Campaña de la renta 2025

Campaña de la Renta 2025

Campaña de la Renta 2025 – Ihre spanische Steuererklärung verständlich erklärt und professionell erledigt

Der komplette Leitfaden zur Einkommensteuererklärung (Declaración de la Renta / IRPF) für das Steuerjahr 2025 – speziell für Deutsche in Spanien

Die drei wichtigsten Termine für Ihre Renta 2025

Die spanische Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 muss zwischen April und Juni 2026 eingereicht werden. Merken Sie sich diese Daten:

8 April 2026 Start der Online-Abgabe
25 Juni 2026 Frist bei Lastschrift
30 Juni 2026 Allgemeine Abgabefrist

📌 Was ist die „Renta" und warum betrifft sie Sie?

Wenn Sie in Spanien leben, haben Sie sicher schon von der „Renta" gehört – der spanischen Einkommensteuererklärung. Jedes Frühjahr sind Millionen von Menschen in Spanien verpflichtet, ihre Einkünfte des Vorjahres bei der Agencia Tributaria (dem spanischen Finanzamt) zu deklarieren. Diesen Vorgang nennt man offiziell die Campaña de la Renta.

Konkret geht es um die Erklärung des IRPF – dem Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, also der Einkommensteuer für natürliche Personen. In der Renta 2025 werden alle Einkünfte erfasst, die Sie im Kalenderjahr 2025 erzielt haben – egal ob Gehalt, Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

📖 Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick

IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas)
Die spanische Einkommensteuer – das Gegenstück zur deutschen Einkommensteuer (ESt).
Agencia Tributaria (AEAT)
Das spanische Finanzamt, zuständig für die Steuerverwaltung.
Residente Fiscal (steuerlich Ansässiger)
Wer in Spanien steuerpflichtig ist – in der Regel ab 183 Tagen Aufenthalt pro Jahr.
DBA (Doppelbesteuerungsabkommen)
Abkommen zwischen Deutschland und Spanien, das eine doppelte Besteuerung vermeidet.
Modelo 100
Das offizielle Formular für die spanische Einkommensteuererklärung.
Borrador
Ein von der Agencia Tributaria vorausgefüllter Steuererklärungsentwurf, den Sie prüfen und bestätigen oder korrigieren können.

Für Deutsche in Spanien – ob Rentner, Angestellte, Selbstständige oder Immobilienbesitzer – bringt die Steuererklärung besondere Herausforderungen. Sie müssen nicht nur Ihre spanischen, sondern auch Ihre deutschen und weltweiten Einkünfte deklarieren. Gleichzeitig muss das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien korrekt angewendet werden, damit Sie nicht doppelt besteuert werden.

Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt alles, was Sie wissen müssen: wer abgabepflichtig ist, welche Neuerungen 2025 gelten, welche Fristen einzuhalten sind und welche Steuervorteile Sie nutzen können.

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🆕 Was ist neu? Die wichtigsten Änderungen für die Renta 2025

Das spanische Steuerrecht wurde für das Veranlagungsjahr 2025 in mehreren Punkten geändert. Die gesetzliche Grundlage bilden unter anderem die Ley 7/2024, der Real Decreto-ley 3/2025 sowie der Real Decreto-ley 2/2026. Hier sind die wichtigsten Neuerungen, verständlich erklärt:

✓ Neue Deduktion für Geringverdiener: bis zu 340 € Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt von bis zu 16.576 € erhalten eine neue Steuerermäßigung von 340 €. Bei Gehältern zwischen 16.576 € und 18.276 € reduziert sich der Betrag stufenweise. Voraussetzung: Die übrigen Einkünfte (Mieten, Zinsen etc.) dürfen 6.500 € nicht übersteigen. (Ley 7/2024, Art. 80 bis LIRPF)
✓ Höherer Steuersatz auf große Kapitalerträge: 30 % Wer Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Aktien- oder Fondsverkäufen) von mehr als 300.000 € erzielt, zahlt auf den übersteigenden Betrag nun einen Grenzsteuersatz von 30 % statt bisher 28 %. Für die allermeisten Steuerpflichtigen ändert sich dadurch nichts – betroffen sind nur hohe Kapitalvermögen. (Ley 7/2024)
✓ Erhöhte Grenze bei zwei Arbeitgebern: 2.500 € Bisher mussten Sie bei zwei oder mehr Zahlern (z. B. Arbeitgeber + Rente) bereits ab 1.500 € vom zweiten Zahler eine Erklärung abgeben, wenn die Gesamteinkünfte über 15.876 € lagen. Diese Schwelle wurde auf 2.500 € angehoben – eine Erleichterung für viele Betroffene. (Ley 7/2024)
✓ Energetische Sanierung: Abzüge verlängert Die Steuerermäßigungen für energetische Verbesserungen an Wohngebäuden bleiben bestehen. Es sind Abzüge von 20 % (bei mindestens 7 % weniger Heizbedarf), 40 % (bei 30 % weniger Primärenergieverbrauch) oder bis zu 60 % (bei Gebäudesanierungen) möglich. Die Frist für Einzelwohnungen läuft bis 31. Dezember 2026, für Gebäudesanierungen bis 31. Dezember 2027. (RDL 2/2026, DA 50.ª LIRPF)
✓ Elektrofahrzeuge: 15 % Abzug bleibt Der Kauf eines Elektrofahrzeugs (max. Bemessungsgrundlage 20.000 €) und die Installation von Ladestationen (max. 4.000 €) werden weiterhin mit 15 % steuerlich gefördert. Die Deduktion gilt für im Jahr 2025 getätigte Anschaffungen. (RDL 3/2025, DA 58.ª LIRPF)
✓ Arbeitslosengeld: Keine automatische Abgabepflicht mehr Empfänger von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe (SEPE) sind nicht mehr allein aufgrund des Leistungsbezugs zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Es gelten für sie die allgemeinen IRPF-Grenzen wie für alle anderen Steuerpflichtigen. (RDL 2/2026)
✓ Digitale Zahlungen: Mehr Transparenz ab 2026 Die Agencia Tributaria erhält ab 2026 deutlich umfangreichere Informationen über Zahlungen per Kreditkarte, Bizum, Revolut und andere elektronische Zahlungsmittel. Der bisherige Meldeschwellenwert von 3.000 € für professionelle Transaktionen entfällt – die Steuerbehörden kontrollieren nun nahezu alle elektronischen Geschäftszahlungen.
✓ Kryptowährungen: Intensivierter Informationsaustausch Wer Kryptowährungen auf ausländischen Plattformen (Coinbase, Kraken, Binance etc.) mit einem Gesamtwert von über 50.000 € hält, muss das Modelo 721 bis zum 31. März 2026 einreichen. Handelsgewinne sind in jedem Fall im IRPF als Kapitalerträge zu deklarieren – unabhängig vom Gesamtwert.

📅 Alle Termine und Fristen der Campaña 2025 im Detail

Die Agencia Tributaria hat die offiziellen Termine für die Steuerkampagne 2025 festgelegt. Beachten Sie: Die Kampagne beginnt in diesem Jahr am 8. April (nach Ostern) und endet am 30. Juni 2026.

8. April – 30. Juni 2026
Online-Abgabe über Renta WEB oder die App der Agencia Tributaria. Dies ist der schnellste und flexibelste Weg. Sie benötigen einen Cl@ve-PIN, ein elektronisches Zertifikat oder eine Referenznummer.
6. Mai – 30. Juni 2026
Telefonische Erstellung durch die Agencia Tributaria (Plan „Le Llamamos"). Terminvereinbarung ab dem 29. April möglich.
1. – 30. Juni 2026
Persönliche Vorsprache in Finanzämtern zur Erstellung der Erklärung. Terminvereinbarung ab dem 29. Mai.
25. Juni 2026
Letzte Frist bei Lastschrifteinzug – Wenn Sie die Steuer per Bankeinzug (domiciliación bancaria) zahlen möchten, müssen Sie bis zu diesem Tag einreichen.
5. November 2026
Zweiter Zahlungstermin – Wer die Steuerschuld in zwei Raten zahlt (60 %/40 %), muss die zweite Rate (Modelo 102) bis zu diesem Datum begleichen.
⚠️ Frühzeitig handeln – nicht bis zum letzten Tag warten Die Erfahrung zeigt: Wer früh beginnt, vermeidet Stress und Fehler. Vor allem bei komplexeren Fällen – etwa mit Auslandseinkünften, Immobilienverkäufen oder Kryptowährungen – sollten Sie rechtzeitig alle Unterlagen zusammenstellen. Über unsere volldigitale Auftragserteilung können Sie uns jederzeit bequem von zu Hause beauftragen.

