Zahlungen an das spanische Finanzamt

Zahlungen an das spanische Finanzamt

Das spanische Steuerzahlungssystem unterscheidet sich grundlegend vom deutschen, österreichischen und schweizerischen System. Wer Steuern, Zuschläge oder Bußgelder an die Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT, auch „Hacienda" genannt) zahlen möchte, stößt auf Begriffe und Verfahren, die im deutschsprachigen Raum unbekannt sind. Dieser Artikel erklärt das gesamte System – verständlich, vollständig und aktuell für 2026.

1. Grundlagen des spanischen Steuerzahlungssystems

In Spanien gilt das Prinzip der Autoliquidación: Die Steuerpflichtigen berechnen ihre Steuern selbst, erklären diese und zahlen – alles in einem Schritt. Es gibt keine Steuerbescheide, die zunächst abgewartet werden müssen, wie es in Deutschland oder Österreich üblich ist. Wer einen Fehler macht oder zu spät zahlt, trägt selbst die Verantwortung.

Die AEAT (Agencia Estatal de Administración Tributaria) ist die zuständige Behörde für die wichtigsten Steuern: Einkommensteuer (IRPF), Nichtresidentensteuer (IRNR, Modelo 210), Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer (IVA) und viele weitere. Daneben gibt es regionale Steuern (Gemeinschaften) und kommunale Steuern – die AEAT ist nur für staatliche Steuern zuständig.

Ein zentrales Element ist der NRC (Número de Referencia Completo): Dieser Referenzcode wird bei erfolgreicher Zahlung von der Bank an die AEAT übermittelt und ist der Nachweis, dass eine Zahlung korrekt erfolgt ist. Ohne NRC gilt eine Steuererklärung mit Zahlungsverpflichtung als nicht eingereicht.

⚠ Wichtig für Nichtresidenten: Als Nichtresident (z. B. bei der IRNR / Modelo 210) können Sie in der Regel keine Bankdomizilierung nutzen. Sie müssen aktiv eine Zahlungsart wählen – entweder über eine spanische Partnerbank oder per Überweisung aus dem Ausland.

2. Was wird gezahlt? Steuern, Recargos und Sanciones

Das spanische Steuerrecht unterscheidet drei grundlegend verschiedene Zahlungsarten, die unterschiedliche Ursachen haben und unterschiedlich behandelt werden:

📄 Cuota / Steuer (Impuesto)

Der eigentliche Steuerbetrag laut Autoliquidación – z. B. die IRNR-Steuer auf Mieteinnahmen oder den fiktiven Nutzungswert einer Immobilie. Dieser Betrag wird fristgerecht im Rahmen der regulären Erklärungsfrist gezahlt.

⏱ Recargo / Zuschlag

Ein prozentualer Aufschlag auf den Steuerbetrag, der bei verspäteter Zahlung oder Erklärung anfällt. Der Recargo ist kein Bußgeld – er hat keinen Strafcharakter – ist aber zwingend zu zahlen. Es gibt zwei Arten: den Recargo extemporáneo (freiwillige verspätete Nachzahlung) und die Recargos del período ejecutivo (AEAT treibt Schulden zwangsweise ein).

🚫 Sanción / Bußgeld

Eine echte Strafe bei Verstößen gegen das Steuerrecht, z. B. bei Nichtabgabe nach Aufforderung durch die AEAT, falschen Angaben oder Steuerhinterziehung. Sanciones setzen ein förmliches Sanktionsverfahren voraus. Sie sind höher als Recargos und können angefochten werden.

Wichtig: Wer eine verspätete Erklärung freiwillig und ohne vorherige Aufforderung der AEAT einreicht, zahlt nur einen Recargo – aber keine Sanción. Der Recargo ersetzt in diesem Fall die Strafe. Sobald die AEAT jedoch aktiv wird (Requerimiento, Liquidación, Inspección), entfällt diese Möglichkeit, und es können Sanciones festgesetzt werden.

3. Zahlungswege im Überblick

Die AEAT bietet mehrere Zahlungswege an. Welcher verfügbar ist, hängt davon ab, ob ein Konto bei einer spanischen Partnerbank (entidad colaboradora) vorhanden ist, ob es sich um eine telematische oder eine Papier-Einreichung handelt, und um welchen Steuertyp es geht.

