Campaña de la Renta 2025

Campaña de la Renta 2025 – Steuererklärung Spanien für Deutsche | PEHOMA Consult
📅 Campaña de la Renta 2025 · Steuerjahr 2025

Spanische Steuererklärung 2025 –
verständlich erklärt, professionell erledigt

Der vollständige Leitfaden zur Einkommensteuer (IRPF / Modelo 100) für Deutsche in Spanien – mit allen Fristen, Neuerungen und regionalen Besonderheiten.

8 April 2026 Start Online-Abgabe
25 Juni 2026 Frist Lastschrift
30 Juni 2026 Allgemeine Abgabefrist

📌 Was ist die „Renta" – und warum betrifft sie Sie?

Die Campaña de la Renta ist die jährliche Steuerkampagne in Spanien, in der alle steuerlich Ansässigen ihre Einkünfte des Vorjahres bei der Agencia Tributaria (AEAT) – dem spanischen Finanzamt – deklarieren müssen. Das zugrunde liegende Formular heißt offiziell Modelo 100, die zugrundeliegende Steuer IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas).

Für Deutsche in Spanien ist die Renta oft komplexer als für spanische Staatsbürger: Sie müssen sämtliche weltweiten Einkünfte deklarieren – also auch deutsche Renten, Mieterträge aus Deutschland, Dividenden, Kapitalerträge und Gehälter. Gleichzeitig muss das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien korrekt angewendet werden.

📖 Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick
IRPF
Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas – die spanische Einkommensteuer.
Modelo 100
Das offizielle Erklärungsformular für die Einkommensteuer (Renta).
Agencia Tributaria (AEAT)
Das spanische Finanzamt.
Residente Fiscal
Steuerlich Ansässiger – ab 183 Aufenthaltstagen in der Regel der Fall.
Borrador
Vorausgefüllter Steuererklärungsentwurf der AEAT – für Deutsche meist unvollständig!
DBA / CDI
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien.
Progressionsvorbehalt
Steuerfreie Einkünfte (z. B. Beamtenpension) erhöhen den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte.
⚠️ Warnung: Den Borrador niemals ungeprüft bestätigen Der von der AEAT vorausgefüllte Borrador enthält für Deutsche fast immer keine deutschen Einkünfte, keine korrekten DBA-Anrechnungen und keine regionalen Abzüge. Wer ihn einfach bestätigt, riskiert Fehlerklärungen, Nachforderungen und Strafzuschläge.

👤 Wer muss die Renta 2025 abgeben?

Einkommensgrenzen (Veranlagungsjahr 2025)

  • Über 22.000 € aus unselbstständiger Arbeit bei einem einzigen Arbeitgeber oder Zahler
  • Über 15.876 € bei zwei oder mehr Zahlern, sofern der zweite und weitere zusammen mehr als 2.500 € gezahlt haben (Neuerung 2025: bisher 1.500 €)
  • Alle Selbstständigen (Autónomos) – unabhängig von der Einkommenshöhe, auch bei Verlusten
  • Kapitalerträge oder Veräußerungsgewinne über 1.600 € (Zinsen, Dividenden, Aktien- und Fondsgewinne)
  • Mieteinnahmen aus Immobilien in Spanien oder im Ausland
  • Imputierte Immobilieneinkünfte über 1.000 € – fiktiver Mietertrag auf ungenutzte Zweitwohnungen (1,1 % oder 2 % des Katasterwerts)
  • Empfänger des Ingreso Mínimo Vital (IMV)

Wann gilt man als steuerlich ansässig in Spanien?

