Campaña de la Renta 2025

Campaña de la Renta 2025 – Ihre spanische Steuererklärung professionell und digital erledigt

Einkommensteuererklärung (Declaración de la Renta / IRPF) für das Veranlagungsjahr 2025 – Fristen, Neuerungen, Pflichten und unsere neuen Online-Tools

Wichtige Termine der Campaña de la Renta 2025

Die spanische Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 muss zwischen April und Juni 2026 eingereicht werden.

8 April 2026 Start Online-Abgabe
25 Juni 2026 Frist bei Lastschrift
30 Juni 2026 Allgemeine Frist

🚀 Neu: Beauftragen und kalkulieren Sie digital

Dieses Jahr haben wir drei digitale Werkzeuge entwickelt, mit denen Sie Ihren Weg zur Steuererklärung so einfach und transparent wie möglich gestalten können – von der ersten Prüfung bis zur verbindlichen Beauftragung, alles online.

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Abgabepflicht- & Ansässigkeits-Check

Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Sie in Spanien steuerlich ansässig sind und zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.

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📌 Die Renta 2025 im Überblick

Die Campaña de la Renta 2025 – die Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2025 – steht vor der Tür. Vom 8. April bis zum 30. Juni 2026 müssen Millionen von Steuerpflichtigen in Spanien ihre Erklärung des IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) bei der Agencia Tributaria einreichen.

Für deutsche Residenten in Spanien, Rentner, Selbstständige und alle, die Einkünfte aus Deutschland oder anderen Ländern beziehen, bringt die Steuererklärung besondere Herausforderungen. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien muss korrekt angewendet, ausländische Einkünfte deklariert und Freibeträge optimal genutzt werden.

In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über die Neuerungen 2025, die genauen Fristen, wer zur Abgabe verpflichtet ist und wie PEHOMA Consult Sie dabei unterstützt – auch mit unseren neuen digitalen Werkzeugen.

🆕 Wichtige Neuerungen für die Renta 2025

Das spanische Steuerrecht wurde für das Veranlagungsjahr 2025 in mehreren Punkten angepasst. Die wichtigsten Änderungen:

✓ Dauerhafte Entlastung für Arbeitslose Das Real Decreto-ley 16/2025 vom 23. Dezember befreit Empfänger von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe (SEPE) dauerhaft von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, sofern keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen. Diese zunächst befristete Regelung ist nun permanent. Der SEPE zählt nicht mehr automatisch als „zweiter Zahler".
✓ Verlängerung der Deduzierungen für Energieeffizienz Die Steuerermäßigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden wurden bis 31. Dezember 2026 verlängert. Abzüge von 20 %, 40 % oder bis zu 60 % der Investitionskosten sind möglich – je nach Umfang der Energieeinsparung.
✓ Elektrofahrzeuge: 15 % Abzug verlängert Die Deduktion von 15 % auf den Kaufpreis von Elektrofahrzeugen (max. Basis 20.000 €) und die Installation von Ladestationen (max. 4.000 €) gilt ebenfalls bis 31. Dezember 2026.
✓ Verschärfte Kontrolle digitaler Zahlungen Ab 2026 erhalten die Steuerbehörden umfassendere Informationen über Zahlungen per Kreditkarte, Bizum und anderen elektronischen Mitteln. Der bisherige Schwellenwert von 3.000 € für die Meldepflicht entfällt – die Agencia Tributaria kontrolliert nun den Großteil professioneller elektronischer Transaktionen.
✓ Kryptowährungen: Intensivierter Informationsaustausch Wer Kryptowährungen im Ausland mit einem Gesamtwert von über 50.000 € hält, muss das Modelo 721 bis zum 31. März 2026 einreichen. Gewinne aus dem Kryptohandel sind in jedem Fall im IRPF zu deklarieren.

📅 Alle Termine der Campaña 2025 im Detail

Die Agencia Tributaria hat die offiziellen Termine für die Steuerkampagne bekanntgegeben. Beachten Sie: Dieses Jahr stehen sechs Tage weniger als im Vorjahr zur Verfügung.

