DAC 1 bis DAC 9: Die Evolution der EU-Steuertransparenz und ihre Bedeutung für deutsche Steuerpflichtige in Spanien

DAC 1 bis DAC 9: Die Evolution der EU-Steuertransparenz und ihre Bedeutung für deutsche Steuerpflichtige in Spanien

Die Directive on Administrative Cooperation (DAC) hat die Steuerlandschaft in Europa fundamental verändert. Als führende deutsch-spanische Steuerkanzlei begleitet PEHOMA Consult seit Jahren deutsche Mandanten durch die komplexen Anforderungen dieser EU-Richtlinien. Von DAC 1 bis zur aktuell diskutierten DAC 9 hat sich ein engmaschiges Netz der Steuertransparenz entwickelt, das grenzüberschreitende Steuergestaltungen nahezu lückenlos erfasst.

Für deutsche Residenten in Spanien, Immobilienbesitzer und Unternehmer sind diese Richtlinien von besonderer Relevanz – sie bestimmen maßgeblich, welche Informationen zwischen deutschen und spanischen Finanzbehörden automatisch ausgetauscht werden.

DAC 1 (2011/16/EU): Der Grundstein der Steuertransparenz

Die erste DAC-Richtlinie, in Kraft seit dem 1. Januar 2013, legte das Fundament für den systematischen Informationsaustausch zwischen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzte die veraltete Richtlinie 77/799/EWG und schuf erstmals einen strukturierten Rahmen für drei Arten des Informationsaustauschs:

  • Automatischer Austausch: Regelmäßige Übermittlung vordefinierter Informationen ohne vorherige Anfrage
  • Spontaner Austausch: Übermittlung potenziell relevanter Informationen ohne Aufforderung
  • Austausch auf Anfrage: Gezielte Informationsanfragen bei konkretem Verdacht

Praktische Auswirkung für unsere Mandanten:

Deutsche Rentner mit spanischem Wohnsitz müssen seit DAC 1 damit rechnen, dass Informationen über deutsche Renteneinkünfte automatisch an die spanische Hacienda übermittelt werden. PEHOMA Consult unterstützt Sie bei der korrekten Deklaration und Vermeidung von Doppelbesteuerung.

DAC 2 (2014/107/EU): Integration des Common Reporting Standard (CRS)

Mit DAC 2, anwendbar ab 2016, wurde der von der OECD entwickelte Common Reporting Standard in EU-Recht überführt. Diese Erweiterung revolutionierte den Austausch von Finanzkonteninformationen:

Erfasste Informationen umfassen:

  • Kontostände zum Jahresende
  • Zinserträge und Dividenden
  • Erlöse aus Wertpapierverkäufen
  • Versicherungserträge aus rückkaufsfähigen Versicherungsverträgen

Finanzinstitute sind seitdem verpflichtet, diese Daten für alle Kontoinhaber zu sammeln und an die heimischen Steuerbehörden zu melden, die sie wiederum automatisch mit den Wohnsitzstaaten der Kontoinhaber teilen.

Wichtig für deutsche Anleger in Spanien: Spanische Banken melden Ihre Kontoinformationen automatisch an das deutsche Finanzamt, wenn Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind. Umgekehrt erhalten die spanischen Behörden Informationen über Ihre deutschen Konten.

DAC 3 (2015/2376/EU): Vorbescheidaustausch und Verrechnungspreise

DAC 3 zielte ab 2017 speziell auf aggressive Steuerplanungen multinationaler Konzerne ab. Der automatische Austausch wurde erweitert auf:

  • Grenzüberschreitende Vorbescheide (Advance Tax Rulings): Verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung über die steuerliche Behandlung geplanter Transaktionen
  • Vorabverständigungen über Verrechnungspreise (Advance Pricing Agreements): Vereinbarungen über die Preisgestaltung zwischen verbundenen Unternehmen

Bedeutung für mittelständische Unternehmen:

Deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in Spanien profitieren von der erhöhten Transparenz und Rechtssicherheit. PEHOMA Consult berät Sie bei der optimalen Strukturierung Ihrer grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten im Einklang mit DAC 3.

DAC 4 (2016/881/EU): Country-by-Country Reporting

Die vierte DAC-Richtlinie, wirksam ab 2017, verpflichtet multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz über 750 Millionen Euro zum Country-by-Country Reporting (CbCR). Diese länderbezogene Berichterstattung umfasst:

Meldepflichtige Informationen je Steuerhoheitsgebiet:

  • Erzielte Umsätze (konzernintern und mit Dritten)
  • Gewinn oder Verlust vor Ertragsteuern
  • Gezahlte und aufgelaufene Ertragsteuern
  • Eigenkapital und kumulierte Gewinne
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Materielle Vermögenswerte (ohne Barmittel)

Diese Daten ermöglichen den Steuerbehörden eine Gesamtübersicht über die globale Allokation von Gewinnen, Steuern und wirtschaftlichen Aktivitäten großer Konzerne.

