Campaña de la Renta 2025 – Ihre spanische Steuererklärung professionell und digital erledigt
Einkommensteuererklärung (Declaración de la Renta / IRPF) für das Veranlagungsjahr 2025 – Fristen, Neuerungen, Pflichten und unsere neuen Online-Tools
Wichtige Termine der Campaña de la Renta 2025
Die spanische Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 muss zwischen April und Juni 2026 eingereicht werden.
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Dieses Jahr haben wir drei digitale Werkzeuge entwickelt, mit denen Sie Ihren Weg zur Steuererklärung so einfach und transparent wie möglich gestalten können – von der ersten Prüfung bis zur verbindlichen Beauftragung, alles online.
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Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Sie in Spanien steuerlich ansässig sind und zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.
Jetzt prüfen →📌 Die Renta 2025 im Überblick
Die Campaña de la Renta 2025 – die Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2025 – steht vor der Tür. Vom 8. April bis zum 30. Juni 2026 müssen Millionen von Steuerpflichtigen in Spanien ihre Erklärung des IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) bei der Agencia Tributaria einreichen.
Für deutsche Residenten in Spanien, Rentner, Selbstständige und alle, die Einkünfte aus Deutschland oder anderen Ländern beziehen, bringt die Steuererklärung besondere Herausforderungen. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien muss korrekt angewendet, ausländische Einkünfte deklariert und Freibeträge optimal genutzt werden.
In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über die Neuerungen 2025, die genauen Fristen, wer zur Abgabe verpflichtet ist und wie PEHOMA Consult Sie dabei unterstützt – auch mit unseren neuen digitalen Werkzeugen.
🆕 Wichtige Neuerungen für die Renta 2025
Das spanische Steuerrecht wurde für das Veranlagungsjahr 2025 in mehreren Punkten angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
📅 Alle Termine der Campaña 2025 im Detail
Die Agencia Tributaria hat die offiziellen Termine für die Steuerkampagne bekanntgegeben. Beachten Sie: Dieses Jahr stehen sechs Tage weniger als im Vorjahr zur Verfügung.
👤 Wer muss die Renta 2025 abgeben?
Alle steuerlich in Spanien ansässigen Personen (residentes fiscales) sind zur Abgabe verpflichtet, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden:
- Über 22.000 € brutto/Jahr bei einem einzigen Arbeitgeber
- Über 15.876 € brutto/Jahr bei zwei oder mehr Arbeitgebern, sofern der zweite und weitere zusammen mehr als 1.500 € gezahlt haben
- Alle Selbstständigen (autónomos) – unabhängig von der Höhe der Einkünfte, auch bei Verlust
- Kapitalerträge oder Veräußerungsgewinne über 1.600 €
- Mieteinnahmen aus Immobilien in Spanien oder im Ausland
- Imputierte Immobilieneinkünfte über 1.000 € (z. B. bei ungenutzten Zweitwohnungen)
Besonderheiten für Deutsche in Spanien
Als steuerlich in Spanien ansässige Person (mehr als 183 Tage Aufenthalt oder Lebensmittelpunkt in Spanien) müssen Sie Ihr weltweites Einkommen deklarieren:
- Deutsche Renten (gesetzliche und betriebliche) sind vollständig in Spanien steuerpflichtig
- Beamtenpensionen sind in der Regel nur in Deutschland steuerpflichtig, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt
- Mieteinnahmen aus Deutschland müssen deklariert werden – das DBA vermeidet eine Doppelbesteuerung
- Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) aus deutschen Quellen sind in Spanien steuerpflichtig
🇩🇪🇪🇸 Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Spanien
Das Convenio de Doble Imposición (CDI) regelt, welches Land das Besteuerungsrecht für verschiedene Einkunftsarten hat. Eine korrekte Anwendung ist entscheidend.
| Einkunftsart | Besteuerungsrecht | Behandlung in Spanien |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rente (DRV) | Spanien (Ansässigkeitsstaat) | Vollständig steuerpflichtig |
| Betriebsrente | Spanien (Ansässigkeitsstaat) | Vollständig steuerpflichtig |
| Beamtenpension | Deutschland (Quellenstaat) | Steuerfrei, Progressionsvorbehalt |
| Mieteinnahmen Deutschland | Deutschland (Belegenheitsstaat) | Anrechnung der deutschen Steuer |
| Dividenden aus Deutschland | Geteilt (max. 15 % QSt DE) | Steuerpflichtig mit Anrechnung |
| Zinserträge | Spanien (Ansässigkeitsstaat) | Vollständig steuerpflichtig |
💰 Wichtige Abzugsmöglichkeiten (Deducciones) 2025
Staatliche Abzüge
- Altersvorsorge: Einzahlungen in Pensionspläne (planes de pensiones) reduzieren die Bemessungsgrundlage
- Energetische Sanierung: 20 %, 40 % oder 60 % Abzug – verlängert bis 2026
- Elektrofahrzeuge: 15 % Abzug für Kauf und Ladestationen – verlängert bis 2026
- Spenden: Abzüge für Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen
- Mutterschaftsabzug: Bis zu 1.200 € für erwerbstätige Mütter mit Kindern unter 3 Jahren
Regionale Abzüge in Andalusien
- Mietabzug: Erhöhter Abzug für Mieter mit geringem Einkommen
- Pflegende Angehörige: Abzüge für die Pflege von Familienmitgliedern
- Geburt oder Adoption: Regionale Abzüge für Familienzuwachs
📋 Informationspflichten: Modelo 720 und 721
Modelo 720 – Vermögen im Ausland
Bei Auslandsvermögen über 50.000 € (Bankkonten, Wertpapiere, Immobilien) muss das Modelo 720 bis zum 31. März 2026 eingereicht werden.
Modelo 721 – Kryptowährungen im Ausland
Kryptowährungen auf ausländischen Plattformen (Coinbase, Kraken, Binance etc.) mit Gesamtwert über 50.000 € erfordern die Abgabe des Modelo 721 bis zum 31. März 2026.
✅ Unsere Dienstleistungen zur Renta 2025
Als auf deutschsprachige Mandanten spezialisierte Steuer- und Rechtskanzlei in Málaga unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um Ihre spanische Steuererklärung:
Vollständige Erstellung
Von der Datenaufnahme bis zur Einreichung bei der Agencia Tributaria
DBA-Anwendung
Korrekte Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens für Ihre deutschen Einkünfte
Modelo 720 & 721
Vermögensmeldungen für Auslandsvermögen und Kryptowährungen
Steueroptimierung
Nutzung aller legalen Abzugsmöglichkeiten
Beratung auf Deutsch
Persönlich in Málaga oder per Videokonferenz
Immobilieneinkünfte
Mieteinnahmen und imputierte Einkünfte – Spanien und Deutschland
❓ Häufig gestellte Fragen
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Jetzt online beauftragen 🧮 Honorar berechnenArtikel zuletzt aktualisiert: Februar 2026 · Stand: Campaña de la Renta 2025 (Veranlagungsjahr 2025) · Quellen: Agencia Tributaria, Real Decreto-ley 16/2025, BOE