Es genügt die Erfüllung eines der folgenden Kriterien (Art. 9 Ley 35/2006):

  • Aufenthalt in Spanien von mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr
  • Wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt in Spanien (Haupteinkünfte, berufliche Tätigkeit)
  • Nicht getrennt lebender Ehegatte und/oder minderjährige Kinder leben dauerhaft in Spanien (widerlegbare Vermutung gem. Art. 9.1.b LIRPF)
⚠️ Weltweite Steuerpflicht Steuerliche Ansässigkeit in Spanien bedeutet: Alle Einkünfte weltweit müssen in Spanien deklariert werden – deutsche Renten, Mieterträge aus Deutschland, Kapitalerträge bei deutschen Banken, Betriebsrenten und sonstige Einkünfte.
💡 Freiwillige Abgabe kann sich lohnen Auch unterhalb der Grenzen kann eine Abgabe sinnvoll sein: bei Erstattungsansprüchen wegen zu hoher Quellensteuer, bei nutzbaren Abzügen (Energetische Sanierung, Elektrofahrzeuge, Spenden) oder wenn Sie dem deutschen Finanzamt Nachweise zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Ihrer Rente benötigen.

📅 Alle Fristen der Campaña 2025 im Überblick

8. April 2026 – Start der Kampagne
Die Abgabefrist beginnt. Alle Erklärungen für das Steuerjahr 2025 können ab diesem Datum eingereicht werden.
25. Juni 2026 – Lastschriftfrist
Letzter Tag für die Abgabe bei gewähltem Bankeinzug. Wer die Steuerschuld per Lastschrift (domiciliación bancaria) begleichen möchte, muss bis zu diesem Datum eingereicht haben.
30. Juni 2026 – Allgemeiner Abgabeschluss
Absoluter Fristablauf für alle Steuerpflichtigen. Nach diesem Datum gelten Verspätungszuschläge (recargos), zuzüglich Verzugszinsen.
5. November 2026 – Zweite Ratenzahlung
Wer die Steuerschuld in zwei Raten aufteilt (60 % / 40 %), zahlt die restlichen 40 % zinsfrei bis zu diesem Datum (Modelo 102).
⚠️ Rechtzeitig handeln Bei komplexen Fällen – Auslandseinkünfte, mehrere Immobilien, Kryptowährungen, Immobilienverkäufe – sollten Sie die Unterlagen früh zusammenstellen. PEHOMA Consult nimmt Aufträge das ganze Jahr über entgegen; je früher, desto mehr Zeit für sorgfältige Bearbeitung.

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🆕 Wichtigste Neuerungen für die Renta 2025

Das spanische Steuerrecht wurde für 2025 durch mehrere Gesetze geändert, insbesondere durch die Ley 7/2024, den Real Decreto-ley 3/2025 sowie den Real Decreto-ley 2/2026 vom 3. Februar 2026.

Ley 7/2024

Neue Deduktion für Geringverdiener: bis zu 340 €

Arbeitnehmer mit Bruttojahresgehalt bis 16.576 € erhalten eine neue Steuerermäßigung von bis zu 340 €. Bei Gehältern bis 18.276 € reduziert sich der Betrag stufenweise. Übrige Einkünfte dürfen 6.500 € nicht übersteigen. (Art. 80 bis LIRPF)

Ley 7/2024

Höherer Steuersatz auf Kapitalerträge über 300.000 €

Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne) über 300.000 € werden nun mit einem Grenzsteuersatz von 30 % besteuert (bisher 28 %). Betrifft nur größere Vermögen.

Ley 7/2024

Erhöhte Grenze bei zwei Zahlern: 2.500 €

Die Schwelle, ab der der zweite Zahler (z. B. Rente + Arbeitgeber) zur Abgabepflicht führt, wurde von 1.500 € auf 2.500 € angehoben. Eine Erleichterung für viele Bezieher kleiner Nebeneinkünfte.