8. April – 30. Juni 2026
Online-Abgabe über Renta WEB oder die App der Agencia Tributaria
6. Mai – 30. Juni 2026
Telefonische Abgabe – Terminvereinbarung ab 29. April
1. – 30. Juni 2026
Persönliche Vorsprache in Finanzämtern – Terminvereinbarung ab 29. Mai
25. Juni 2026
Frist bei Lastschrifteinzug – Letzter Tag für Erklärungen mit Bankeinzug
⚠️ Frühzeitig handeln Die Kampagne ist dieses Jahr kürzer. Beauftragen Sie die Erstellung Ihrer Erklärung rechtzeitig, um den Abgabetermin nicht zu gefährden. Über unsere digitale Beauftragung können Sie den Auftrag bequem von zu Hause erteilen.

👤 Wer muss die Renta 2025 abgeben?

Alle steuerlich in Spanien ansässigen Personen (residentes fiscales) sind zur Abgabe verpflichtet, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden:

  • Über 22.000 € brutto/Jahr bei einem einzigen Arbeitgeber
  • Über 15.876 € brutto/Jahr bei zwei oder mehr Arbeitgebern, sofern der zweite und weitere zusammen mehr als 1.500 € gezahlt haben
  • Alle Selbstständigen (autónomos) – unabhängig von der Höhe der Einkünfte, auch bei Verlust
  • Kapitalerträge oder Veräußerungsgewinne über 1.600 €
  • Mieteinnahmen aus Immobilien in Spanien oder im Ausland
  • Imputierte Immobilieneinkünfte über 1.000 € (z. B. bei ungenutzten Zweitwohnungen)
💡 Nicht sicher, ob Sie abgabepflichtig sind? Nutzen Sie unseren kostenlosen Abgabepflicht- & Ansässigkeits-Check – in wenigen Klicks erfahren Sie, ob Sie in Spanien steuerlich ansässig sind und zur Einreichung verpflichtet sind.

Besonderheiten für Deutsche in Spanien

Als steuerlich in Spanien ansässige Person (mehr als 183 Tage Aufenthalt oder Lebensmittelpunkt in Spanien) müssen Sie Ihr weltweites Einkommen deklarieren:

  • Deutsche Renten (gesetzliche und betriebliche) sind vollständig in Spanien steuerpflichtig
  • Beamtenpensionen sind in der Regel nur in Deutschland steuerpflichtig, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt
  • Mieteinnahmen aus Deutschland müssen deklariert werden – das DBA vermeidet eine Doppelbesteuerung
  • Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) aus deutschen Quellen sind in Spanien steuerpflichtig
💡 Tipp Auch wenn Sie unter den Einkommensgrenzen liegen, kann die freiwillige Abgabe sinnvoll sein – etwa wenn Ihnen eine Erstattung zusteht oder Sie Abzüge geltend machen können.

🇩🇪🇪🇸 Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Spanien

Das Convenio de Doble Imposición (CDI) regelt, welches Land das Besteuerungsrecht für verschiedene Einkunftsarten hat. Eine korrekte Anwendung ist entscheidend.

Einkunftsart Besteuerungsrecht Behandlung in Spanien
Gesetzliche Rente (DRV) Spanien (Ansässigkeitsstaat) Vollständig steuerpflichtig
Betriebsrente Spanien (Ansässigkeitsstaat) Vollständig steuerpflichtig
Beamtenpension Deutschland (Quellenstaat) Steuerfrei, Progressionsvorbehalt
Mieteinnahmen Deutschland Deutschland (Belegenheitsstaat) Anrechnung der deutschen Steuer
Dividenden aus Deutschland Geteilt (max. 15 % QSt DE) Steuerpflichtig mit Anrechnung
Zinserträge Spanien (Ansässigkeitsstaat) Vollständig steuerpflichtig
⚠️ Achtung bei deutschen Renten Seit 2015 besteuert auch Deutschland bestimmte Rentenzahlungen an im Ausland lebende Personen. Beantragen Sie rechtzeitig eine Ansässigkeitsbescheinigung (Certificado de Residencia Fiscal) und legen Sie diese dem deutschen Finanzamt vor, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

💰 Wichtige Abzugsmöglichkeiten (Deducciones) 2025

Staatliche Abzüge

  • Altersvorsorge: Einzahlungen in Pensionspläne (planes de pensiones) reduzieren die Bemessungsgrundlage
  • Energetische Sanierung: 20 %, 40 % oder 60 % Abzug – verlängert bis 2026
  • Elektrofahrzeuge: 15 % Abzug für Kauf und Ladestationen – verlängert bis 2026
  • Spenden: Abzüge für Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen
  • Mutterschaftsabzug: Bis zu 1.200 € für erwerbstätige Mütter mit Kindern unter 3 Jahren

