Campaña de la Renta 2025 – Ihre spanische Steuererklärung verständlich erklärt und professionell erledigt
Der komplette Leitfaden zur Einkommensteuererklärung (Declaración de la Renta / IRPF) für das Steuerjahr 2025 – speziell für Deutsche in Spanien
Die drei wichtigsten Termine für Ihre Renta 2025
Die spanische Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 muss zwischen April und Juni 2026 eingereicht werden. Merken Sie sich diese Daten:
📌 Was ist die „Renta" und warum betrifft sie Sie?
Wenn Sie in Spanien leben, haben Sie sicher schon von der „Renta" gehört – der spanischen Einkommensteuererklärung. Jedes Frühjahr sind Millionen von Menschen in Spanien verpflichtet, ihre Einkünfte des Vorjahres bei der Agencia Tributaria (dem spanischen Finanzamt) zu deklarieren. Diesen Vorgang nennt man offiziell die Campaña de la Renta.
Konkret geht es um die Erklärung des IRPF – dem Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, also der Einkommensteuer für natürliche Personen. In der Renta 2025 werden alle Einkünfte erfasst, die Sie im Kalenderjahr 2025 erzielt haben – egal ob Gehalt, Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
📖 Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick
- IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas)
- Die spanische Einkommensteuer – das Gegenstück zur deutschen Einkommensteuer (ESt).
- Agencia Tributaria (AEAT)
- Das spanische Finanzamt, zuständig für die Steuerverwaltung.
- Residente Fiscal (steuerlich Ansässiger)
- Wer in Spanien steuerpflichtig ist – in der Regel ab 183 Tagen Aufenthalt pro Jahr.
- DBA (Doppelbesteuerungsabkommen)
- Abkommen zwischen Deutschland und Spanien, das eine doppelte Besteuerung vermeidet.
- Modelo 100
- Das offizielle Formular für die spanische Einkommensteuererklärung.
- Borrador
- Ein von der Agencia Tributaria vorausgefüllter Steuererklärungsentwurf, den Sie prüfen und bestätigen oder korrigieren können.
Für Deutsche in Spanien – ob Rentner, Angestellte, Selbstständige oder Immobilienbesitzer – bringt die Steuererklärung besondere Herausforderungen. Sie müssen nicht nur Ihre spanischen, sondern auch Ihre deutschen und weltweiten Einkünfte deklarieren. Gleichzeitig muss das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien korrekt angewendet werden, damit Sie nicht doppelt besteuert werden.
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt alles, was Sie wissen müssen: wer abgabepflichtig ist, welche Neuerungen 2025 gelten, welche Fristen einzuhalten sind und welche Steuervorteile Sie nutzen können.
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🆕 Was ist neu? Die wichtigsten Änderungen für die Renta 2025
Das spanische Steuerrecht wurde für das Veranlagungsjahr 2025 in mehreren Punkten geändert. Die gesetzliche Grundlage bilden unter anderem die Ley 7/2024, der Real Decreto-ley 3/2025 sowie der Real Decreto-ley 2/2026. Hier sind die wichtigsten Neuerungen, verständlich erklärt:
📅 Alle Termine und Fristen der Campaña 2025 im Detail
Die Agencia Tributaria hat die offiziellen Termine für die Steuerkampagne 2025 festgelegt. Beachten Sie: Die Kampagne beginnt in diesem Jahr am 8. April (nach Ostern) und endet am 30. Juni 2026.
👤 Wer muss die Renta 2025 abgeben?
Grundsätzlich gilt: Jede Person, die steuerlich in Spanien ansässig ist (residente fiscal), muss prüfen, ob sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. Die Pflicht besteht, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden:
Die wichtigsten Grenzwerte im Überblick
- Über 22.000 € brutto/Jahr aus unselbstständiger Arbeit bei einem einzigen Arbeitgeber oder Zahler
- Über 15.876 € brutto/Jahr bei zwei oder mehr Arbeitgebern/Zahlern, sofern der zweite und weitere zusammen mehr als 2.500 € gezahlt haben (neu: bisher 1.500 €)
- Alle Selbstständigen (Autónomos) – unabhängig von der Höhe der Einkünfte, auch bei Verlusten. Die Abgabe muss ausschließlich elektronisch erfolgen.