RDL 2/2026

Energetische Sanierung: Abzüge verlängert

Steuerermäßigungen von 20 %, 40 % oder bis zu 60 % für Energiesparmaßnahmen bleiben bestehen. Einzelwohnungen: Frist bis 31. Dezember 2026. Gebäudesanierungen: bis 31. Dezember 2027. (DA 50.ª LIRPF)

RDL 3/2025

Elektrofahrzeuge: 15 % Abzug verlängert

Der Kauf eines Elektrofahrzeugs (Bemessungsgrundlage max. 20.000 €) und die Installation von Ladestationen (max. 4.000 €) werden weiterhin mit 15 % steuerlich gefördert. (DA 58.ª LIRPF)

RDL 2/2026

Arbeitslosengeld: Keine automatische Abgabepflicht

Empfänger von Arbeitslosengeld (SEPE) und Sozialhilfe sind nicht mehr allein aufgrund des Leistungsbezugs zur Abgabe verpflichtet. Es gelten die allgemeinen IRPF-Grenzen.

Neu 2026

Digitale Zahlungen: Mehr Kontrolle durch AEAT

Die Agencia Tributaria erhält ab 2026 umfangreichere Daten über Kartenzahlungen, Bizum und elektronische Zahlungsmittel. Die bisherige Meldeschwelle von 3.000 € für professionelle Transaktionen entfällt weitgehend.

Modelo 721

Kryptowährungen: Erweiterter Informationsaustausch

Kryptowährungen auf ausländischen Plattformen (Coinbase, Kraken, Binance etc.) über 50.000 € müssen im Modelo 721 bis zum 31. März 2026 gemeldet werden. Handelsgewinne sind stets im IRPF zu deklarieren.

🗺️ Regionale Steuervorteile: Was gilt in Ihrer Autonomen Gemeinschaft?

Neben den staatlichen Abzügen bietet jede Autonome Gemeinschaft eigene regionale Deduktionen, die oft übersehen werden. Diese können die Steuerlast erheblich senken. Klicken Sie auf Ihre Region:

🟢 Andalusien – Comunidad Autónoma de Andalucía

Andalusien hat in den vergangenen Jahren erhebliche Steuererleichterungen eingeführt – insbesondere durch die Bonificación del 100 % auf das regionale Tramo des Erbschaftsteuer sowie Änderungen bei den IRPF-Tarifen.

DeduktionBetrag / BedingungStatus
Mietzuschuss für Geringverdiener
Mieter unter 35 Jahre oder mit Behinderung
Bis zu 500 €/Jahr, Einkommenslimit beachtenAktiv
Geburt, Adoption oder Pflegschaft200 € bis 600 € je nach KinderzahlAktiv
Häusliche Pflegeperson
Abhängige Familienangehörige im Haushalt
100 € pro pflegebedürftige PersonAktiv
Selbstständige (Autónomos)
Erstmalige Anmeldung im Veranlagungsjahr
300 € im ersten Jahr der TätigkeitAktiv
Investitionen in Startups / UnternehmensanteileBis zu 20 % auf qualifizierte InvestitionenPrüfen
Schulbedarf
Kinder in obligatorischer Bildung
50 € / 100 € / 200 € je nach BildungsstufeAktiv
Pflege- und Betreuungskosten
Kindertagesbetreuung unter 3 Jahren
Bis zu 1.000 € der gezahlten BeiträgeAktiv
ℹ️ Wichtig für Immobilienbesitzer in Andalusien Andalusien hat eine günstige Skala für die regionale IRPF-Hälfte. Für Mieteinnahmen und Immobilienverkäufe gelten hier die allgemeinen staatlichen Regeln – der regionale Tarif ist vergleichsweise moderat.
🟡 Valencia – Comunitat Valenciana

Die Comunitat Valenciana bietet eine breite Palette an regionalen Deduktionen mit Fokus auf Familie, Bildung und Nachhaltigkeit. Achtung: Valencia hat einen der höheren regionalen IRPF-Tarife in Spanien.