1. Cargo en cuenta – Kontobelastung über spanische Partnerbank
Direktbelastung des spanischen Bankkontos online (Banca Electrónica der Bank oder Pasarela de Pagos der Sede Electrónica). Schnellste Methode – NRC wird sofort ausgestellt. Nur mit ES-IBAN bei einer Entidad Colaboradora möglich.
2. Pago con tarjeta o Bizum – Karte oder Bizum
Zahlung per Kredit- oder Debitkarte (Visa/Mastercard) oder über Bizum, direkt über die Pasarela de Pagos der Sede Electrónica. Kein spanisches Konto erforderlich, daher auch für Nichtresidenten geeignet. Verfügbar für Modelo 210 (IRNR), Renta (Modelo 100), IVA (Modelo 303) und weitere. NRC wird sofort ausgestellt.
3. Transferencia bancaria – Auslandsüberweisung
Für Personen ohne ES-IBAN bei einer Partnerbank. Speziell geeignet für Ausländer mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Konto. Striktes Verfahren mit Identificador de Pago erforderlich. Gilt für Autoliquidaciones und Liquidaciones/Deudas. Details siehe Abschnitt 5.
4. Domiciliación bancaria – SEPA-Lastschrift
Automatischer Einzug zum Fälligkeitsdatum, aktiv bei der Einreichung zu beauftragen. Erfordert ES-IBAN bei einer Partnerbank auf den Namen des Steuerpflichtigen. Beim Modelo 210 (IRNR) auch für Nichtresidenten möglich (bei telematischer Einreichung mit Zertifikat). Nicht nutzbar für Grundstücksveräußerungen. Details siehe Abschnitt 7.
5. Pago en ventanilla – Bankschalter
Persönliche Einzahlung am Schalter einer Partnerbank. Erforderlich: das ausgedruckte Zahlungsdokument (Carta de Pago / Documento de Ingreso) mit handschriftlichem NIF und Unterschrift. Kein eigenes Konto bei der Bank notwendig – auch Barzahlung oder Kartenzahlung am Schalter möglich, soweit die jeweilige Bank dies anbietet.
6. Pago en cajero automático – Geldautomat mit Einzahlfunktion
Zahlung am Geldautomaten einer Partnerbank, wenn die Carta de Pago einen Barcode (código de barras) enthält. Der Barcode wird am Automaten gescannt (oder die Steuerdaten manuell eingegeben) – anschließend erfolgt die Einzahlung direkt in bar oder per Karte. Der Automat gibt einen Einzahlungsbeleg mit NRC aus. Fast alle Geldautomaten spanischer Partnerbanken mit Einzahlfunktion unterstützen dieses Verfahren. Diese Option ist besonders praktisch, wenn Sie zwar vor Ort in Spanien sind, aber keinen Banktermin wahrnehmen möchten oder können.

Welche Modelos können als Carta de Pago (Papier mit Barcode) verwendet werden?

Die AEAT stellt für eine Reihe von Steuern eine sogenannte Predeclaración zur Verfügung: ein PDF-Dokument, das online auf der Sede Electrónica ausgefüllt und ausgedruckt wird und eine Carta de Pago mit Barcode enthält. Diese Carta de Pago kann dann am Bankschalter oder am Geldautomaten eingezahlt werden.

Modelos, für die eine Predeclaración / Carta de Pago mit Barcode verfügbar ist – relevant insbesondere für Nichtresidenten und Immobilieneigentümer:

  • Modelo 210 – IRNR (Nichtresidentensteuer): das zentrale Modelo für deutschsprachige Immobilieneigentümer in Spanien – sowohl für Mieteinnahmen als auch für den fiktiven Nutzungswert
  • Modelo 211 – IRNR Einbehalt bei Grundstücksverkauf (Retención por transmisión de inmuebles): wird vom Käufer einbehalten und eingezahlt
  • Modelo 213 – IRNR für nicht-EU-Gesellschaften mit Immobilienbesitz in Spanien
  • Modelo 002 – Generisches Zahlungsdokument der AEAT (Carta de pago genérica): wird von der AEAT ausgestellt, wenn für eine spezifische Schuld, Liquidación oder einen Bescheid kein eigenes Modelo existiert oder wenn die AEAT direkt eine Zahlungskarte generiert. Enthält stets einen Barcode und kann am Bankschalter oder Geldautomaten eingezahlt werden.
⚠ Wichtig zur Carta de Pago: Die Carta de Pago hat ein Ablaufdatum – nach Ablauf ist sie ungültig und muss neu generiert werden. Außerdem ist zu beachten: Nicht jede Papierversion enthält automatisch einen Barcode. Ob ein Barcode vorhanden ist, hängt vom gewählten Zahlungsweg bei der Erstellung der Predeclaración ab. Wird „Ingreso mediante transferencia desde el extranjero" gewählt, enthält das Dokument stattdessen den Identificador de Pago für die Überweisung – keinen Bankbarcode.