- Kapitalerträge oder Veräußerungsgewinne über 1.600 € (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne)
- Mieteinnahmen aus Immobilien – in Spanien oder im Ausland
- Imputierte Immobilieneinkünfte über 1.000 € – das betrifft z. B. ungenutzte Zweitwohnungen, für die Spanien einen fiktiven Mietertrag besteuert (in der Regel 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts)
- Empfänger des Ingreso Mínimo Vital (IMV) – unabhängig vom Einkommen
Was bedeutet „steuerlich ansässig" in Spanien?
Sie gelten nach spanischem Recht als steuerlich ansässig (residente fiscal), wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Sie halten sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien auf (auch kurzfristige Auslandsaufenthalte zählen als Aufenthalt in Spanien, sofern Sie Ihre Ansässigkeit nicht in einem anderen Staat nachweisen)
- Ihr wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt liegt in Spanien (hier erzielen Sie den Großteil Ihrer Einkünfte oder üben Ihre berufliche Tätigkeit aus)
- Ihr nicht getrennt lebender Ehegatte und/oder Ihre minderjährigen Kinder leben dauerhaft in Spanien – dies begründet eine widerlegbare gesetzliche Vermutung der Ansässigkeit (Art. 9.1.b LIRPF)
Freiwillige Abgabe: Wann lohnt sie sich?
Auch wenn Sie unter den Grenzwerten liegen, kann die freiwillige Abgabe sinnvoll sein – etwa wenn:
- Ihnen aufgrund zu hoher Steuereinbehalte eine Erstattung zusteht
- Sie Abzüge geltend machen können (z. B. für energetische Sanierung, Elektrofahrzeuge oder Spenden)
- Sie Nachweise für das deutsche Finanzamt benötigen (z. B. zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Ihrer Rente)
🇩🇪🇪🇸 Doppelbesteuerungsabkommen: Wie werden Ihre deutschen Einkünfte in Spanien behandelt?
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien (Convenio de Doble Imposición, CDI) ist ein zwischenstaatlicher Vertrag, der regelt, welches Land das Recht hat, bestimmte Einkünfte zu besteuern. Ziel ist es, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Für Deutsche in Spanien ist die korrekte Anwendung des DBA entscheidend – Fehler können zu Überzahlungen oder Problemen mit dem Finanzamt führen.
| Einkunftsart | Wer besteuert? | So wird es in Spanien behandelt |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung) | Spanien (Ansässigkeitsstaat) | Vollständig steuerpflichtig als Arbeitseinkünfte |
| Betriebsrente / Zusatzrente | Spanien (Ansässigkeitsstaat) | Vollständig steuerpflichtig |
| Beamtenpension (öffentlicher Dienst) | Deutschland (Quellenstaat) | Steuerfrei in Spanien, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt |
| Mieteinnahmen aus Deutschland | Deutschland (Belegenheitsstaat) | In Spanien deklarieren, deutsche Steuer wird angerechnet |
| Dividenden aus Deutschland | Geteiltes Recht (max. 15 % Quellensteuer in DE) | In Spanien steuerpflichtig, deutsche Quellensteuer anrechenbar |
| Zinserträge | Spanien (Ansässigkeitsstaat) | Vollständig steuerpflichtig |
| Gehalt aus Arbeit in Deutschland | Deutschland (Tätigkeitsstaat) | In Spanien deklarieren, deutsche Steuer wird angerechnet |
💰 Steuervorteile nutzen: Die wichtigsten Abzugsmöglichkeiten 2025
Das spanische Steuersystem kennt zahlreiche Deducciones (Steuerabzüge), die Ihre Steuerlast erheblich senken können. Viele dieser Abzüge werden in der Praxis übersehen – besonders von Ausländern, die das System nicht kennen.