DeduktionBetrag / BedingungStatus
Kinderbetreuung (0–3 Jahre)
Kindertagesstätten, Tagesmütter
Bis zu 270 € pro KindAktiv
Abhängige ältere Angehörige
Über 65 Jahre im gemeinsamen Haushalt
179 € pro PersonAktiv
Kauf des Erstwohnsitzes
Für Personen unter 35 Jahre oder mit Behinderung
Bis zu 5 % der KaufkostenPrüfen
Miete Erstwohnsitz
Alter unter 35 / über 65 / Behinderung
Bis zu 500 € (25 % der Miete)Aktiv
Spenden an kulturelle / soziale Einrichtungen der Region25 % der ZuwendungAktiv
Bildungsausgaben
Schulmaterial, außerschulische Aktivitäten
Verschiedene Sätze je BildungsstufeAktiv
Haushaltshilfe für Familien mit KleinkindBis zu 418 € unter bestimmten VoraussetzungenAktiv
⚠️ Höherer regionaler Steuertarif Valencia hat einen der progressiveren regionalen IRPF-Tarife. Bei höheren Einkommen kann die Gesamtbelastung spürbar über dem Niveau anderer Regionen liegen. Professionelle Beratung lohnt sich besonders hier.
🔵 Madrid – Comunidad de Madrid

Madrid ist bekannt für seine steuerfreundliche Politik: Der regionale IRPF-Tarif wurde mehrfach gesenkt und liegt deutlich unter dem Niveau anderer Regionen. Zudem gibt es eine direkte Bonifikation auf die regionale Einkommensteuer.

DeduktionBetrag / BedingungStatus
Regionale IRPF-Bonifikation
Pauschalabzug auf den regionalen Steueranteil
25 % auf den regionalen Steuerbetrag (erhöht ab 2024)Aktiv
Kindertagesbetreuung (0–3 Jahre)Bis zu 1.000 € pro KindAktiv
Adoption im internationalen AuslandBis zu 600 €Aktiv
Pflegebedürftige Angehörige
Wohnhaushalt mit abhängiger Person
1.000 € pro pflegebedürftiger PersonAktiv
Investitionen in Unternehmensgründungen / Business AngelsBis zu 30 % auf Investition, max. 6.000 €Aktiv
Miete Erstwohnsitz
Für Personen unter 35 Jahre
30 % der Miete, max. 1.000 €/JahrAktiv
Ehrenamtliche Tätigkeit / FreiwilligendienstBis zu 600 € steuerlich begünstigtAktiv
💡 Madrid: Steuerliche Vorteilsregion Die Kombination aus reduzierten Tarifen und der 25-%-Bonifikation macht Madrid zur Region mit einer der niedrigsten IRPF-Belastungen in Spanien. Besonders für höhere Einkommen ist der Unterschied zu anderen Regionen erheblich.
🌊 Alicante – Provincia de la Comunitat Valenciana

Die Provinz Alicante (Costa Blanca) ist Teil der Comunitat Valenciana und unterliegt damit deren regionalen Steuerregeln. Für Deutsche an der Costa Blanca gelten also dieselben regionalen Deduktionen wie für den Rest der Region – zzgl. einiger spezifischer Programme.

DeduktionBetrag / BedingungStatus
Alle valencianischen Deduktionen
(Kinderbetreuung, Pflegeangehörige, Miete, Bildung)
Identisch mit Comunitat ValencianaAktiv
Imputierte Einkünfte – Ferienimmobilien
Nicht vermietete Zweitwohnung an der Costa Blanca
1,1 % des Katasterwerts (wenn nach 1993 revidiert)Pflicht
Touristisches Vermietungseinkommen
Ferienwohnungsvermietung (VUT-Lizenz)
Mieteinnahmen abzüglich direkt zurechenbarer AusgabenZu deklarieren
Haushaltsersparnis durch Wechsel auf Elektroheizung
Förderprogramm der Generalitat Valenciana
Regionale Förderprogramme – mit staatlichem 20–40 % Abzug kombinierbarPrüfen
ℹ️ Ferienimmobilien in Alicante besonders relevant Viele Deutsche besitzen an der Costa Blanca Ferienimmobilien oder vermieten diese touristisch. Für beide Szenarien – reine Eigennutzung (imputierte Einkünfte) oder Vermietung (Mieteinnahmen) – bestehen klare Deklarationspflichten. Wir klären das gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
🔴 Katalonien – Catalunya

