Steuerjahr 2025 · Frist: 31. März 2026

Modelo 720 & 721 – Meldung von Auslandsvermögen

Sind Sie als steuerlich Ansässiger in Spanien verpflichtet, Ihr Auslandsvermögen zu melden? Wir helfen Ihnen weiter.

Wer in Spanien steuerlich ansässig ist und Bankkonten, Wertpapiere, Versicherungen oder Immobilien im Ausland besitzt, muss diese unter bestimmten Voraussetzungen jährlich bei der spanischen Finanzbehörde (AEAT) melden – über das sogenannte Modelo 720.

Seit 2024 gibt es zusätzlich das Modelo 721 für Kryptowährungen bei ausländischen Plattformen.

Muss ich melden?

Sie sind sich nicht sicher, ob eine Meldepflicht besteht? Unser kostenloser Pflichtprüfer zeigt Ihnen in wenigen Schritten, ob Sie ein Modelo 720 oder 721 abgeben müssen.

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Sie wissen bereits, dass Sie melden müssen? Beauftragen Sie PEHOMA direkt mit der Erstellung und Einreichung Ihres Modelo 720 und/oder 721.

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