Spanische Steuererklärung 2025 –
verständlich erklärt, professionell erledigt
Der vollständige Leitfaden zur Einkommensteuer (IRPF / Modelo 100) für Deutsche in Spanien – mit allen Fristen, Neuerungen und regionalen Besonderheiten.
Was ist die „Renta" – und warum betrifft sie Sie?
Die Campaña de la Renta ist die jährliche Steuerkampagne in Spanien, in der alle steuerlich Ansässigen ihre Einkünfte des Vorjahres bei der Agencia Tributaria (AEAT) – dem spanischen Finanzamt – deklarieren müssen. Das zugrunde liegende Formular heißt offiziell Modelo 100, die zugrundeliegende Steuer IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas).
Für Deutsche in Spanien ist die Renta oft komplexer als für spanische Staatsbürger: Sie müssen sämtliche weltweiten Einkünfte deklarieren – also auch deutsche Renten, Mieterträge aus Deutschland, Dividenden, Kapitalerträge und Gehälter. Gleichzeitig muss das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien korrekt angewendet werden.
- IRPF
- Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas – die spanische Einkommensteuer.
- Modelo 100
- Das offizielle Erklärungsformular für die Einkommensteuer (Renta).
- Agencia Tributaria (AEAT)
- Das spanische Finanzamt.
- Residente Fiscal
- Steuerlich Ansässiger – ab 183 Aufenthaltstagen in der Regel der Fall.
- Borrador
- Vorausgefüllter Steuererklärungsentwurf der AEAT – für Deutsche meist unvollständig!
- DBA / CDI
- Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien.
- Progressionsvorbehalt
- Steuerfreie Einkünfte (z. B. Beamtenpension) erhöhen den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte.
Wer muss die Renta 2025 abgeben?
Einkommensgrenzen (Veranlagungsjahr 2025)
- Über 22.000 € aus unselbstständiger Arbeit bei einem einzigen Arbeitgeber oder Zahler
- Über 15.876 € bei zwei oder mehr Zahlern, sofern der zweite und weitere zusammen mehr als 2.500 € gezahlt haben (Neuerung 2025: bisher 1.500 €)
- Alle Selbstständigen (Autónomos) – unabhängig von der Einkommenshöhe, auch bei Verlusten
- Kapitalerträge oder Veräußerungsgewinne über 1.600 € (Zinsen, Dividenden, Aktien- und Fondsgewinne)
- Mieteinnahmen aus Immobilien in Spanien oder im Ausland
- Imputierte Immobilieneinkünfte über 1.000 € – fiktiver Mietertrag auf ungenutzte Zweitwohnungen (1,1 % oder 2 % des Katasterwerts)
- Empfänger des Ingreso Mínimo Vital (IMV)
Wann gilt man als steuerlich ansässig in Spanien?
Es genügt die Erfüllung eines der folgenden Kriterien (Art. 9 Ley 35/2006):
- Aufenthalt in Spanien von mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr
- Wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt in Spanien (Haupteinkünfte, berufliche Tätigkeit)
- Nicht getrennt lebender Ehegatte und/oder minderjährige Kinder leben dauerhaft in Spanien (widerlegbare Vermutung gem. Art. 9.1.b LIRPF)
Alle Fristen der Campaña 2025 im Überblick
Wichtigste Neuerungen für die Renta 2025
Das spanische Steuerrecht wurde für 2025 durch mehrere Gesetze geändert, insbesondere durch die Ley 7/2024, den Real Decreto-ley 3/2025 sowie den Real Decreto-ley 2/2026 vom 3. Februar 2026.
Neue Deduktion für Geringverdiener: bis zu 340 €
Arbeitnehmer mit Bruttojahresgehalt bis 16.576 € erhalten eine neue Steuerermäßigung von bis zu 340 €. Bei Gehältern bis 18.276 € reduziert sich der Betrag stufenweise. Übrige Einkünfte dürfen 6.500 € nicht übersteigen. (Art. 80 bis LIRPF)
Höherer Steuersatz auf Kapitalerträge über 300.000 €
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne) über 300.000 € werden nun mit einem Grenzsteuersatz von 30 % besteuert (bisher 28 %). Betrifft nur größere Vermögen.
Erhöhte Grenze bei zwei Zahlern: 2.500 €
Die Schwelle, ab der der zweite Zahler (z. B. Rente + Arbeitgeber) zur Abgabepflicht führt, wurde von 1.500 € auf 2.500 € angehoben. Eine Erleichterung für viele Bezieher kleiner Nebeneinkünfte.