4. Die Entidades Colaboradoras – Was ist das, und warum ist das wichtig?

Die AEAT hat mit einer Reihe von Banken Kooperationsverträge geschlossen. Diese Entidades Colaboradoras (Partnerbanken) sind direkt mit dem System der AEAT verbunden und können NRCs sofort und automatisch übermitteln. Der Unterschied ist entscheidend:

  • Konto bei einer Partnerbank vorhanden: Zahlung einfach über Online-Banking oder Sedeelectrónica möglich. NRC wird sofort ausgestellt. Einfachste Methode.
  • Kein Konto bei einer Partnerbank: Sie müssen das spezielle Überweisungsverfahren nutzen (siehe Abschnitt 5) – oder mit Karte zahlen, soweit verfügbar.

Die wichtigsten Partnerbanken für Autoliquidaciones (Kontobelastung):

  • Banco Santander (mehrere CIBs: 0030, 0049, 0075, 0086, 0238)
  • BBVA (0182)
  • CaixaBank (2100)
  • Bankinter (0128)
  • Banco Sabadell (0081)
  • ING Direct (1465)
  • Deutsche Bank S.A.E. (0019) – für deutsche Kunden interessant
  • Unicaja Banco (2048, 2103)
  • ABANCA (2080)
  • Open Bank (0073)
  • EVO Banco (0239)
  • Revolut Bank UAB, Sucursal en España (1583)
  • Triodos Bank (1491)
  • Qonto (6888)
  • BNP Paribas Sucursal en España (0149)
  • Cajamar (3058), Ibercaja (2085), Kutxabank (2095) u. v. m.
💡 Hinweis zur vollständigen aktuellen Liste: Die AEAT veröffentlicht die jeweils aktuelle Liste der Partnerbanken unter:
sede.agenciatributaria.gob.es → Listado de entidades bancarias adheridas

Deutsche und österreichische Banken als Partnerbanken?

Deutsche Direktbanken wie die Deutsche Bank haben eine spanische Niederlassung (Deutsche Bank S.A.E., CIB 0019), die als Partnerbank zugelassen ist. Allerdings sind ausländische Konten bei deutschen Banken (z. B. deutsches IBAN mit DE...) keine Partnerbanken der AEAT, auch wenn die Bank weltweit tätig ist. Entscheidend ist, ob das Konto bei der spanischen Niederlassung geführt wird (IBAN mit ES...).

Konten bei Revolut und N26 mit deutschem (DE...) oder irischem (IE...) IBAN sind ebenfalls keine spanischen Partnerbanken – obwohl Revolut inzwischen als spanische Niederlassung (Revolut Bank UAB, Sucursal en España) in der Liste steht. Revolut-Konten mit ES-IBAN sind angebunden, solche mit DE- oder IE-IBAN nicht.

5. Zahlen aus dem Ausland – Die Transferencia-Methode

Dies ist die für Deutsche, Österreicher und Schweizer wichtigste Methode. Sie ermöglicht die Zahlung von Steuern, Liquidaciones und Deudas per SEPA-Überweisung von einem ausländischen oder nicht-angebundenen Konto.

⚠ ACHTUNG – Falsche Überweisungen werden zurückgebucht: Überweisungen, die nicht exakt dem vorgeschriebenen Verfahren folgen, werden von der AEAT zurückgebucht. Die entstehenden Kosten und Gebühren trägt der Auftraggeber. Eine zurückgebuchte Überweisung hat keinerlei steuerliche Wirkung – die Frist gilt als versäumt.

Das Verfahren Schritt für Schritt:

  1. Schritt 1: Autoliquidación/Liquidación vorbereiten
    Erstellen Sie die Steuererklärung (z. B. Modelo 210) vollständig auf der Sede Electrónica der AEAT. Das Formular berechnet den zu zahlenden Betrag.
  2. Schritt 2: Zahlungsart „Ingreso por transferencia desde el extranjero" wählen
    Für Autoliquidaciones: In der Sede Electrónica unter „Pagar autoliquidaciones" → „Pago mediante transferencia" wählen.
    Für Liquidaciones/Deudas (Bescheide der AEAT): Unter „Liquidaciones/Deudas – Pago mediante transferencia" wählen.
    Sie müssen die ersten 8 Zeichen Ihres IBAN (Kontoherkunft) angeben und die Bedingungen akzeptieren.
  3. Schritt 3: Identificador de Pago erhalten
    Das System zeigt Ihnen einen Identificador de Pago (Zahlungsreferenz) und die IBAN der Zielbank (ein Konto der AEAT bei einer Partnerbank). Der Identificador de Pago hat eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen.
  4. Schritt 4: SEPA-Überweisung durchführen
    Überweisen Sie den exakten Betrag (keine Rundungen, keine Abzüge) an die angezeigte IBAN.
    Im Feld „Verwendungszweck" / „Concepto" tragen Sie ausschließlich den Identificador de Pago ein – ohne weitere Texte, Namen oder Kommentare.
    Überweisen Sie von dem Konto, dessen erste 8 IBAN-Zeichen Sie in Schritt 2 angegeben haben.
  5. Schritt 5: Zahlungsbestätigung abrufen
    Sobald die Partnerbank die Überweisung bestätigt hat (in der Regel 1–3 Werktage), können Sie in der Sede Electrónica unter „Consultar deudas" → „Consulta de un pago anterior" mit dem Identificador de Pago den NRC abrufen und die Erklärung als bezahlt bestätigen lassen.

Rechtliche Grundlage

Das Verfahren basiert auf der Resolución de 18 de enero de 2021 de la Dirección General de la AEAT (BOE vom 4. Februar 2021), gültig ab dem 15. März 2021. Seit dem 1. Juni 2022 werden die Überweisungen nicht mehr an das Banco de España, sondern an speziell eingerichtete Konten der Partnerbanken (auf AEAT-Namen) geleitet.

Für welche Steuern gilt das Verfahren?

Das Transferencia-Verfahren gilt grundsätzlich für alle Steuern, die über die Sede Electrónica gezahlt werden können: IRNR (Modelo 210, 211), IRPF (Renta), IVA, Impuesto de Sociedades, u. v. m. Es gilt sowohl für Autoliquidaciones (selbst berechnete Erklärungen) als auch für Liquidaciones (Bescheide der AEAT) und Deudas (offene Schulden).

💡 Praktischer Hinweis für deutschsprachige Nichtresidenten (IRNR/Modelo 210): Für die Nichtresidentensteuer auf spanische Immobilien stehen drei Zahlungswege offen: (1) Auslandsüberweisung per Transferencia-Verfahren (für Konten ohne ES-IBAN), (2) Kartenzahlung über die Sede Electrónica, und (3) SEPA-Domiciliación bei telematischer Einreichung, sofern ein ES-IBAN bei einer Partnerbank vorliegt. Letzteres ist auch für Nichtresidenten ausdrücklich zulässig – Details siehe Abschnitt 7.

6. Zahlen mit Kreditkarte oder Bizum

Die AEAT bietet über die Pasarela de Pago (Zahlungsplattform) der Sede Electrónica auch die Möglichkeit, mit Kreditkarte (Mastercard, Visa) oder per Bizum zu zahlen. Diese Methode setzt kein Konto bei einer Partnerbank voraus und ist somit auch für Ausländer geeignet.

Verfügbarkeit: Aktuell (2026) ist die Kartenzahlung nicht für alle Steuermodelle verfügbar, aber für wichtige wie Modelo 303 (IVA) und Renta (IRPF/Modelo 100). Für das Modelo 210 (IRNR) ist sie ebenfalls über die Sede Electrónica nutzbar.

Ablauf:

  1. In der Sede Electrónica unter „Pagar autoliquidaciones" → „Autoliquidaciones – Pago con tarjeta o Bizum" wählen.
  2. Modell, Identifikationsdaten und Betrag eingeben.
  3. Kartenzahlung im sicheren 3D-Secure-Verfahren abschließen.
  4. NRC wird nach erfolgter Zahlung sofort ausgestellt.

Für die Zahlung von Liquidaciones und Deudas (Bescheide, offene Schulden) steht die Kartenzahlung ebenfalls über die Sede Electrónica zur Verfügung.

7. Bankeinzug / SEPA-Lastschrift (Domiciliación bancaria)

Der Bankeinzug (domiciliación bancaria) ermöglicht, dass die AEAT den Steuerbetrag automatisch zum Fälligkeitsdatum vom angegebenen Bankkonto abbucht. Der Steuerpflichtige erteilt das Mandat aktiv bei der Einreichung der Erklärung – es erfolgt keine Abbuchung ohne ausdrücklichen Auftrag.

