Urteil vom 19. Mai 2026 – Tribunal Supremo (STS 620/2026)
Urteil vom 19. Mai 2026 – Tribunal Supremo (STS 620/2026)
Die verpflichtende Einführung des elektronischen Rechnungssystems (Sistema de Facturación Electrónica) wird um ein weiteres Jahr verschoben.
Ein Haus, eine Wohnung, eine Finca in Spanien – für viele Deutsche, Österreicher und Schweizer ein Lebenstraum. Doch ob Kauf oder Verkauf: Spanisches Immobilienrecht folgt eigenen Regeln, und wer sich allein auf Makler oder gut gemeinte Ratschläge verlässt, riskiert teure Fehler. Genau hier setzt die unabhängige anwaltliche Immobilienbegleitung von PEHOMA Consult an – als Abogados y Asesores mit Sitz in Málaga, spezialisiert auf deutschsprachige Mandanten.
Ein Testament in Spanien zu erstellen oder mit Immobilienbesitz in Spanien zu erben, wirft viele Fragen auf:
Fachliche Erstellung und Qualitätssicherung:
Sämtliche Beiträge in unserem Wissensbereich werden ausschließlich von qualifizierten Fachexperten und Beratern unseres Teams erstellt, die über fundierte Kenntnisse im spanischen Steuer- und Rechtsbereich verfügen. Die fachliche Verantwortung für alle Inhalte liegt bei unseren Experten.
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Sorgfaltspflicht und Aktualität:
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Keine Rechts- oder Steuerberatung:
Steuerliche und rechtliche Fragestellungen sind regelmäßig einzelfallabhängig und erfordern eine umfassende Würdigung der individuellen Umstände. Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information, stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar, begründen kein Mandatsverhältnis und können eine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.
Handlungsempfehlung:
Wir empfehlen ausdrücklich, vor rechtserheblichen Entscheidungen oder Handlungen fachlichen Rat durch einen für Ihren konkreten Fall zuständigen Berater einzuholen. Gerne stehen Ihnen unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Anwendbares Recht:
Für alle in diesem Wissensbereich behandelten Themen gilt ausschließlich spanisches Recht in der jeweils gültigen Fassung.
PEHOMA Consult – Deutschsprachige spanische Steuer- & Rechtsberatung
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