Energetische Sanierung: Abzüge verlängert
Steuerermäßigungen von 20 %, 40 % oder bis zu 60 % für Energiesparmaßnahmen bleiben bestehen. Einzelwohnungen: Frist bis 31. Dezember 2026. Gebäudesanierungen: bis 31. Dezember 2027. (DA 50.ª LIRPF)
Elektrofahrzeuge: 15 % Abzug verlängert
Der Kauf eines Elektrofahrzeugs (Bemessungsgrundlage max. 20.000 €) und die Installation von Ladestationen (max. 4.000 €) werden weiterhin mit 15 % steuerlich gefördert. (DA 58.ª LIRPF)
Arbeitslosengeld: Keine automatische Abgabepflicht
Empfänger von Arbeitslosengeld (SEPE) und Sozialhilfe sind nicht mehr allein aufgrund des Leistungsbezugs zur Abgabe verpflichtet. Es gelten die allgemeinen IRPF-Grenzen.
Digitale Zahlungen: Mehr Kontrolle durch AEAT
Die Agencia Tributaria erhält ab 2026 umfangreichere Daten über Kartenzahlungen, Bizum und elektronische Zahlungsmittel. Die bisherige Meldeschwelle von 3.000 € für professionelle Transaktionen entfällt weitgehend.
Kryptowährungen: Erweiterter Informationsaustausch
Kryptowährungen auf ausländischen Plattformen (Coinbase, Kraken, Binance etc.) über 50.000 € müssen im Modelo 721 bis zum 31. März 2026 gemeldet werden. Handelsgewinne sind stets im IRPF zu deklarieren.
Regionale Steuervorteile: Was gilt in Ihrer Autonomen Gemeinschaft?
Neben den staatlichen Abzügen bietet jede Autonome Gemeinschaft eigene regionale Deduktionen, die oft übersehen werden. Diese können die Steuerlast erheblich senken. Klicken Sie auf Ihre Region:
Andalusien hat in den vergangenen Jahren erhebliche Steuererleichterungen eingeführt – insbesondere durch die Bonificación del 100 % auf das regionale Tramo des Erbschaftsteuer sowie Änderungen bei den IRPF-Tarifen.
| Deduktion | Betrag / Bedingung | Status |
|---|---|---|
| Mietzuschuss für Geringverdiener Mieter unter 35 Jahre oder mit Behinderung | Bis zu 500 €/Jahr, Einkommenslimit beachten | Aktiv |
| Geburt, Adoption oder Pflegschaft | 200 € bis 600 € je nach Kinderzahl | Aktiv |
| Häusliche Pflegeperson Abhängige Familienangehörige im Haushalt | 100 € pro pflegebedürftige Person | Aktiv |
| Selbstständige (Autónomos) Erstmalige Anmeldung im Veranlagungsjahr | 300 € im ersten Jahr der Tätigkeit | Aktiv |
| Investitionen in Startups / Unternehmensanteile | Bis zu 20 % auf qualifizierte Investitionen | Prüfen |
| Schulbedarf Kinder in obligatorischer Bildung | 50 € / 100 € / 200 € je nach Bildungsstufe | Aktiv |
| Pflege- und Betreuungskosten Kindertagesbetreuung unter 3 Jahren | Bis zu 1.000 € der gezahlten Beiträge | Aktiv |
Die Comunitat Valenciana bietet eine breite Palette an regionalen Deduktionen mit Fokus auf Familie, Bildung und Nachhaltigkeit. Achtung: Valencia hat einen der höheren regionalen IRPF-Tarife in Spanien.
| Deduktion | Betrag / Bedingung | Status |
|---|---|---|
| Kinderbetreuung (0–3 Jahre) Kindertagesstätten, Tagesmütter | Bis zu 270 € pro Kind | Aktiv |
| Abhängige ältere Angehörige Über 65 Jahre im gemeinsamen Haushalt | 179 € pro Person | Aktiv |
| Kauf des Erstwohnsitzes Für Personen unter 35 Jahre oder mit Behinderung | Bis zu 5 % der Kaufkosten | Prüfen |
| Miete Erstwohnsitz Alter unter 35 / über 65 / Behinderung | Bis zu 500 € (25 % der Miete) | Aktiv |
| Spenden an kulturelle / soziale Einrichtungen der Region | 25 % der Zuwendung | Aktiv |
| Bildungsausgaben Schulmaterial, außerschulische Aktivitäten | Verschiedene Sätze je Bildungsstufe | Aktiv |
| Haushaltshilfe für Familien mit Kleinkind | Bis zu 418 € unter bestimmten Voraussetzungen | Aktiv |
Madrid ist bekannt für seine steuerfreundliche Politik: Der regionale IRPF-Tarif wurde mehrfach gesenkt und liegt deutlich unter dem Niveau anderer Regionen. Zudem gibt es eine direkte Bonifikation auf die regionale Einkommensteuer.
