Ein Umzug nach Spanien ist für viele Ehepaare ein aufregender Schritt. Besonders, wenn die Ehe bereits in Deutschland geschlossen wurde, stellt sich oft die Frage: Ist die Ehe in Spanien gültig? Muss sie registriert werden? Und was passiert im Fall einer Scheidung in Spanien? Dieser Leitfaden von PEHOMA Consult erklärt rechtlich fundiert, was Sie beachten müssen.
1. Ist eine in Deutschland geschlossene Ehe in Spanien gültig?
Ja – eine Ehe, die nach deutschem Recht ordnungsgemäß geschlossen wurde, ist auch in Spanien voll gültig. Eine zusätzliche Registrierung in Spanien ist nicht vorgeschrieben. Die spanischen Behörden erkennen Ehen von EU-Bürgern in der Regel automatisch an.
Wichtige Hinweise:
- Keine Pflicht zur Registrierung im spanischen Eheregister
- Vollständige rechtliche Anerkennung auch ohne Eintragung
- Nachweis über deutsche Heiratsurkunde – ggf. mit Apostille und Übersetzung
2. Freiwillige Registrierung der Ehe in Spanien: Wann sie sinnvoll ist
Auch wenn sie nicht zwingend ist, kann eine Registrierung der Ehe im spanischen Registro Civil erhebliche Vorteile bringen:
Vorteile:
- Einfacherer Umgang mit spanischen Behörden und Banken
- Erleichterte Steuerveranlagung bei gemeinsamer Erklärung
- Weniger Übersetzungen und Apostillen notwendig
Für die Registrierung benötigt man:
- Internationale Heiratsurkunde oder deutsche Urkunde mit Apostille
- Beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
- Identitätsnachweise beider Ehepartner
3. Scheidung nach dem Umzug nach Spanien
Hat ein deutsches Ehepaar seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Spanien verlegt, kann die Scheidung in Spanien erfolgen – unabhängig davon, wo die Ehe geschlossen wurde oder ob sie registriert ist.
Was bestimmt das zuständige Gericht?
- Der gewöhnliche Aufenthalt der Ehepartner
- Bei Wohnsitz in Spanien ist das spanische Familiengericht zuständig
Welches Recht wird angewendet?
Dank der EU-Verordnung Rom III können Ehepartner wählen zwischen:
- dem Recht ihres Aufenthaltslandes (z. B. spanisches Recht)
- dem Recht ihrer Staatsangehörigkeit (z. B. deutsches Recht)
PEHOMA Consult berät Sie gern zur Rechtswahl und internationalen Zuständigkeit.
4. Anerkennung der spanischen Scheidung in Deutschland
Eine in Spanien ausgesprochene Scheidung ist in Deutschland nicht automatisch gültig. Es bedarf einer offiziellen Anerkennung gemäß § 107 FamFG.
Ablauf des Anerkennungsverfahrens:
- Antrag bei der zuständigen Justizbehörde (Wohnsitz oder Berlin)
- Einreichung: spanisches Scheidungsurteil, Apostille, Übersetzung
- Nach erfolgreicher Anerkennung: Eintrag im deutschen Eheregister
Wichtig: Ohne Anerkennung gilt der Familienstand in Deutschland weiterhin als verheiratet – auch wenn die Scheidung rechtskräftig ist.
5. FAQ: Deutsche Ehe in Spanien und Scheidung
Ist die Ehe in Spanien gültig ohne Registrierung?
Ja. Die Ehe ist auch ohne Registrierung in Spanien voll anerkannt.
Muss ich die Ehe in Spanien registrieren lassen?
Nein, aber es kann die Nachweisbarkeit bei Behörden und Banken erleichtern.
Kann ich mich als Deutscher in Spanien scheiden lassen?
Ja, wenn Sie oder Ihr Ehepartner dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Was passiert nach der Scheidung in Spanien?
Sie sollten die Scheidung in Deutschland anerkennen lassen, um den Familienstand in deutschen Urkunden zu aktualisieren.
Benötige ich eine beglaubigte Übersetzung?
Ja, für die Anerkennung der Scheidung oder die Registrierung der Ehe in Spanien ist eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich.
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Unterstützung durch PEHOMA Consult
Als erfahrene Beratungsstelle für deutsch-spanische Rechts- und Verwaltungsfragen begleitet PEHOMA Consult Sie bei:
- Beglaubigten Übersetzungen (Heiratsurkunden, Scheidungsurteile)
- Registrierung der Ehe im spanischen Eheregister
- Antrag auf Anerkennung der Scheidung in Deutschland
- Kommunikation mit spanischen und deutschen Behörden