Katalonien hat einen der progressivsten regionalen IRPF-Tarife in Spanien, bietet jedoch gleichzeitig ein umfangreiches System an regionalen Deduktionen.

DeduktionBetrag / BedingungStatus
Miete Erstwohnsitz
Unter 32 Jahre, über 65 Jahre oder mit Behinderung
10 % der Jahresmiete, max. 300 € (Einkommenslimit)Aktiv
Rehabilitation ökologischer GebäudeBis zu 1,5 % der Investition (ergänzend zu staatlichen Abzügen)Aktiv
Spenden an katalanische Kultureinrichtungen25 % der ZuwendungAktiv
Doppelte Arbeitnehmerschaft (Pendler)
Wohnort ≠ Arbeitsort
Pauschaler Abzug für Pendelkosten unter bestimmten VoraussetzungenPrüfen
Subvention Erstkauf Wohnimmobilie
Unter 32 Jahre
Bis zu 657 € auf getätigte ZinszahlungenPrüfen
Häusliche Pflegedienste10 % der Kosten, max. 300 €Aktiv
⚠️ Höchster regionaler Tarif in Spanien Katalonien hat zusammen mit Valencia die höchsten regionalen Steuersätze. Bei Einkünften über 120.000 € kann der Gesamtgrenzsteuersatz über 50 % liegen. Sorgfältige Steuerplanung und Nutzung aller Abzüge ist hier besonders wichtig.
🏝️ Balearen – Illes Balears

Die Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera) haben ihren regionalen IRPF-Tarif zuletzt mehrfach angepasst und bieten spezifische Deduktionen, die für wohlhabende Immobilienbesitzer besonders relevant sind.

DeduktionBetrag / BedingungStatus
Miete Erstwohnsitz
Junge Steuerpflichtige (unter 36 Jahre)
15 % der Miete, max. 530 €/JahrAktiv
Pflegebedürftige Angehörige
Über 65-jährige Verwandte im Haushalt
Bis zu 150 € pro PersonAktiv
Investitionen in Umwelt- und Nachhaltigkeitsprojekte35 % der Investition (qualifizierte Projekte)Aktiv
Spenden für balearische Kultur und Sprache25 % bis 75 % je nach OrganisationAktiv
Stille Beteiligungen / Business-Angel-InvestitionenBis zu 20 % der Investition, max. 12.000 €Aktiv
Ökologische Renaturierung landwirtschaftlicher FlächenSpezifisches Regionalprogramm; in Kombination mit staatlichen AbzügenPrüfen
ℹ️ Mallorca-Spezifika für deutsche Immobilienbesitzer Viele Deutsche besitzen auf Mallorca und Ibiza Immobilien. Neben der Deklarationspflicht für imputierte Einkünfte (Eigennutzung) oder Mieteinnahmen (Vermietung) gelten bei Immobilienverkäufen die staatlichen Regeln zu Veräußerungsgewinnen. PEHOMA berät auch bei Fällen mit Hauptwohnsitz anderswo.
💡 Regionale Abzüge werden oft übersehen Die Agencia Tributaria füllt im Borrador in der Regel keine regionalen Deduktionen vor. Wer seine Erklärung ohne professionelle Hilfe abgibt, verzichtet häufig auf bares Geld. Wir prüfen automatisch alle in Frage kommenden Abzüge – staatlich und regional.