Domiciliación beim Modelo 210 (IRNR) – auch für Nichtresidenten möglich

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme steht die Domizilierung beim Modelo 210 (Nichtresidentensteuer) auch für Nichtresidenten zur Verfügung – vorausgesetzt, die Einreichung erfolgt telematisch mit elektronischem Zertifikat (oder via Colaborador Social). Die AEAT hat dieses Verfahren explizit zugelassen.

Voraussetzungen für die Domiciliación beim Modelo 210:

  • Telematische Einreichung mit elektronischem Zertifikat, DNIe, Cl@ve oder durch einen Colaborador Social
  • Das Domizilierungskonto muss auf den Namen des Steuerpflichtigen selbst lauten – oder auf den des Vertreters (representante) bzw. des solidarisch Haftenden (responsable solidario). Ein Konto des spanischen Asesor Fiscal / Steuerberaters allein reicht nicht.
  • Das Konto muss bei einer angebundenen Partnerbank geführt sein (ES-IBAN einer Entidad Colaboradora). Ein ausländisches IBAN (DE, AT, CH...) funktioniert hier nicht – für das schließt das Überweisungsverfahren (Abschnitt 5) die Lücke.
  • Ausnahme: Bei Autoliquidaciones aus Grundstücksveräußerungen (Typ 02: transmisión de bienes inmuebles) ist die Domiciliación nicht möglich.

Fristen für die Domiciliación beim Modelo 210 (je nach Rentenart):

  • Quartalsweise Erklärungen (z. B. Mieteinnahmen): Domizilierung möglich vom 1. bis 15. April, Juli, Oktober oder Januar des jeweiligen Folgequartals.
  • Jährliche Zusammenfassung Mieteinnahmen (ab Devengo 2024): Domizilierung vom 1. bis 15. Januar des Folgejahres.
  • Imputación de rentas urbanas (Rentenart 02 – fiktiver Nutzungswert): Domizilierung möglich vom 1. Januar bis zum 23. Dezember des Einreichungsjahres.
💡 Praktischer Hinweis: Seit dem 30. November 2021 ist beim Modelo 210 ein Desdoblamiento de cuenta möglich: Die Domizilierung kann auf zwei verschiedene Konten aufgeteilt werden (z. B. auf das Konto des Steuerpflichtigen und das des Vertreters). Das erleichtert die Verwaltung für Asesores Fiscales und Colaboradores Sociales, die mehrere Mandanten betreuen.

Domiciliación bei anderen Steuern (IRPF, IVA etc.)

Für periodisch abgegebene Steuern von Residenten (z. B. IVA quartalsweise über Modelo 303, IRPF-Renta jährlich) steht die Domizilierung ebenfalls zur Verfügung, wenn ein spanisches Konto (ES-IBAN bei einer Partnerbank) vorhanden ist. Die Domizilierungsfrist liegt dabei in der Regel einige Tage vor dem letzten Einreichungstag (z. B. bei der Renta bis 25. Juni für eine Einreichungsfrist bis 30. Juni).

8. Stundung und Ratenzahlung (Aplazamiento / Fraccionamiento)

Wenn eine Steuerschuld nicht sofort vollständig gezahlt werden kann, besteht die Möglichkeit, bei der AEAT eine Stundung (Aplazamiento) oder Ratenzahlung (Fraccionamiento) zu beantragen. Das klingt einfacher als es ist: Ob ein Antrag Erfolg hat, welche Fristen einzuhalten sind und ob nicht doch Garantien verlangt werden, hängt von mehreren Faktoren ab, die sich gegenseitig beeinflussen.

Was Sie grundsätzlich wissen sollten:

  • Der Antrag muss innerhalb der laufenden Zahlungsfrist gestellt werden – sonst tritt bereits das Vollstreckungsverfahren (período ejecutivo) ein, und die Recargos beginnen zu laufen.
  • Bis zu einer kumulierten Gesamtschuld von 50.000 € werden keine Sicherheitsleistungen verlangt – keine Bankbürgschaft, kein Nachweis der wirtschaftlichen Lage (gültig seit Orden HFP/311/2023, April 2023). Für die Berechnung dieser Grenze werden alle laufenden, noch nicht abgeschlossenen Aplazamientos desselben Schuldners zusammengezählt.
  • Über 50.000 € sind Garantien (Bankbürgschaft, Hypothek, Versicherung) erforderlich – ohne Garantie wird der Antrag abgelehnt oder nur teilweise bewilligt.
  • Während der gesamten Laufzeit fallen Verzugszinsen an (aktuell 4,0625 % jährlich).
  • Bestimmte Steuern sind gesetzlich nicht aplazierbar – insbesondere einbehaltene Steuern (Retenciones, z. B. Modelo 111, 115). Ein Antrag für solche Beträge wird abgelehnt, ohne die Frist zu hemmen.
  • Sanciones und Recargos können grundsätzlich ebenfalls gestundet werden.
⚠ Hinweis: Ein fehlerhaft gestellter oder abgelehnter Aplazamiento-Antrag hemmt den Fristablauf nicht. Die Schuld bleibt fällig, Recargos laufen weiter. Gerade bei komplexeren Situationen – mehreren laufenden Aplazamientos, gemischten aplazier- und nichtaplazierbaren Schulden oder Beträgen nahe der 50.000-€-Grenze – ist eine Prüfung vor Antragstellung wichtig. Sprechen Sie uns an, bevor Sie handeln.

9. Recargos – Zuschläge bei Fristüberschreitung

Das spanische Recht kennt zwei grundlegend verschiedene Arten von Recargos, die nicht miteinander verwechselt werden dürfen:

9.1 Recargo extemporáneo (Art. 27 LGT) – Freiwillige Nachzahlung

Dieser Zuschlag gilt, wenn Sie eine Steuererklärung oder Autoliquidación freiwillig und ohne vorherigen Aufforderungsbrief der AEAT nach Fristablauf einreichen und zahlen. Er gilt als Kompromiss: keine Sanción (Strafe), aber ein prozentualer Aufschlag.

Das aktuelle System (seit der Reform durch die Ley 11/2021) funktioniert so:

  • 1 Monat Verspätung: 1 %
  • 2 Monate: 2 %
  • 5 Monate: 5 %
  • 10 Monate: 10 %
  • 12 Monate: 12 %
  • Ab dem 13. Monat: 15 % + Verzugszinsen

Formel: 1 % je angefangenen Monat Verspätung, bis zu 12 Monate (= max. 12 % in diesem Zeitraum ohne Zinsen). Ab dem 13. Monat: 15 % Recargo plus Verzugszinsen. Bis 12 Monate: keine Zinsen.

Reduzierung um 25 %: Der Recargo reduziert sich um 25 %, wenn die Zahlung vollständig im Freiwilligenzeitraum nach der Festsetzung erfolgt oder ein Aplazamiento mit Garantie beantragt wird.

Kein Recargo, keine Sanción – wann? Wenn Sie eine verspätete Erklärung zu null einreichen (kein zu zahlender Betrag), fällt kein Recargo an. Nur erklärungspflichtige Abgaben mit Zahlungspflicht lösen den Recargo aus.

9.2 Recargos del Período Ejecutivo (Art. 28 LGT) – AEAT treibt Schulden ein

Diese Recargos entstehen, wenn Sie trotz Ablauf aller Fristen nicht gezahlt haben und die AEAT die Zwangsvollstreckung einleitet. Sie sind grundsätzlich höher und werden auf den Hauptbetrag aufgeschlagen:

Recargo Ejecutivo: 5 %

Sie zahlen die gesamte Schuld freiwillig, nachdem die Freiwilligkeitsfrist abgelaufen ist, aber bevor der Vollstreckungsbeschluss (Providencia de Apremio) zugestellt wird.

Recargo de Apremio Reducido: 10 %

Nach Zustellung der Providencia de Apremio zahlen Sie die Schuld und den Recargo von 10 % vollständig vor Ablauf der im Beschluss gesetzten Zahlungsfrist.

Recargo de Apremio Ordinario: 20 % + Zinsen

Wenn keine der oben genannten Bedingungen erfüllt wurde. Zusätzlich fallen Verzugszinsen ab Beginn des Período Ejecutivo an. Die AEAT kann Pfändungen einleiten.

⚠ Wichtig: Beim Recargo Ejecutivo (5 %) und beim Recargo de Apremio Reducido (10 %) werden keine Verzugszinsen erhoben. Nur beim Recargo de Apremio Ordinario (20 %) kommen Zinsen hinzu. Je schneller Sie reagieren, desto geringer ist die Gesamtbelastung.

9.3 Wie wird ein Recargo gezahlt?

Recargos, die die AEAT festsetzt (insbesondere Recargos del Período Ejecutivo), werden in einem separaten Bescheid mitgeteilt. Sie werden wie eine normale Steuer über die Sede Electrónica gezahlt – also entweder per Kontobelastung (Partnerbank), Karte oder Auslandsüberweisung. Achten Sie darauf, die genaue Referenznummer des Bescheids zu verwenden.