| Deduktion | Betrag / Bedingung | Status |
|---|---|---|
| Regionale IRPF-Bonifikation Pauschalabzug auf den regionalen Steueranteil | 25 % auf den regionalen Steuerbetrag (erhöht ab 2024) | Aktiv |
| Kindertagesbetreuung (0–3 Jahre) | Bis zu 1.000 € pro Kind | Aktiv |
| Adoption im internationalen Ausland | Bis zu 600 € | Aktiv |
| Pflegebedürftige Angehörige Wohnhaushalt mit abhängiger Person | 1.000 € pro pflegebedürftiger Person | Aktiv |
| Investitionen in Unternehmensgründungen / Business Angels | Bis zu 30 % auf Investition, max. 6.000 € | Aktiv |
| Miete Erstwohnsitz Für Personen unter 35 Jahre | 30 % der Miete, max. 1.000 €/Jahr | Aktiv |
| Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligendienst | Bis zu 600 € steuerlich begünstigt | Aktiv |
Die Provinz Alicante (Costa Blanca) ist Teil der Comunitat Valenciana und unterliegt damit deren regionalen Steuerregeln. Für Deutsche an der Costa Blanca gelten also dieselben regionalen Deduktionen wie für den Rest der Region – zzgl. einiger spezifischer Programme.
| Deduktion | Betrag / Bedingung | Status |
|---|---|---|
| Alle valencianischen Deduktionen (Kinderbetreuung, Pflegeangehörige, Miete, Bildung) | Identisch mit Comunitat Valenciana | Aktiv |
| Imputierte Einkünfte – Ferienimmobilien Nicht vermietete Zweitwohnung an der Costa Blanca | 1,1 % des Katasterwerts (wenn nach 1993 revidiert) | Pflicht |
| Touristisches Vermietungseinkommen Ferienwohnungsvermietung (VUT-Lizenz) | Mieteinnahmen abzüglich direkt zurechenbarer Ausgaben | Zu deklarieren |
| Haushaltsersparnis durch Wechsel auf Elektroheizung Förderprogramm der Generalitat Valenciana | Regionale Förderprogramme – mit staatlichem 20–40 % Abzug kombinierbar | Prüfen |
Katalonien hat einen der progressivsten regionalen IRPF-Tarife in Spanien, bietet jedoch gleichzeitig ein umfangreiches System an regionalen Deduktionen.
| Deduktion | Betrag / Bedingung | Status |
|---|---|---|
| Miete Erstwohnsitz Unter 32 Jahre, über 65 Jahre oder mit Behinderung | 10 % der Jahresmiete, max. 300 € (Einkommenslimit) | Aktiv |
| Rehabilitation ökologischer Gebäude | Bis zu 1,5 % der Investition (ergänzend zu staatlichen Abzügen) | Aktiv |
| Spenden an katalanische Kultureinrichtungen | 25 % der Zuwendung | Aktiv |
| Doppelte Arbeitnehmerschaft (Pendler) Wohnort ≠ Arbeitsort | Pauschaler Abzug für Pendelkosten unter bestimmten Voraussetzungen | Prüfen |
| Subvention Erstkauf Wohnimmobilie Unter 32 Jahre | Bis zu 657 € auf getätigte Zinszahlungen | Prüfen |
| Häusliche Pflegedienste | 10 % der Kosten, max. 300 € | Aktiv |
Die Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera) haben ihren regionalen IRPF-Tarif zuletzt mehrfach angepasst und bieten spezifische Deduktionen, die für wohlhabende Immobilienbesitzer besonders relevant sind.
| Deduktion | Betrag / Bedingung | Status |
|---|---|---|
| Miete Erstwohnsitz Junge Steuerpflichtige (unter 36 Jahre) | 15 % der Miete, max. 530 €/Jahr | Aktiv |
| Pflegebedürftige Angehörige Über 65-jährige Verwandte im Haushalt | Bis zu 150 € pro Person | Aktiv |
| Investitionen in Umwelt- und Nachhaltigkeitsprojekte | 35 % der Investition (qualifizierte Projekte) | Aktiv |
| Spenden für balearische Kultur und Sprache | 25 % bis 75 % je nach Organisation | Aktiv |
| Stille Beteiligungen / Business-Angel-Investitionen | Bis zu 20 % der Investition, max. 12.000 € | Aktiv |
| Ökologische Renaturierung landwirtschaftlicher Flächen | Spezifisches Regionalprogramm; in Kombination mit staatlichen Abzügen | Prüfen |
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Spanien
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA / CDI) regelt, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten hat. Seine korrekte Anwendung ist für Deutsche in Spanien entscheidend – Fehler führen entweder zu Überzahlungen oder zu Nachforderungen beider Finanzämter.