🇩🇪 Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Spanien

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA / CDI) regelt, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten hat. Seine korrekte Anwendung ist für Deutsche in Spanien entscheidend – Fehler führen entweder zu Überzahlungen oder zu Nachforderungen beider Finanzämter.

Einkunftsart Besteuerungsrecht Behandlung in Spanien
Gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung) Spanien Vollständig steuerpflichtig als Arbeitseinkünfte (Art. 17 DBA)
Betriebsrente / Zusatzrente Spanien Vollständig steuerpflichtig
Beamtenpension (öffentlicher Dienst) Deutschland Steuerfrei in Spanien, aber Progressionsvorbehalt gilt
Mieteinnahmen aus Deutschland Deutschland In Spanien deklarieren; deutsche Steuer wird angerechnet (Progressionsvorbehalt)
Dividenden aus Deutschland Geteilt (max. 15 % DE) In Spanien steuerpflichtig; deutsche Quellensteuer (max. 15 %) anrechenbar
Zinserträge Spanien Vollständig steuerpflichtig als Kapitalerträge
Gehalt aus Arbeit in Deutschland Deutschland In Spanien deklarieren; Progressionsvorbehalt / Steueranrechnung je nach Fall
Veräußerungsgewinne (Immobilien in DE) Deutschland In Spanien zu deklarieren; Anrechnung der deutschen Steuer
⚠️ Ansässigkeitsbescheinigung für deutsche Rentner Seit 2015 erhebt Deutschland auch auf Rentenzahlungen an im Ausland Lebende Quellensteuer (beschränkte Steuerpflicht). Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, benötigen Sie eine Certificado de Residencia Fiscal der spanischen Agencia Tributaria und müssen diese beim zuständigen deutschen Finanzamt (Finanzamt Neubrandenburg – RiA) einreichen. Wir unterstützen Sie dabei vollständig.
ℹ️ Was bedeutet Progressionsvorbehalt? Einkünfte, die in Spanien steuerbefreit sind (z. B. Beamtenpensionen), werden trotzdem bei der Berechnung Ihres spanischen Steuersatzes berücksichtigt. Die Einkünfte selbst werden nicht besteuert – aber Ihre übrigen Einkünfte werden durch die Einbeziehung im Gesamteinkommen mit einem höheren Steuersatz belegt. Dieser Mechanismus gilt auch umgekehrt bei deutschen Mieteinnahmen.

💰 Staatliche Steuervorteile und Abzüge 2025

Das spanische Steuersystem kennt zahlreiche Deducciones, die Ihre Steuerlast erheblich senken können. Viele davon werden in der Praxis übersehen – gerade von Deutschen, die mit dem System nicht vertraut sind.

Staatliche Abzüge (gelten in ganz Spanien)

  • Altersvorsorge (Planes de Pensiones): Einzahlungen in spanische Pensionspläne reduzieren die Bemessungsgrundlage – bis zu 1.500 €/Jahr (bei Arbeitgeberbeiträgen bis 8.500 €)
  • Energetische Sanierung: 20 % (min. 7 % weniger Heizbedarf), 40 % (30 % weniger Primärenergie) oder bis zu 60 % (Gebäudesanierung) – verlängert bis 2026/2027
  • Elektrofahrzeuge: 15 % auf Kaufpreis (max. Basis 20.000 €) und Ladestation (max. 4.000 €)
  • Spenden: 80 % der ersten 250 €, 40 % der darüber hinausgehenden Beträge; bei langjährigen Spenden an dieselbe Organisation: 45 %
  • Mutterschaftsabzug: Bis zu 1.200 € für erwerbstätige Mütter mit Kindern unter 3 Jahren
  • Neue Deduktion für Geringverdiener: Bis zu 340 € für Arbeitnehmer mit Einkünften bis 18.276 €
  • Vermietungsreduktion: Vermieter von Wohnraum (langfristig, nicht touristisch) können weiterhin einen Reduktionskoeffizienten auf die Nettomieteinnahmen anwenden
💡 Steueranrechnung für Deutsche besonders wichtig Die korrekte Anrechnung von in Deutschland bereits gezahlter Steuer auf Mieteinnahmen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne kann erhebliche Ersparnisse bringen. Dieser Schritt wird bei selbst erstellten Erklärungen häufig vergessen oder falsch berechnet. Wir prüfen das systematisch für jeden Mandanten.

