Prüfung & AUFTRAG Modelo 720 / 721

Mit diesem Formular können Sie prüfen ob Sie abgabepflichtig sind und uns beauftragen, Ihre informative Steuererklärung gemäß Modelo 720 und/oder Modelo 721 zu erstellen und fristgerecht bei den spanischen Steuerbehörden einzureichen.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig und korrekt aus, damit wir Ihre Angaben prüfen und die Erklärung ordnungsgemäß vorbereiten können.

Bitte beachten Sie, dass jeder Ehepartner einen eigenen Auftrag erteilen muss, da die Modelos 720 und 721 individuell pro Steuerpflichtigem eingereicht werden. Jeder Ehepartner ist verpflichtet, eine separate Erklärung für die auf ihn oder sie entfallenden Vermögenswerte im Ausland abzugeben.

Spanien +34

Modelo 720

Hinweise zum Modelo 720 zur informativen Meldung von Vermögenswerten im Ausland

Ein neues Modelo 720 muss in Spanien nur dann erneut eingereicht werden, wenn sich wesentliche Änderungen an den zuvor gemeldeten Vermögenswerten ergeben haben. Dies ist in folgenden Fällen erforderlich:

  1. Wertsteigerung um mehr als 20.000 €:
    Falls der Gesamtwert eines zuvor gemeldeten Vermögensblocks (Bankkonten, Wertpapiere oder Immobilien) um mehr als 20.000 € im Vergleich zur letzten Erklärung gestiegen ist, besteht die Pflicht zur erneuten Abgabe.

  2. Neuerwerb oder Verkauf von Vermögenswerten:
    Wenn neue Vermögenswerte im Ausland erworben oder bereits gemeldete Vermögenswerte verkauft wurden, muss dies in einer neuen Erklärung erfasst werden.

  3. Änderung der Inhaberschaft oder Auflösung von Konten:
    Falls ein gemeldetes Konto oder ein Vermögenswert geschlossen, übertragen oder seine Eigentumsstruktur geändert wurde, ist eine erneute Meldung notwendig.

Falls keine dieser Bedingungen erfüllt ist, muss das Modelo 720 nicht erneut eingereicht werden​.

Die Meldepflicht des Modelo 720 betrifft drei Kategorien von Vermögen, die sich im Ausland befinden:

  1. Bankkonten und Guthaben bei ausländischen Finanzinstituten.
  2. Wertpapiere, Versicherungen und Beteiligungen an Unternehmen im Ausland.
  3. Immobilien und Immobilienrechte im Ausland.

Ein Modelo 720 muss eingereicht werden, wenn der Gesamtwert eines dieser Vermögensblöcke am 31. Dezember 50.000 € übersteigt. Kryptovermögen wird bei dem Modelo 720 nicht berücksichtigt.

Bei Versicherungen gilt der Rückkaufswert am 31.12.2024 Es müssen auch Bankkonten angegeben werden, bei denen nur eine Bevollmächtigung vorliegt

Modelo 721

Hinweise zum Modelo 720 zur informativen Meldung von Kryptovermögen bei ausländischen Börsen

Aufgrund Ihrer Kryptowährungen müssen Sie auch das Modelo 721 abgeben. Das Modelo 721 ist eine Steuererklärung in Spanien, die sich auf Kryptowährungen bezieht. Seit 2023 müssen Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Spanien dieses Modell einreichen, wenn sie Kryptowerte auf ausländischen Plattformen besitzen und der Gesamtwert am 31. Dezember eines Jahres 50.000 € oder mehr beträgt.

Da Ihre Kryptowerte auf ausländischen Börsen weder den Gesamtwert von 50.000 € überschreiten noch eine Wertsteigerung von mehr als 20.000 € im Vergleich zur letzten Modelo-721-Erklärung (falls in 2023 eine abgegeben wurde) aufweisen, besteht für Sie keine Pflicht zur Einreichung des Modelo 721.

Falls sich der Wert Ihrer Kryptowerte bei ausländischen Börsen zusammen um mehr als 20.000€ erhöht hat im Vergleich zur Meldung von 2023, müssen Sie erneut ein Modelo 721 abgeben. 

Bitte beachten Sie, dass wir für die korrekte Erstellung Ihrer Steuererklärungen vollständige und detaillierte Unterlagen zu Ihren Vermögenswerten benötigen.

Falls Sie ein Modell erneut einreichen müssen (wenn es bereits in einem vorherigen Jahr abgegeben wurde), genügt die Dokumentation zu den relevanten Veränderungen.

Je übersichtlicher und aussagekräftiger Ihre Unterlagen sind, desto effizienter können wir Ihre Steuererklärung bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass der Zeitaufwand für die Prüfung und Aufbereitung Ihrer Dokumente einen Einfluss auf unser Honorar hat.

Nach Absendung dieses Formulars und der Beauftragung von PEHOMA Consult, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem Link zu unserem Server. darüber können Sie gesichert alle Unterlagen auf unseren Server laden, die wir zur Erstellung der Steuermeldungen benötigen. 

Auf Basis Ihrer Angaben ist weder eine Abgabe des Modelo 720 noch des Modelo 721 erforderlich.

Falls Sie dennoch der Meinung sind, dass eine Erklärung eingereicht werden muss, überprüfen Sie bitte Ihre Eingaben im Formular.

PEHOMA Consult – Deutschsprachige Steuerberatung und Rechtsberatung in Spanien

PEHOMA Consult ist Ihre deutschsprachige Steuerkanzlei und Rechtsanwaltskanzlei in Málaga, spezialisiert auf Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung für Auswanderer, Residenten, Unternehmer, Investoren und Rentner in Spanien. Wir beraten Sie zuverlässig und professionell in Marbella, Málaga, Rincón de la Victoria, Torrox, Nerja, Alhaurín el Grande, Alhaurín de la Torre, Torremolinos, Fuengirola, Mijas, Estepona und entlang der gesamten Costa del Sol.

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