👤 Wer muss die Renta 2025 abgeben?

Grundsätzlich gilt: Jede Person, die steuerlich in Spanien ansässig ist (residente fiscal), muss prüfen, ob sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. Die Pflicht besteht, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden:

Die wichtigsten Grenzwerte im Überblick

  • Über 22.000 € brutto/Jahr aus unselbstständiger Arbeit bei einem einzigen Arbeitgeber oder Zahler
  • Über 15.876 € brutto/Jahr bei zwei oder mehr Arbeitgebern/Zahlern, sofern der zweite und weitere zusammen mehr als 2.500 € gezahlt haben (neu: bisher 1.500 €)
  • Alle Selbstständigen (Autónomos) – unabhängig von der Höhe der Einkünfte, auch bei Verlusten. Die Abgabe muss ausschließlich elektronisch erfolgen.
  • Kapitalerträge oder Veräußerungsgewinne über 1.600 € (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne)
  • Mieteinnahmen aus Immobilien – in Spanien oder im Ausland
  • Imputierte Immobilieneinkünfte über 1.000 € – das betrifft z. B. ungenutzte Zweitwohnungen, für die Spanien einen fiktiven Mietertrag besteuert (in der Regel 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts)
  • Empfänger des Ingreso Mínimo Vital (IMV) – unabhängig vom Einkommen
💡 Nicht sicher, ob Sie abgabepflichtig sind? Unser kostenloser Abgabepflicht- & Ansässigkeits-Check prüft anhand der aktuellen Gesetzeslage (Art. 9 und Art. 96 Ley 35/2006), ob Sie steuerlich in Spanien ansässig sind und zur Einreichung verpflichtet sind. In wenigen Minuten erhalten Sie eine fundierte Ersteinschätzung – kostenlos und anonym.

Was bedeutet „steuerlich ansässig" in Spanien?

Sie gelten nach spanischem Recht als steuerlich ansässig (residente fiscal), wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Sie halten sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien auf (auch kurzfristige Auslandsaufenthalte zählen als Aufenthalt in Spanien, sofern Sie Ihre Ansässigkeit nicht in einem anderen Staat nachweisen)
  • Ihr wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt liegt in Spanien (hier erzielen Sie den Großteil Ihrer Einkünfte oder üben Ihre berufliche Tätigkeit aus)
  • Ihr nicht getrennt lebender Ehegatte und/oder Ihre minderjährigen Kinder leben dauerhaft in Spanien – dies begründet eine widerlegbare gesetzliche Vermutung der Ansässigkeit (Art. 9.1.b LIRPF)
⚠️ Wichtig für Neuankömmlinge Die steuerliche Ansässigkeit in Spanien bedeutet, dass Sie Ihr gesamtes weltweites Einkommen in Spanien deklarieren müssen – nicht nur die in Spanien erzielten Einkünfte. Das umfasst deutsche Renten, Mieteinnahmen aus Deutschland, Kapitalerträge, Betriebsrenten und alle weiteren Einkunftsarten.

Freiwillige Abgabe: Wann lohnt sie sich?

Auch wenn Sie unter den Grenzwerten liegen, kann die freiwillige Abgabe sinnvoll sein – etwa wenn:

  • Ihnen aufgrund zu hoher Steuereinbehalte eine Erstattung zusteht
  • Sie Abzüge geltend machen können (z. B. für energetische Sanierung, Elektrofahrzeuge oder Spenden)
  • Sie Nachweise für das deutsche Finanzamt benötigen (z. B. zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Ihrer Rente)

🇩🇪🇪🇸 Doppelbesteuerungsabkommen: Wie werden Ihre deutschen Einkünfte in Spanien behandelt?

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien (Convenio de Doble Imposición, CDI) ist ein zwischenstaatlicher Vertrag, der regelt, welches Land das Recht hat, bestimmte Einkünfte zu besteuern. Ziel ist es, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Für Deutsche in Spanien ist die korrekte Anwendung des DBA entscheidend – Fehler können zu Überzahlungen oder Problemen mit dem Finanzamt führen.

