesamtwert der gehaltenen Kryptowährungen am 31. Dezember des Steuerjahres (in Euro).
📌 Art der Vermögenswerte (z. B. Bitcoin, Ethereum oder andere digitale Token).
📌 Land der Kryptobörse – der Sitz der Plattform, auf der die Kryptowerte gehalten werden.

Wichtig: Es müssen keine Einzeltransaktionen oder Handelsgewinne gemeldet werden. Es geht lediglich um die Bestände zum Jahresende.


Wann muss das Modelo 721 eingereicht werden?

Die Steuererklärung Modelo 721 muss jährlich abgegeben werden, wenn die Meldepflicht erfüllt ist.

📅 Frist für das Steuerjahr 2024: 1. bis 31. März 2025

Falls sich der Gesamtwert der Kryptowährungen in den folgenden Jahren um mehr als 20.000 € erhöht, muss das Modell erneut eingereicht werden. Andernfalls ist keine erneute Abgabe erforderlich.


Sanktionen bei Nichtabgabe oder fehlerhafter Erklärung

Die spanische Steuerbehörde kann bei Nichtabgabe oder fehlerhaften Angaben folgende Strafen verhängen:

🚨 300 € Strafe, wenn das Modelo 721 auf Verlangen der Steuerbehörde nicht eingereicht wird.
🚨 150 € Strafe, falls das Modell fehlerhaft eingereicht wird.
🚨 20 € Strafe pro nicht gemeldeten oder angeforderten Eintrag.
🚨 10 € Strafe pro fehlerhaft gemeldetem Eintrag.

Auch wenn diese Strafen niedriger sind als die früheren Sanktionen für das Modelo 720, ist es wichtig, die fristgerechte und korrekte Meldung ernst zu nehmen, um steuerliche Probleme zu vermeiden.


Prüfen Sie Ihre Abgabepflicht und beauftragen Sie PEHOMA Consult

Sind Sie unsicher, ob Sie das Modelo 721 abgeben müssen? Wir haben ein Webformular erstellt, mit dem Sie schnell und einfach prüfen können, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind. Falls gewünscht, können Sie uns direkt beauftragen, Ihre Steuermeldung fristgerecht zu erstellen und einzureichen.

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Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Ihr Team von PEHOMA Consult

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