| Einkunftsart | Besteuerungsrecht | Behandlung in Spanien |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung) | Spanien | Vollständig steuerpflichtig als Arbeitseinkünfte (Art. 17 DBA) |
| Betriebsrente / Zusatzrente | Spanien | Vollständig steuerpflichtig |
| Beamtenpension (öffentlicher Dienst) | Deutschland | Steuerfrei in Spanien, aber Progressionsvorbehalt gilt |
| Mieteinnahmen aus Deutschland | Deutschland | In Spanien deklarieren; deutsche Steuer wird angerechnet (Progressionsvorbehalt) |
| Dividenden aus Deutschland | Geteilt (max. 15 % DE) | In Spanien steuerpflichtig; deutsche Quellensteuer (max. 15 %) anrechenbar |
| Zinserträge | Spanien | Vollständig steuerpflichtig als Kapitalerträge |
| Gehalt aus Arbeit in Deutschland | Deutschland | In Spanien deklarieren; Progressionsvorbehalt / Steueranrechnung je nach Fall |
| Veräußerungsgewinne (Immobilien in DE) | Deutschland | In Spanien zu deklarieren; Anrechnung der deutschen Steuer |
Staatliche Steuervorteile und Abzüge 2025
Das spanische Steuersystem kennt zahlreiche Deducciones, die Ihre Steuerlast erheblich senken können. Viele davon werden in der Praxis übersehen – gerade von Deutschen, die mit dem System nicht vertraut sind.
Staatliche Abzüge (gelten in ganz Spanien)
- Altersvorsorge (Planes de Pensiones): Einzahlungen in spanische Pensionspläne reduzieren die Bemessungsgrundlage – bis zu 1.500 €/Jahr (bei Arbeitgeberbeiträgen bis 8.500 €)
- Energetische Sanierung: 20 % (min. 7 % weniger Heizbedarf), 40 % (30 % weniger Primärenergie) oder bis zu 60 % (Gebäudesanierung) – verlängert bis 2026/2027
- Elektrofahrzeuge: 15 % auf Kaufpreis (max. Basis 20.000 €) und Ladestation (max. 4.000 €)
- Spenden: 80 % der ersten 250 €, 40 % der darüber hinausgehenden Beträge; bei langjährigen Spenden an dieselbe Organisation: 45 %
- Mutterschaftsabzug: Bis zu 1.200 € für erwerbstätige Mütter mit Kindern unter 3 Jahren
- Neue Deduktion für Geringverdiener: Bis zu 340 € für Arbeitnehmer mit Einkünften bis 18.276 €
- Vermietungsreduktion: Vermieter von Wohnraum (langfristig, nicht touristisch) können weiterhin einen Reduktionskoeffizienten auf die Nettomieteinnahmen anwenden
Auslandsvermögen melden: Modelo 720 und 721
Neben der Einkommensteuererklärung bestehen für steuerlich Ansässige in Spanien Informationspflichten über im Ausland gehaltenes Vermögen. Diese Meldungen begründen keine Steuerzahlung – aber die Nichtabgabe kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Modelo 720 – Auslandsvermögen (Frist: 31. März 2026)
Meldepflicht besteht, wenn der Wert in einer der drei Kategorien zum 31. Dezember 50.000 € übersteigt:
- Bankkonten bei ausländischen Geldinstituten (Giro, Spar, Festgeld)
- Wertpapiere (Aktien, Fonds, Anleihen, Lebensversicherungen mit Kapitalanlagecharakter)
- Immobilien und Nutzungsrechte an Immobilien im Ausland
Eine Folgedeklaration ist nur erforderlich, wenn sich der Wert einer Kategorie seit der letzten Meldung um mehr als 20.000 € erhöht hat oder sich die Zusammensetzung wesentlich verändert hat.
Modelo 721 – Kryptowährungen im Ausland (Frist: 31. März 2026)
Kryptowährungen auf ausländischen Plattformen (Coinbase, Kraken, Binance, Bitpanda etc.) mit Gesamtwert über 50.000 € müssen im Modelo 721 gemeldet werden.
So beauftragen Sie uns – Schritt für Schritt
Abgabepflicht prüfen (kostenlos)
Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Check, um in wenigen Minuten zu klären, ob Sie in Spanien steuerlich ansässig sind und ob Sie zur Abgabe einer Renta verpflichtet sind. Anonym und ohne Anmeldung.