10. Sanciones – Steuerstrafen und Bußgelder

Sanciones (Steuerstrafen) sind echte Bußgelder und setzen ein formelles Sanktionsverfahren voraus. Sie sind wesentlich schwerwiegender als Recargos und können nur im Wege eines Verwaltungsverfahrens festgesetzt werden.

Wann werden Sanciones festgesetzt?

  • Nichteinreichung einer Erklärung nach Aufforderung durch die AEAT (Requerimiento)
  • Falsche oder unvollständige Angaben in Steuererklärungen
  • Nichteinreichung von Informationserklärungen (z. B. Modelo 720, Modelo 100)
  • Steuerhinterziehung
  • Wiederholungsverstöße

Arten von Sanciones

Das Sanktionssystem der LGT (Art. 183–212) unterscheidet drei Schweregrade:

  • Infracción leve (leichter Verstoß): Keine Hinterziehungsabsicht, Schadensbetrag unter 3.000 € oder mit Offenlegung. Sanktion: 50 % des nicht gezahlten Betrags.
  • Infracción grave (schwerer Verstoß): Verdeckung von Einkünften, falsche Angaben, Betrag über 3.000 €. Sanktion: 50–100 % des nicht gezahlten Betrags.
  • Infracción muy grave (sehr schwerer Verstoß): Betrug, Fälschung von Belegen, organisierte Steuerhinterziehung. Sanción: 100–150 % des nicht gezahlten Betrags.

Reduzierungen der Sanción

Das spanische Recht sieht erhebliche Reduzierungen vor, wenn der Steuerpflichtige kooperiert:

  • 30 % Reduktion bei freiwilligem Einverständnis mit der Liquidación der AEAT (Acuerdo).
  • Weitere 25 % Reduktion auf den verbleibenden Betrag, wenn die Sanktion vollständig im Freiwilligenzeitraum gezahlt wird und kein Rechtsmittel eingelegt wird.
  • Im besten Fall ist damit eine Reduzierung auf ca. 26,25 % des ursprünglichen Sanktionsbetrags möglich.

Wie werden Sanciones gezahlt?

Wie Recargos: Die Sanción wird mit einem förmlichen Bescheid mitgeteilt. Die Zahlung erfolgt über die Sede Electrónica der AEAT, per Kontobelastung, Karte oder Auslandsüberweisung – exakt wie eine normale Steuer.

Sanción vs. Recargo – die wichtigste Unterscheidung: Wer eine verspätete Erklärung freiwillig einreicht, zahlt nur den Recargo – und keine Sanción. Das ist der entscheidende Vorteil der freiwilligen Selbstregularisierung. Sobald die AEAT jedoch aktiv wird (Requerimiento, Inspección, Comprobación), gilt der Schutz des Art. 27 LGT nicht mehr, und es können Sanciones festgesetzt werden.

11. Verzugszinsen (Intereses de Demora)

Zusätzlich zu Recargos können Verzugszinsen (intereses de demora) anfallen. Der aktuelle Verzugszinssatz beträgt für 2026: 4,0625 % jährlich (festgesetzt durch die Haushaltsgesetze).

Wann fallen Zinsen an?

  • Beim Recargo extemporáneo (Art. 27 LGT): Nur ab dem 13. Monat der Verspätung (davor keine Zinsen)
  • Beim Recargo de Apremio Ordinario (20 %): Zinsen ab Beginn des Período Ejecutivo
  • Bei bewilligtem Aplazamiento/Fraccionamiento: Zinsen während der Stundungszeit
  • Bei Sanktionen: In bestimmten Fällen verzinst

Beim Recargo Ejecutivo (5 %) und beim Recargo de Apremio Reducido (10 %) fallen keine Verzugszinsen an.