Regionale Abzüge in Andalusien

  • Mietabzug: Erhöhter Abzug für Mieter mit geringem Einkommen
  • Pflegende Angehörige: Abzüge für die Pflege von Familienmitgliedern
  • Geburt oder Adoption: Regionale Abzüge für Familienzuwachs
💡 Für Deutsche besonders relevant Zahlungen in deutsche Riester- oder Rürup-Verträge können unter bestimmten Voraussetzungen in Spanien steuerlich berücksichtigt werden. Unser Honorarrechner berücksichtigt alle Einkunftsarten und zeigt Ihnen transparent, was die Erstellung kostet.

📋 Informationspflichten: Modelo 720 und 721

Modelo 720 – Vermögen im Ausland

Bei Auslandsvermögen über 50.000 € (Bankkonten, Wertpapiere, Immobilien) muss das Modelo 720 bis zum 31. März 2026 eingereicht werden.

Modelo 721 – Kryptowährungen im Ausland

Kryptowährungen auf ausländischen Plattformen (Coinbase, Kraken, Binance etc.) mit Gesamtwert über 50.000 € erfordern die Abgabe des Modelo 721 bis zum 31. März 2026.

⚠️ Self-Custody-Wallets Bei Kryptowährungen in eigenen Wallets (Ledger, Trezor) besteht keine Meldepflicht über das Modelo 721. Gewinne aus dem Handel müssen jedoch im IRPF deklariert werden.

✅ Unsere Dienstleistungen zur Renta 2025

Als auf deutschsprachige Mandanten spezialisierte Steuer- und Rechtskanzlei in Málaga unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um Ihre spanische Steuererklärung:

📊

Vollständige Erstellung

Von der Datenaufnahme bis zur Einreichung bei der Agencia Tributaria

🇩🇪🇪🇸

DBA-Anwendung

Korrekte Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens für Ihre deutschen Einkünfte

📝

Modelo 720 & 721

Vermögensmeldungen für Auslandsvermögen und Kryptowährungen

💡

Steueroptimierung

Nutzung aller legalen Abzugsmöglichkeiten

📞

Beratung auf Deutsch

Persönlich in Málaga oder per Videokonferenz

🏠

Immobilieneinkünfte

Mieteinnahmen und imputierte Einkünfte – Spanien und Deutschland

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Rentner in Spanien eine Steuererklärung abgeben?
Ja, wenn Ihre Renteneinkünfte die Grenzen überschreiten (22.000 € bei einem Zahler, 15.876 € bei mehreren). Deutsche gesetzliche Renten zählen als steuerpflichtige Einkünfte in Spanien. Nutzen Sie unseren Abgabepflicht-Check für eine schnelle Einschätzung.
Wann bin ich steuerlich in Spanien ansässig?
Sie gelten als steuerlich ansässig (residente fiscal), wenn Sie sich mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten oder Ihr wirtschaftlicher bzw. familiärer Lebensmittelpunkt hier liegt. Unser Abgabepflicht- & Ansässigkeits-Check prüft beides für Sie in einem Schritt.
Was kostet die Erstellung meiner Steuererklärung?
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab – Einkunftsarten, Anzahl der Immobilien, Auslandseinkünfte und weitere Faktoren. Nutzen Sie unseren Honorarrechner für eine sofortige, transparente Kostenschätzung.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Bei verspäteter Abgabe drohen Säumniszuschläge von 1 % bis 15 % plus Verzugszinsen. Bei aktiver Aufforderung durch die Agencia Tributaria können zusätzliche Sanktionen verhängt werden.
Kann ich den Auftrag auch online erteilen?
Ja – über unser digitales Beauftragungssystem können Sie alle Daten eingeben, Dokumente hochladen und den Auftrag rechtssicher erteilen. Sie erhalten sofort eine Bestätigung per E-Mail.
Muss ich mein deutsches Bankkonto in Spanien melden?
Wenn der Gesamtwert Ihrer ausländischen Bankkonten 50.000 € übersteigt, müssen diese im Modelo 720 deklariert werden. Die Zinserträge sind zudem in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

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Artikel zuletzt aktualisiert: Februar 2026 · Stand: Campaña de la Renta 2025 (Veranlagungsjahr 2025) · Quellen: Agencia Tributaria, Real Decreto-ley 16/2025, BOE

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