Staatliche Abzüge (für ganz Spanien)
- Altersvorsorge: Einzahlungen in spanische Pensionspläne (planes de pensiones) reduzieren die Bemessungsgrundlage – bis zu 1.500 €/Jahr (bei Arbeitgeberbeiträgen bis 8.500 €)
- Energetische Sanierung: 20 %, 40 % oder 60 % Abzug je nach Umfang der Maßnahme – verlängert bis Ende 2026 bzw. 2027
- Elektrofahrzeuge und Ladestationen: 15 % Abzug auf Anschaffungskosten
- Spenden: Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sind absetzbar – gestaffelt von 80 % (erste 250 €) bis 40 % (darüber hinaus)
- Mutterschaftsabzug: Bis zu 1.200 € für erwerbstätige Mütter mit Kindern unter 3 Jahren
- Neue Deduktion für Geringverdiener: Bis zu 340 € für Arbeitnehmer mit Einkünften bis 18.276 €
Regionale Abzüge in Andalusien
Zusätzlich zu den staatlichen Abzügen bietet die Autonome Gemeinschaft Andalusien eigene Steuervorteile:
- Mietabzug: Erhöhter Abzug für Mieter mit geringem Einkommen
- Pflegende Angehörige: Abzüge für die häusliche Pflege von Familienmitgliedern
- Geburt oder Adoption: Regionale Abzüge für Familienzuwachs
- Selbstständige: Verschiedene Förderungen für Existenzgründer
📋 Vermögen im Ausland melden: Modelo 720 und 721
Neben der Einkommensteuererklärung bestehen für steuerlich Ansässige in Spanien Informationspflichten über im Ausland gehaltenes Vermögen. Diese Meldungen sind keine Steuererklärungen – es wird nichts gezahlt – aber die Nichtabgabe kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Modelo 720 – Auslandsvermögen über 50.000 €
Das Modelo 720 ist eine Informationserklärung über drei Kategorien von Vermögenswerten im Ausland:
- Bankkonten (Giro-, Spar-, Festgeldkonten) bei ausländischen Banken
- Wertpapiere (Aktien, Fonds, Anleihen, Lebensversicherungen) bei ausländischen Instituten
- Immobilien im Ausland (Eigentum oder Nutzungsrechte)
Die Meldepflicht besteht, wenn der Wert in einer der drei Kategorien zum 31. Dezember 50.000 € übersteigt. Frist: 31. März 2026. Eine erneute Meldung ist nur erforderlich, wenn der Wert seit der letzten Meldung um mehr als 20.000 € gestiegen ist.
Modelo 721 – Kryptowährungen im Ausland
Wer Kryptowährungen auf ausländischen Plattformen (Coinbase, Kraken, Binance, Bitpanda etc.) mit einem Gesamtwert von über 50.000 € hält, muss das Modelo 721 bis zum 31. März 2026 einreichen.
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Wir erstellen Ihre Erklärung
Unser Team aus erfahrenen Steuerberatern und Steuerfachkräften erstellt Ihre Erklärung unter Berücksichtigung aller Abzugsmöglichkeiten, des Doppelbesteuerungsabkommens und Ihrer persönlichen Situation.
Prüfung und Einreichung
Sie erhalten einen Entwurf zur Prüfung. Nach Ihrer Freigabe reichen wir die Erklärung fristgerecht bei der Agencia Tributaria ein.
✅ Unsere Leistungen rund um die Renta 2025
Als auf deutschsprachige Mandanten spezialisierte Steuer- und Rechtskanzlei in Málaga bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei allen steuerlichen Angelegenheiten in Spanien:
Vollständige Erstellung
Von der Datenaufnahme über die Berechnung bis zur Einreichung bei der Agencia Tributaria
DBA-Expertise
Korrekte Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens für alle Ihre deutschen Einkünfte
Modelo 720 & 721
Vermögensmeldungen für ausländische Bankkonten, Wertpapiere, Immobilien und Kryptowährungen
Steueroptimierung
Nutzung aller legalen Abzugsmöglichkeiten – staatlich, regional und international
Beratung auf Deutsch
Persönlich in unserem Büro in Málaga oder bequem per Videokonferenz
Immobiliensteuern
Mieteinnahmen, imputierte Einkünfte und Veräußerungsgewinne – Spanien und Deutschland
❓ Häufig gestellte Fragen zur Renta 2025
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Schritt 1: Abgabepflicht prüfen → Schritt 2: Honorar berechnen → Schritt 3: Online beauftragen
Artikel zuletzt aktualisiert: 18. Februar 2026 · Stand: Campaña de la Renta 2025 (Veranlagungsjahr 2025) · Rechtsgrundlagen: Ley 35/2006 (LIRPF), Ley 7/2024, RDL 3/2025, RDL 2/2026 vom 3. Februar 2026, Agencia Tributaria · Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
