Spanische Steuerformulare („Modelos“) – Überblick und Fristen

Spanische Steuerformulare („Modelos“) – Überblick und Fristen

In Spanien werden Steuererklärungen und Mitteilungen in der Regel über spezifische Formulare eingereicht, die „Modelos“ genannt werden. Diese Formulare stammen überwiegend von der staatlichen Steuerbehörde Agencia Tributaria, teilweise aber auch von anderen Behörden (z. B. Sozialversicherung oder Autonome Gemeinschaften).

Jedes Modelo entspricht einer bestimmten Steuerart oder Informationspflicht. Für Unternehmen, Selbstständige, Arbeitnehmer und auch für Nicht-Residenten ist es entscheidend, die richtigen Formulare zu kennen, korrekt auszufüllen und fristgerecht einzureichen. Fehler oder Versäumnisse können schnell zu Bußgeldern und Steuernachzahlungen führen.

Warum sind die spanischen Modelos so wichtig?

  • Pflicht gegenüber der Agencia Tributaria: Ohne fristgerechte Abgabe drohen empfindliche Strafen.
  • Breite Vielfalt: Über 100 verschiedene Formulare – jedes mit spezifischem Zweck.
  • Elektronische Abgabe: Nahezu alle Modelos sind online einzureichen (declaración telemática).
  • Abhängigkeit von Steuerstatus: Ob privat, selbstständig oder juristische Person – jedes Szenario erfordert andere Modelos.

Wichtige spanische Modelos im Überblick

1. Allgemeine Meldungen und Registrierungen

  • Modelo 030: Anmeldung, Abmeldung oder Änderung persönlicher Daten von Privatpersonen (z. B. Wohnsitz, Steueradresse).
  • Modelo 036 / 037: Anmeldung oder Abmeldung gewerblicher Tätigkeiten; Mitteilung steuerlicher Änderungen für Unternehmer und Freiberufler.

2. Einkommensteuer (IRPF – Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas)

  • Modelo 100: Jahressteuererklärung für natürliche Personen (Einkommensteuererklärung).
  • Modelo 130: Vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlung für Selbstständige (direkte Schätzung).
  • Modelo 131: Vorauszahlung bei Anwendung der objektiven Schätzung („módulos“).
  • Modelo 145: Angaben von Arbeitnehmern zu persönlichen Verhältnissen, damit der Arbeitgeber die korrekte Lohnsteuer (Retenciones) berechnen kann.

3. Lohnsteuer und Quellensteuern (Retenciones)

  • Modelo 111: Vierteljährliche Meldung über einbehaltene Lohnsteuer und Honorare von Freiberuflern.
  • Modelo 115: Vierteljährliche Meldung über einbehaltene Quellensteuern auf Geschäftsmieten.
  • Modelo 180: Jahreszusammenfassung der im Laufe des Jahres auf Geschäftsmieten einbehaltenen Quellensteuer.
  • Modelo 190: Jahreszusammenfassung aller Lohnsteuerabzüge und Quellensteuern für Arbeitnehmer und Dienstleister.

4. Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades)

  • Modelo 200: Jahressteuererklärung der Körperschaftsteuer für juristische Personen.
  • Modelo 202: Unterjährige Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer.

5. Umsatzsteuer (IVA – Impuesto sobre el Valor Añadido)

  • Modelo 303: Vierteljährliche Umsatzsteuererklärung (Vorsteuer und Umsatzsteuer).
  • Modelo 390: Jahresübersicht der Umsatzsteuer (Zusammenfassung aller 303-Meldungen).
  • Modelo 347: Jahresmeldung über Geschäfte mit Dritten ab bestimmtem Schwellenwert (in der Regel 3.005,06 €).
  • Modelo 349: Vierteljährliche Meldung über innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen.
  • Modelo 369: Meldung im Rahmen des OSS-Verfahrens („One-Stop-Shop“) für grenzüberschreitende EU-Umsätze.

6. Nicht-Residentensteuer (Impuesto sobre la Renta de no Residentes)

  • Modelo 210: Erklärung der Einkünfte von Nicht-Residenten (z. B. Mieteinnahmen oder fiktive Nutzung einer Immobilie).

7. Vermögen und Auslandsmeldungen

  • Modelo 714: Jahressteuererklärung zur Vermögenssteuer.
  • Modelo 720: Informationspflicht über Auslandsvermögen ab bestimmten Schwellenwerten (z. B. Konten, Immobilien, Beteiligungen im Ausland).

Fristen für die wichtigsten Modelos

  • Vierteljährlich: Modelo 111, 115, 130, 131, 303, 349, 369.
  • Jährlich: Modelo 100, 200, 390, 180, 190, 347, 714, 720.
  • Unterjährig: Modelo 202 (Körperschaftsteuervorauszahlungen).
  • Laufend: Modelo 030, 036/037 (bei Änderungen oder Beginn/Ende der Tätigkeit).

Häufige Fehler und Risiken

  • Falsche Zuordnung des richtigen Formulars (z. B. 130 vs. 131).
  • Verspätete Abgabe – Bußgelder entstehen oft schon bei wenigen Tagen Verspätung.
  • Unvollständige Angaben (z. B. beim Modelo 720 mit hohen Strafrisiken).
  • Nichtabgleich mit den Buchhaltungsdaten – Gefahr von Abweichungen bei Betriebsprüfungen.

Fazit: Komplexität erfordert Expertise

Das spanische Steuersystem ist komplex – und die Vielzahl an Formularen („Modelos“) macht es noch anspruchsvoller. Gerade für internationale Mandanten, Selbstständige und Unternehmer ist die fachgerechte Einreichung unerlässlich, um rechtliche Sicherheit und steuerliche Optimierung zu erreichen.

Bei PEHOMA Consult unterstützen wir Sie zuverlässig bei der Auswahl, Ausfüllung und fristgerechten Einreichung aller relevanten Modelos. So vermeiden Sie Fehler, sparen Zeit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

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(Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind stets alle Geschlechter.)

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