Einkunftsart Wer besteuert? So wird es in Spanien behandelt
Gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung) Spanien (Ansässigkeitsstaat) Vollständig steuerpflichtig als Arbeitseinkünfte
Betriebsrente / Zusatzrente Spanien (Ansässigkeitsstaat) Vollständig steuerpflichtig
Beamtenpension (öffentlicher Dienst) Deutschland (Quellenstaat) Steuerfrei in Spanien, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
Mieteinnahmen aus Deutschland Deutschland (Belegenheitsstaat) In Spanien deklarieren, deutsche Steuer wird angerechnet
Dividenden aus Deutschland Geteiltes Recht (max. 15 % Quellensteuer in DE) In Spanien steuerpflichtig, deutsche Quellensteuer anrechenbar
Zinserträge Spanien (Ansässigkeitsstaat) Vollständig steuerpflichtig
Gehalt aus Arbeit in Deutschland Deutschland (Tätigkeitsstaat) In Spanien deklarieren, deutsche Steuer wird angerechnet
⚠️ Wichtig bei deutschen Renten Seit 2015 besteuert auch Deutschland bestimmte Rentenzahlungen an im Ausland lebende Personen (beschränkte Steuerpflicht). Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen Sie rechtzeitig eine Ansässigkeitsbescheinigung (Certificado de Residencia Fiscal) bei der Agencia Tributaria beantragen und diese dem zuständigen deutschen Finanzamt (Finanzamt Neubrandenburg – RiA) vorlegen. Wir unterstützen Sie dabei.
💡 Was ist der „Progressionsvorbehalt"? Einkünfte, die in Spanien steuerfrei sind (z. B. Beamtenpensionen), werden trotzdem bei der Berechnung Ihres Steuersatzes berücksichtigt. Das bedeutet: Die Pension selbst wird nicht besteuert, aber Ihre übrigen Einkünfte werden wegen des höheren Gesamteinkommens mit einem höheren Steuersatz belegt. Diesen Mechanismus nennt man Progressionsvorbehalt.

💰 Steuervorteile nutzen: Die wichtigsten Abzugsmöglichkeiten 2025

Das spanische Steuersystem kennt zahlreiche Deducciones (Steuerabzüge), die Ihre Steuerlast erheblich senken können. Viele dieser Abzüge werden in der Praxis übersehen – besonders von Ausländern, die das System nicht kennen.

Staatliche Abzüge (für ganz Spanien)

  • Altersvorsorge: Einzahlungen in spanische Pensionspläne (planes de pensiones) reduzieren die Bemessungsgrundlage – bis zu 1.500 €/Jahr (bei Arbeitgeberbeiträgen bis 8.500 €)
  • Energetische Sanierung: 20 %, 40 % oder 60 % Abzug je nach Umfang der Maßnahme – verlängert bis Ende 2026 bzw. 2027
  • Elektrofahrzeuge und Ladestationen: 15 % Abzug auf Anschaffungskosten
  • Spenden: Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sind absetzbar – gestaffelt von 80 % (erste 250 €) bis 40 % (darüber hinaus)
  • Mutterschaftsabzug: Bis zu 1.200 € für erwerbstätige Mütter mit Kindern unter 3 Jahren
  • Neue Deduktion für Geringverdiener: Bis zu 340 € für Arbeitnehmer mit Einkünften bis 18.276 €

Regionale Abzüge in Andalusien

Zusätzlich zu den staatlichen Abzügen bietet die Autonome Gemeinschaft Andalusien eigene Steuervorteile:

  • Mietabzug: Erhöhter Abzug für Mieter mit geringem Einkommen
  • Pflegende Angehörige: Abzüge für die häusliche Pflege von Familienmitgliedern
  • Geburt oder Adoption: Regionale Abzüge für Familienzuwachs
  • Selbstständige: Verschiedene Förderungen für Existenzgründer
💡 Für Deutsche besonders relevant Beiträge zu deutschen Riester- oder Rürup-Verträgen können unter bestimmten Voraussetzungen in Spanien steuerlich berücksichtigt werden. Auch die korrekte Anrechnung von in Deutschland gezahlter Steuer auf Mieteinnahmen oder Dividenden kann erhebliche Steuerersparnisse bringen. Unser Honorarrechner kalkuliert die Kosten für die Erstellung Ihrer Erklärung transparent und auf Ihre Situation zugeschnitten.