12. Häufige Fehler deutschsprachiger Steuerpflichtiger

❌ Fehler 1: Direktüberweisung ohne Identificador
Viele Steuerpflichtige überweisen einfach den Steuerbetrag auf eine selbst gesuchte Kontonummer oder vergessen, den Identificador de Pago als einzigen Verwendungszweck anzugeben. Solche Überweisungen werden ohne Ausnahme zurückgebucht.
❌ Fehler 2: Zahlung von einem Partnerbank-Konto per Transferencia
Das Transferencia-Verfahren ist ausschließlich für Konten bei Nicht-Partnerbanken gedacht. Wer ein spanisches Konto bei BBVA, Santander etc. hat und trotzdem das Transferencia-Verfahren nutzt, bekommt die Zahlung zurückgebucht.
❌ Fehler 3: Frist für den Identificador abgewartet
Der Identificador de Pago ist nur 30 Tage gültig. Viele Steuerpflichtige beantragen ihn rechtzeitig, führen die Überweisung aber erst nach Ablauf der 30 Tage durch. In diesem Fall ist der Identificador ungültig und die Zahlung ohne Wirkung.
❌ Fehler 4: Recargo als Strafe missverstehen und nicht zahlen
Viele Steuerpflichtige interpretieren einen Recargo als ungerechtfertigte Strafe und fechten ihn an oder zahlen ihn nicht. Das führt zum Eintritt des Período Ejecutivo mit erheblich höheren Recargos. In den meisten Fällen ist ein Recargo extemporáneo nicht anfechtbar.
❌ Fehler 5: Kontoidentifikation bei ausländischen Neobanken
Konten bei N26, Trade Republic oder Revolut mit deutschem (DE...) oder irischem (IE...) IBAN sind keine spanischen Partnerbanken und können daher weder für Kontobelastung noch für Domiciliación genutzt werden. Für Zahlungen muss das Transferencia-Verfahren genutzt werden – oder ein Wechsel zu einem spanischen ES-IBAN (z. B. Revolut ES, ING España, Openbank) geprüft werden, das die Domiciliación und direkte Kontobelastung ermöglicht.
❌ Fehler 6: Fristen für Nichtresidenten nicht kennen
Die IRNR (Modelo 210) für Vermietungseinkünfte ist quartalsweise zu zahlen. Für den fiktiven Nutzungswert (imputación de rentas) gilt das Folgejahr als Einreichungsfrist (bis 31. Dezember des Folgejahres). Wer diese Fristen versäumt, schuldet einen Recargo.

13. Was Sie tun können – und wo wir helfen

Einiges lässt sich als Steuerpflichtiger selbst organisieren, anderes sollte in professionellen Händen liegen. Hier eine ehrliche Einschätzung:

  • Elektronisches Zertifikat oder Cl@ve: Ohne digitale Identifikation ist kaum etwas möglich. EU-Bürger können auch eIDAS nutzen. Die Einrichtung ist einmalig und wichtig – gerne unterstützen wir dabei.
  • Spanisches Konto (ES-IBAN): Wer regelmäßig in Spanien Steuern zahlt, erleichtert sich die Sache erheblich mit einem spanischen Konto (z. B. Openbank, ING España, Revolut ES). Das ist keine Pflicht, aber praktisch.
  • Zahlungsnachweise aufbewahren: Alle NRCs, Justificantes und Überweisungsbelege sollten dauerhaft archiviert werden. Der NRC ist der einzige rechtlich bindende Zahlungsnachweis.
  • Sofort auf AEAT-Schreiben reagieren: Jede Untätigkeit verschlechtert die Situation messbar – steigende Recargos, mögliche Sanciones, Pfändungen. Bei unverständlichen Schreiben bitte sofort Kontakt aufnehmen.
  • Offene Schulden kennen: Die AEAT benachrichtigt über die DEH (Dirección Electrónica Habilitada). Wer dort nicht angemeldet ist, kann Bescheide verpassen – mit allen Folgekosten.

Die eigentliche Steuererklärung, die korrekte Berechnung der IRNR, die fristgerechte Einreichung, die Wahl der richtigen Zahlungsart und das Reagieren auf Bescheide – das sind Aufgaben, bei denen Fehler teuer werden. Als in Spanien zugelassene Asesores Fiscales und Colaboradores Sociales der AEAT übernehmen wir das für Sie vollständig und zuverlässig.


Hinweis: Dieser Artikel wurde nach dem Stand der spanischen Steuergesetzgebung und der aktuellen Praxis der AEAT im Jahr 2026 erstellt. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle spanische Steuerberatung (Asesoría Fiscal). Jeder Fall ist anders – lassen Sie sich beraten.

Fragen zur Steuerzahlung in Spanien? Wir übernehmen die Erstellung und Einreichung Ihrer spanischen Steuererklärungen – Modelo 210 (IRNR), Modelo 100/151 (IRPF) und alle weiteren Verpflichtungen. Auf Wunsch auch die gesamte Kommunikation mit der AEAT. Kontaktieren Sie uns.

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