📋 Auslandsvermögen melden: Modelo 720 und 721

Neben der Einkommensteuererklärung bestehen für steuerlich Ansässige in Spanien Informationspflichten über im Ausland gehaltenes Vermögen. Diese Meldungen begründen keine Steuerzahlung – aber die Nichtabgabe kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Modelo 720 – Auslandsvermögen (Frist: 31. März 2026)

Meldepflicht besteht, wenn der Wert in einer der drei Kategorien zum 31. Dezember 50.000 € übersteigt:

  • Bankkonten bei ausländischen Geldinstituten (Giro, Spar, Festgeld)
  • Wertpapiere (Aktien, Fonds, Anleihen, Lebensversicherungen mit Kapitalanlagecharakter)
  • Immobilien und Nutzungsrechte an Immobilien im Ausland

Eine Folgedeklaration ist nur erforderlich, wenn sich der Wert einer Kategorie seit der letzten Meldung um mehr als 20.000 € erhöht hat oder sich die Zusammensetzung wesentlich verändert hat.

Modelo 721 – Kryptowährungen im Ausland (Frist: 31. März 2026)

Kryptowährungen auf ausländischen Plattformen (Coinbase, Kraken, Binance, Bitpanda etc.) mit Gesamtwert über 50.000 € müssen im Modelo 721 gemeldet werden.

⚠️ Self-Custody-Wallets (Ledger, Trezor, MetaMask) Kryptowährungen in eigenen Wallets unterliegen derzeit keiner Meldepflicht über das Modelo 721. Handelsgewinne aus Kryptowährungen müssen jedoch in jedem Fall im IRPF als Kapitalerträge deklariert werden – unabhängig davon, wo die Coins verwahrt werden.
ℹ️ Für Deutsche mit Konto bei Sparkasse, Deutsche Bank & Co. Wenn der Gesamtbestand Ihrer deutschen Bankkonten am 31. Dezember 50.000 € übersteigt, besteht Meldepflicht über das Modelo 720. Die erzielten Zinserträge sind zusätzlich in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Wir erstellen das Modelo 720 und 721 gerne für Sie.

So beauftragen Sie uns – Schritt für Schritt

1

Abgabepflicht prüfen (kostenlos)

Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Check, um in wenigen Minuten zu klären, ob Sie in Spanien steuerlich ansässig sind und ob Sie zur Abgabe einer Renta verpflichtet sind. Anonym und ohne Anmeldung.

2

Auftrag digital erteilen

Über unser sicheres Kundenportal erfassen Sie Ihre Situation Schritt für Schritt, laden relevante Dokumente hoch und erteilen den Auftrag mit einem elektronisch signierten Einverständnis. Sofortige Bestätigung per E-Mail.

3

Erstellung durch unser Expertenteam

Erfahrene Steuerberater (Asesores Fiscales) erstellen Ihre Erklärung unter Berücksichtigung aller Abzüge, des DBA und Ihrer persönlichen Situation. Bei Rückfragen melden wir uns auf Deutsch bei Ihnen.

4

Prüfung und Freigabe

Sie erhalten einen vollständigen Entwurf zur Prüfung. Erst nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe reichen wir die Erklärung bei der Agencia Tributaria ein.

5

Einreichung und Abschluss

Wir reichen fristgerecht ein und übermitteln Ihnen die eingereichte Erklärung sowie alle relevanten Belege. Bei einer Rückerstattung teilen wir Ihnen mit, wann Sie mit dem Eingang rechnen können.