Auftrag digital erteilen
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Erstellung durch unser Expertenteam
Erfahrene Steuerberater (Asesores Fiscales) erstellen Ihre Erklärung unter Berücksichtigung aller Abzüge, des DBA und Ihrer persönlichen Situation. Bei Rückfragen melden wir uns auf Deutsch bei Ihnen.
Prüfung und Freigabe
Sie erhalten einen vollständigen Entwurf zur Prüfung. Erst nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe reichen wir die Erklärung bei der Agencia Tributaria ein.
Einreichung und Abschluss
Wir reichen fristgerecht ein und übermitteln Ihnen die eingereichte Erklärung sowie alle relevanten Belege. Bei einer Rückerstattung teilen wir Ihnen mit, wann Sie mit dem Eingang rechnen können.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich als deutscher Rentner in Spanien eine Steuererklärung abgeben?
Ja, wenn Ihre Renteneinkünfte die Grenzen überschreiten: 22.000 € bei einem Zahler oder 15.876 € bei mehreren Zahlern (sofern der zweite über 2.500 € gezahlt hat). Deutsche gesetzliche Renten und Betriebsrenten sind in Spanien vollständig steuerpflichtig. Beamtenpensionen werden hingegen in Deutschland besteuert – sind aber in Spanien dem Progressionsvorbehalt unterworfen.
Wann bin ich steuerlich in Spanien ansässig?
Sie gelten als steuerlich ansässig, wenn Sie sich mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten, Ihr wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt hier liegt oder Ihr nicht getrennt lebender Ehegatte in Spanien lebt. Es genügt die Erfüllung eines Kriteriums.
Was passiert, wenn ich die Abgabefrist versäume?
Bei verspäteter freiwilliger Abgabe fallen Recargos an: 1 % pro Monat für die ersten 12 Monate, 15 % danach, zuzüglich Verzugszinsen. Wird die Erklärung erst nach einer Aufforderung der Agencia Tributaria eingereicht, kommen Sanktionen von 50 % bis 150 % des Steuerbetrags hinzu.
Wird meine deutsche Rente in Spanien und Deutschland besteuert?
Gesetzliche Renten und Betriebsrenten werden nach dem DBA ausschließlich in Spanien besteuert. Seit 2015 behält Deutschland jedoch Quellensteuer ein. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung der AEAT beim Finanzamt Neubrandenburg vorlegen. Wir unterstützen Sie dabei.
Kann ich den Auftrag vollständig online erteilen?
Ja – über unser digitales Portal können Sie alle Daten eingeben, Dokumente hochladen und den Auftrag rechtsverbindlich erteilen. Sie erhalten sofort eine Bestätigung per E-Mail. Ein persönliches Treffen ist für die meisten Fälle nicht notwendig.
Muss ich mein deutsches Bankkonto in Spanien melden?
Wenn der Gesamtbestand aller Ihrer ausländischen Bankkonten am 31. Dezember 50.000 € übersteigt, müssen diese im Modelo 720 bis zum 31. März gemeldet werden. Dasselbe gilt für Wertpapierdepots und Immobilien im Ausland – jeweils getrennt nach Kategorie. Die Zinserträge sind zusätzlich in der IRPF-Erklärung anzugeben.
Was kostet die Erstellung meiner Steuererklärung?
Das Honorar hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Einkunftsarten, Anzahl der Immobilien, Auslandseinkünfte, Kryptowährungen und weitere Faktoren. Nutzen Sie unseren digitalen Auftragsassistenten – er zeigt Ihnen eine transparente Kostenschätzung ohne versteckte Gebühren.
Was ist der Borrador – und warum reicht er für Deutsche nicht aus?
Der Borrador ist ein von der AEAT vorausgefüllter Entwurf auf Basis der in Spanien bekannten Daten. Für Deutsche enthält er fast immer keine deutschen Einkünfte, keine DBA-Anrechnungen und keine regionalen Abzüge. Wer ihn einfach bestätigt, riskiert eine fehlerhafte Erklärung mit Nachforderungen oder entgeht Erstattungsansprüchen. Beauftragen Sie uns – wir erstellen Ihre Erklärung vollständig und korrekt.
Zuletzt aktualisiert: 10. Mai 2026 · Stand: Campaña de la Renta 2025 (Veranlagungsjahr 2025) · Rechtsgrundlagen: Ley 35/2006 (LIRPF), Ley 7/2024, RDL 3/2025, RDL 2/2026 · Agencia Tributaria · Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