DAC 5 (2016/2258/EU): Zugang zu Geldwäsche-Informationen

Seit Juli 2017 haben Steuerbehörden durch DAC 5 Zugriff auf Informationen, die im Rahmen der Geldwäschebekämpfung erhoben werden. Dies betrifft insbesondere:

  • Daten über wirtschaftlich Berechtigte (Ultimate Beneficial Owners)
  • Informationen aus Kundensorgfaltspflichten (Customer Due Diligence)
  • Verdachtsmeldungen und Transaktionsanalysen

Compliance-Anforderungen für Unternehmen:

Die Verzahnung von Steuer- und Geldwäscherecht erfordert höchste Sorgfalt bei der Dokumentation von Gesellschafterstrukturen. PEHOMA Consult gewährleistet, dass Ihre Unternehmensstrukturen sowohl steuerlich optimiert als auch vollständig compliant sind.

DAC 6 (2018/822/EU): Meldepflicht für Steuergestaltungen

DAC 6, anwendbar seit Juli 2020, markiert einen Paradigmenwechsel: Erstmals müssen Intermediäre (Steuerberater, Anwälte, Banken) grenzüberschreitende Steuergestaltungen proaktiv melden, bevor diese umgesetzt werden. Die Meldepflicht greift bei Vorliegen bestimmter "Kennzeichen" (Hallmarks):

Die wichtigsten Kennzeichenkategorien:

Kategorie A: Allgemeine Kennzeichen mit Main Benefit Test

  • Vertraulichkeitsklauseln gegenüber anderen Intermediären oder Finanzbehörden
  • Erfolgshonorare abhängig vom Steuervorteil
  • Standardisierte Dokumentation oder Strukturen

Kategorie B: Spezifische Kennzeichen mit Main Benefit Test

  • Erwerb verlustbringender Unternehmen zur Verlustverwertung
  • Umwandlung von Einkünften in niedriger besteuerte Kategorien
  • Zirkuläre Transaktionen ohne wirtschaftliche Substanz

Kategorie C: Grenzüberschreitende Transaktionen

  • Abzugsfähige Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen in Niedrigsteuerländer
  • Abschreibungen in mehreren Staaten für denselben Vermögenswert
  • Doppelte Nichtbesteuerung durch Qualifikationskonflikte

Meldefristen bei DAC 6:

30 Tage ab:

  • Bereitstellung der Gestaltung zur Umsetzung
  • Umsetzungsbereitschaft der Gestaltung
  • Erster Schritt der Umsetzung

PEHOMA Consult Expertise: Als erfahrene Berater navigieren wir sicher durch die DAC 6-Anforderungen. Wir prüfen Ihre geplanten Strukturen auf Meldepflichten und optimieren diese rechtskonform, um unnötige Meldungen zu vermeiden.

DAC 7 (2021/514/EU): Plattformökonomie im Fokus

Seit Januar 2023 müssen digitale Plattformen Informationen über ihre Verkäufer an die Steuerbehörden melden. DAC 7 erfasst:

Betroffene Plattformaktivitäten:

  • Verkauf von Waren: eBay, Amazon Marketplace, Vinted
  • Vermietung von Immobilien: Airbnb, Booking.com
  • Vermietung von Transportmitteln: Turo, GetAround
  • Persönliche Dienstleistungen: Uber, Deliveroo, Fiverr

Meldegrenzen für 2025:

Plattformen müssen Verkäufer melden, die:

  • Mehr als 30 Transaktionen pro Jahr durchführen ODER
  • Mehr als 2.000 Euro Umsatz pro Jahr generieren

Ausnahme: Bei Immobilienvermietung gibt es keine Mindestgrenze!

Was bedeutet das für Sie?

Vermieten Sie Ihre spanische Ferienimmobilie über Airbnb? Verkaufen Sie regelmäßig auf eBay? Diese Einkünfte werden automatisch an Ihr Wohnsitzfinanzamt gemeldet. PEHOMA Consult hilft Ihnen bei der korrekten steuerlichen Erfassung dieser Einkünfte in beiden Ländern.