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Komplett digital, sicher und auf Deutsch. Erteilen Sie den Auftrag bequem von zu Hause – ohne Papieraufwand und ohne Wartezeiten.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich als deutscher Rentner in Spanien eine Steuererklärung abgeben?

Ja, wenn Ihre Renteneinkünfte die Grenzen überschreiten: 22.000 € bei einem Zahler oder 15.876 € bei mehreren Zahlern (sofern der zweite über 2.500 € gezahlt hat). Deutsche gesetzliche Renten und Betriebsrenten sind in Spanien vollständig steuerpflichtig. Beamtenpensionen werden hingegen in Deutschland besteuert – sind aber in Spanien dem Progressionsvorbehalt unterworfen.

Wann bin ich steuerlich in Spanien ansässig?

Sie gelten als steuerlich ansässig, wenn Sie sich mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten, Ihr wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt hier liegt oder Ihr nicht getrennt lebender Ehegatte in Spanien lebt. Es genügt die Erfüllung eines Kriteriums.

Was passiert, wenn ich die Abgabefrist versäume?

Bei verspäteter freiwilliger Abgabe fallen Recargos an: 1 % pro Monat für die ersten 12 Monate, 15 % danach, zuzüglich Verzugszinsen. Wird die Erklärung erst nach einer Aufforderung der Agencia Tributaria eingereicht, kommen Sanktionen von 50 % bis 150 % des Steuerbetrags hinzu.

Wird meine deutsche Rente in Spanien und Deutschland besteuert?

Gesetzliche Renten und Betriebsrenten werden nach dem DBA ausschließlich in Spanien besteuert. Seit 2015 behält Deutschland jedoch Quellensteuer ein. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung der AEAT beim Finanzamt Neubrandenburg vorlegen. Wir unterstützen Sie dabei.

Kann ich den Auftrag vollständig online erteilen?

Ja – über unser digitales Portal können Sie alle Daten eingeben, Dokumente hochladen und den Auftrag rechtsverbindlich erteilen. Sie erhalten sofort eine Bestätigung per E-Mail. Ein persönliches Treffen ist für die meisten Fälle nicht notwendig.

Muss ich mein deutsches Bankkonto in Spanien melden?

Wenn der Gesamtbestand aller Ihrer ausländischen Bankkonten am 31. Dezember 50.000 € übersteigt, müssen diese im Modelo 720 bis zum 31. März gemeldet werden. Dasselbe gilt für Wertpapierdepots und Immobilien im Ausland – jeweils getrennt nach Kategorie. Die Zinserträge sind zusätzlich in der IRPF-Erklärung anzugeben.

Was kostet die Erstellung meiner Steuererklärung?

Das Honorar hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Einkunftsarten, Anzahl der Immobilien, Auslandseinkünfte, Kryptowährungen und weitere Faktoren. Nutzen Sie unseren digitalen Auftragsassistenten – er zeigt Ihnen eine transparente Kostenschätzung ohne versteckte Gebühren.

Was ist der Borrador – und warum reicht er für Deutsche nicht aus?

Der Borrador ist ein von der AEAT vorausgefüllter Entwurf auf Basis der in Spanien bekannten Daten. Für Deutsche enthält er fast immer keine deutschen Einkünfte, keine DBA-Anrechnungen und keine regionalen Abzüge. Wer ihn einfach bestätigt, riskiert eine fehlerhafte Erklärung mit Nachforderungen oder entgeht Erstattungsansprüchen. Beauftragen Sie uns – wir erstellen Ihre Erklärung vollständig und korrekt.

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Zuletzt aktualisiert: 10. Mai 2026 · Stand: Campaña de la Renta 2025 (Veranlagungsjahr 2025) · Rechtsgrundlagen: Ley 35/2006 (LIRPF), Ley 7/2024, RDL 3/2025, RDL 2/2026 · Agencia Tributaria · Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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