📋 Vermögen im Ausland melden: Modelo 720 und 721

Neben der Einkommensteuererklärung bestehen für steuerlich Ansässige in Spanien Informationspflichten über im Ausland gehaltenes Vermögen. Diese Meldungen sind keine Steuererklärungen – es wird nichts gezahlt – aber die Nichtabgabe kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Modelo 720 – Auslandsvermögen über 50.000 €

Das Modelo 720 ist eine Informationserklärung über drei Kategorien von Vermögenswerten im Ausland:

  • Bankkonten (Giro-, Spar-, Festgeldkonten) bei ausländischen Banken
  • Wertpapiere (Aktien, Fonds, Anleihen, Lebensversicherungen) bei ausländischen Instituten
  • Immobilien im Ausland (Eigentum oder Nutzungsrechte)

Die Meldepflicht besteht, wenn der Wert in einer der drei Kategorien zum 31. Dezember 50.000 € übersteigt. Frist: 31. März 2026. Eine erneute Meldung ist nur erforderlich, wenn der Wert seit der letzten Meldung um mehr als 20.000 € gestiegen ist.

Modelo 721 – Kryptowährungen im Ausland

Wer Kryptowährungen auf ausländischen Plattformen (Coinbase, Kraken, Binance, Bitpanda etc.) mit einem Gesamtwert von über 50.000 € hält, muss das Modelo 721 bis zum 31. März 2026 einreichen.

⚠️ Self-Custody-Wallets Bei Kryptowährungen in eigenen Wallets (Ledger, Trezor, MetaMask) besteht derzeit keine Meldepflicht über das Modelo 721. Handelsgewinne müssen jedoch in jedem Fall im IRPF als Kapitalerträge deklariert werden.
💡 Für Deutsche mit deutschem Bankkonto Wenn Sie ein Konto bei einer deutschen Bank (z. B. Sparkasse, Deutsche Bank, ING) haben und der Gesamtbestand aller ausländischen Konten 50.000 € übersteigt, müssen Sie das Modelo 720 abgeben. Wir übernehmen die Erstellung gerne für Sie.

🛤️ Ihr Weg zur Steuererklärung – Schritt für Schritt mit PEHOMA Consult

1

Prüfen Sie Ihre Pflichten

Nutzen Sie unseren Abgabepflicht- & Ansässigkeits-Check, um in wenigen Minuten festzustellen, ob Sie in Spanien steuerlich ansässig sind und zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

2

Kalkulieren Sie die Kosten

Mit unserem Honorarrechner erfahren Sie sofort und transparent, was die Erstellung Ihrer Steuererklärung kostet – zugeschnitten auf Ihre individuelle Situation und Einkunftsarten.

3

Erteilen Sie den Auftrag digital

Über unsere volldigitale Auftragserteilung erfassen Sie Ihre Daten, laden Dokumente hoch und unterschreiben den Auftrag elektronisch – alles in einem sicheren, geführten Prozess.

4

Wir erstellen Ihre Erklärung

Unser Team aus erfahrenen Steuerberatern und Steuerfachkräften erstellt Ihre Erklärung unter Berücksichtigung aller Abzugsmöglichkeiten, des Doppelbesteuerungsabkommens und Ihrer persönlichen Situation.

5

Prüfung und Einreichung

Sie erhalten einen Entwurf zur Prüfung. Nach Ihrer Freigabe reichen wir die Erklärung fristgerecht bei der Agencia Tributaria ein.

✅ Unsere Leistungen rund um die Renta 2025

Als auf deutschsprachige Mandanten spezialisierte Steuer- und Rechtskanzlei in Málaga bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei allen steuerlichen Angelegenheiten in Spanien:

📊

Vollständige Erstellung

Von der Datenaufnahme über die Berechnung bis zur Einreichung bei der Agencia Tributaria

🇩🇪🇪🇸

DBA-Expertise

Korrekte Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens für alle Ihre deutschen Einkünfte

📝

Modelo 720 & 721

Vermögensmeldungen für ausländische Bankkonten, Wertpapiere, Immobilien und Kryptowährungen

💡

Steueroptimierung

Nutzung aller legalen Abzugsmöglichkeiten – staatlich, regional und international