DAC 8 (2023/2226/EU): Kryptowährungen und digitale Assets

Die achte DAC-Richtlinie, die ab 2026 greift, bringt Kryptowährungen vollständig in den Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs. Das Crypto Asset Reporting Framework (CARF) verpflichtet Krypto-Dienstleister zur Meldung von:

Meldepflichtige Krypto-Transaktionen:

  • Tauschgeschäfte: Krypto-zu-Krypto und Krypto-zu-Fiat
  • Transfers: Ein- und Auszahlungen von Wallets
  • Retail-Zahlungen: Käufe mit Kryptowährungen über 50.000 Euro
  • DeFi-Aktivitäten: Soweit über regulierte Intermediäre

Weitere DAC 8-Neuerungen:

  • Erweiterung von DAC 2 auf E-Geld und digitale Währungen
  • Einbeziehung von Dividenden-Ersatzzahlungen
  • Verschärfte Sorgfaltspflichten für Finanzinstitute

Jetzt handeln: Die Vorbereitungszeit für DAC 8 läuft. Dokumentieren Sie bereits heute Ihre Krypto-Transaktionen sorgfältig. PEHOMA Consult bietet spezialisierte Beratung zur steuerkonformen Strukturierung Ihrer digitalen Vermögenswerte.

DAC 9: Die Zukunft der Steuertransparenz

Obwohl DAC 9 offiziell noch nicht vorgeschlagen wurde, zeichnen sich bereits klare Entwicklungslinien ab. Nach unseren Informationen aus Brüssel plant die EU-Kommission für 2026/2027:

Erwartete Schwerpunkte von DAC 9:

1. Immobilientransaktionen und Grundbesitz

  • Automatischer Austausch von Grundbuchdaten
  • Meldung von Immobilientransaktionen über 250.000 Euro
  • Erfassung von wirtschaftlich Berechtigten bei Immobiliengesellschaften

2. Alternative Investments

  • Private Equity und Venture Capital Beteiligungen
  • Kunst, Oldtimer und andere Sachwerte
  • Rohstoffinvestments und Derivate

3. Digitale Nomaden und neue Arbeitsformen

  • Erfassung von Remote-Arbeitsverhältnissen
  • Meldepflichten für Co-Working Spaces
  • Tracking von Aufenthaltstagen durch digitale Systeme

Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung vom November 2025 betont, dass "die nächste Evolutionsstufe der administrativen Zusammenarbeit die Lücken bei Immobilien und alternativen Investments schließen muss, um Steuergerechtigkeit in allen Vermögensklassen zu gewährleisten."

Was bedeutet das konkret für Sie als deutscher Steuerpflichtiger in Spanien?

Die wichtigsten Erkenntnisse:

  1. Vollständige Transparenz ist Realität: Der Informationsaustausch zwischen Deutschland und Spanien funktioniert nahezu lückenlos. Nicht deklarierte Einkünfte werden mit hoher Wahrscheinlichkeit entdeckt.
  2. Proaktive Compliance zahlt sich aus: Freiwillige Berichtigungen und vorausschauende Steuerplanung vermeiden teure Nachzahlungen und Strafen.
  3. Digitale Einkünfte im Fokus: Plattform-Einkünfte und Krypto-Gewinne stehen unter besonderer Beobachtung.
  4. Dokumentation ist essentiell: Lückenlose Nachweise über Ihre steuerliche Ansässigkeit und die Herkunft Ihrer Einkünfte sind unverzichtbar.
  5. Fachberatung wird wichtiger: Die Komplexität der Regelungen macht professionelle Unterstützung unverzichtbar.

PEHOMA Consult: Ihr Partner für DAC-konforme Steuergestaltung

Mit über 20 Jahren Erfahrung in der deutsch-spanischen Steuerberatung kennen wir jeden Aspekt der DAC-Richtlinien und deren praktische Auswirkungen. Wir bieten:

  • DAC-Compliance-Check: Umfassende Prüfung Ihrer steuerlichen Situation
  • Strukturoptimierung: Rechtskonforme Gestaltung unter Berücksichtigung aller DAC-Anforderungen
  • Meldepflichten-Management: Übernahme aller erforderlichen Meldungen
  • Selbstanzeige-Begleitung: Professionelle Unterstützung bei notwendigen Korrekturen
  • Laufende Betreuung: Kontinuierliche Anpassung an neue Entwicklungen

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Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die DAC-Richtlinien für Sie kein Risiko, sondern eine Chance für optimierte und rechtssichere Steuergestaltung darstellen.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die Rechtslage kann sich ändern und ist im Einzelfall zu prüfen. Stand: 7. Dezember 2025. © PEHOMA Consult - PEHOMA Europa S.L.U.

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