📞

Beratung auf Deutsch

Persönlich in unserem Büro in Málaga oder bequem per Videokonferenz

🏠

Immobiliensteuern

Mieteinnahmen, imputierte Einkünfte und Veräußerungsgewinne – Spanien und Deutschland

❓ Häufig gestellte Fragen zur Renta 2025

Muss ich als deutscher Rentner in Spanien eine Steuererklärung abgeben?
Ja, wenn Ihre Renteneinkünfte die Grenzen überschreiten: 22.000 € bei einem Zahler oder 15.876 € bei mehreren Zahlern (sofern der zweite über 2.500 € gezahlt hat). Deutsche gesetzliche Renten und Betriebsrenten zählen in Spanien als vollständig steuerpflichtige Einkünfte. Beamtenpensionen werden hingegen in Deutschland besteuert. Nutzen Sie unseren Abgabepflicht-Check für eine schnelle Einschätzung.
Wann bin ich steuerlich in Spanien ansässig?
Sie gelten als steuerlich ansässig (residente fiscal), wenn Sie sich mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien aufhalten, Ihr wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt hier liegt, oder Ihr nicht getrennt lebender Ehegatte in Spanien lebt. Es reicht, wenn ein Kriterium erfüllt ist. Unser Abgabepflicht- & Ansässigkeits-Check prüft alle Kriterien in einem geführten Prozess.
Was kostet die Erstellung meiner Steuererklärung?
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab – Einkunftsarten, Anzahl der Immobilien, Auslandseinkünfte, Kryptowährungen und weitere Faktoren spielen eine Rolle. Nutzen Sie unseren interaktiven Honorarrechner, um sofort eine transparente Kostenschätzung zu erhalten. Keine versteckten Gebühren.
Kann ich den Auftrag komplett online erteilen?
Ja – über unsere volldigitale Auftragserteilung können Sie alle Daten eingeben, Dokumente hochladen und den Auftrag mit einem elektronisch signierten Consent-Verfahren rechtswirksam erteilen. Sie erhalten sofort eine Bestätigung per E-Mail.
Was passiert, wenn ich die Abgabefrist versäume?
Bei verspäteter Abgabe drohen Säumniszuschläge (recargos): Bei Einreichung innerhalb von 12 Monaten nach Fristende beträgt der Zuschlag 1 % plus 1 % für jeden weiteren vollen Monat. Nach 12 Monaten sind es 15 % plus Verzugszinsen. Wird die Erklärung erst nach einer Aufforderung der Agencia Tributaria nachgereicht, kommen zusätzliche Sanktionen von 50 % bis 150 % des Steuerbetrags hinzu.
Muss ich mein deutsches Bankkonto in Spanien melden?
Wenn der Gesamtwert aller Ihrer ausländischen Bankkonten am 31. Dezember 50.000 € übersteigt, müssen diese im Modelo 720 bis zum 31. März deklariert werden. Gleiches gilt für Wertpapierdepots und Immobilien im Ausland (jeweils separate 50.000-€-Schwelle pro Kategorie). Die Zinserträge sind zusätzlich in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Kann ich die Steuerzahlung in Raten aufteilen?
Ja. Wenn Ihre Erklärung zu einer Nachzahlung führt, können Sie den Betrag in zwei Raten aufteilen: 60 % werden zum regulären Termin (30. Juni) eingezogen, die restlichen 40 % am 5. November 2026 – zinsfrei. Voraussetzung ist die Wahl dieser Option bei der Abgabe.
Was ist der „Borrador" und kann ich mich darauf verlassen?
Der Borrador ist ein vorausgefüllter Entwurf Ihrer Steuererklärung, den die Agencia Tributaria auf Basis der ihr vorliegenden Daten erstellt. Achtung: Der Borrador enthält in der Regel keine Auslandseinkünfte (deutsche Renten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge), keine korrekten DBA-Anrechnungen und keine regionalen Abzüge. Für Deutsche in Spanien ist der Borrador daher fast immer unvollständig und sollte niemals ungeprüft bestätigt werden.

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Artikel zuletzt aktualisiert: 18. Februar 2026 · Stand: Campaña de la Renta 2025 (Veranlagungsjahr 2025) · Rechtsgrundlagen: Ley 35/2006 (LIRPF), Ley 7/2024, RDL 3/2025, RDL 2/2026 vom 3. Februar 2026, Agencia Tributaria · Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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