Ob als Resident, Immobilienbesitzer, Unternehmer oder Selbstständiger – die neuen Regelungen betreffen nahezu jeden, der in Spanien lebt, arbeitet oder investiert. PEHOMA Consult fasst für Sie alle verbindlichen Neuerungen zusammen, damit Sie bestens vorbereitet ins neue Jahr starten können.
1. Renten und Pensionen: Erhöhung um 2,7%
Mit dem Real Decreto-ley 16/2025 vom 23. Dezember 2025 wurden die Rentenanpassungen für 2026 beschlossen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
1.1 Allgemeine Rentenerhöhung
Die beitragsabhängigen Renten (pensiones contributivas) der Seguridad Social und der Clases Pasivas werden zum 1. Januar 2026 um 2,7% erhöht. Dies entspricht der durchschnittlichen Inflationsrate der vergangenen zwölf Monate.
- Bei einer durchschnittlichen Altersrente entspricht dies ca. 570 Euro mehr pro Jahr
- Bei der durchschnittlichen Systemrente sind es rund 500 Euro mehr jährlich
1.2 Erhöhung der Mindestrenten
Die Mindestrenten steigen um mehr als 7%. Besonders hohe Steigerungen gelten für:
- Renten mit unterhaltsberechtigtem Ehegatten: +11,4%
- Witwenrenten mit Familienlasten: +11,4%
- Beitragsfreie Renten (pensiones no contributivas): +11,4% auf 8.803,20 Euro jährlich (629 Euro monatlich in 14 Zahlungen)
- Ingreso Mínimo Vital (IMV): +11,4%
1.3 Rentenhöchstbeträge und Beitragsbemessungsgrenzen
- Höchstrente 2026: 3.359,60 Euro monatlich (47.034,40 Euro jährlich)
- Höchstbeitragsbemessungsgrenze: 5.101,20 Euro monatlich (+3,9%)
1.4 Ergänzungsleistung zur Reduzierung des Geschlechtergefälles
Der Complemento de brecha de género wird 2026 um 2,7% auf 36,90 Euro monatlich pro Kind erhöht. Wichtig: Die außerordentliche Zusatzerhöhung von 10%, die in 2024 und 2025 gewährt wurde, entfällt ab 2026. Das System kehrt zur regulären IPC-Anpassung zurück.
1.5 Mecanismo de Equidad Intergeneracional (MEI)
Der Solidaritätsbeitrag zur Stärkung der Rentenreserve steigt von 0,8% auf 0,9%. Davon trägt der Arbeitgeber 0,75% und der Arbeitnehmer 0,15%.
2. Rentenalter steigt auf 66 Jahre und 10 Monate
Im Rahmen der seit 2013 laufenden Rentenreform wird das Rentenalter auch 2026 weiter angehoben:
2.1 Reguläres Rentenalter (Jubilación ordinaria)
- 66 Jahre und 10 Monate: Bei weniger als 38 Jahren und 3 Monaten Beitragszahlung
- 65 Jahre: Bei mindestens 38 Jahren und 3 Monaten Beitragszahlung
2.2 Vorzeitige Verrentung (Jubilación anticipada)
- Freiwillige Frühverrentung: Ab 64 Jahren und 10 Monaten (bei weniger als 38 Jahren und 3 Monaten Beiträgen) bzw. ab 63 Jahren (bei mehr Beiträgen)
- Unfreiwillige Frühverrentung: Ab 62 Jahren und 10 Monaten (bei weniger als 38 Jahren und 3 Monaten Beiträgen) bzw. ab 61 Jahren (bei mehr Beiträgen)
2.3 Neues Berechnungssystem für die Rentenberechnung
Ab 2026 beginnt die schrittweise Einführung eines dualen Systems zur Berechnung der Rentenhöhe:
- Option 1: Durchschnitt der letzten 25 Beitragsjahre (wie bisher)
- Option 2: Die besten 302 Monate aus den letzten 304 Monaten (25,33 Jahre), wobei die 2 schlechtesten Monate weggelassen werden
Die Seguridad Social wendet automatisch die für den Versicherten günstigere Berechnungsmethode an.
3. Mindestlohn und Selbstständigenbeiträge
3.1 Mindestlohn (SMI)
Der Salario Mínimo Interprofesional (SMI) von 2025 in Höhe von 1.184 Euro monatlich (14 Gehälter, entsprechend 16.576 Euro jährlich) wird vorläufig für 2026 fortgeschrieben. Die Verhandlungen zwischen Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgebern über eine Erhöhung werden Anfang 2026 fortgesetzt. Eine Erhöhung würde rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten.
3.2 Selbstständigenbeiträge zur Sozialversicherung (Cuotas de Autónomos)
Die Beitragstabellen für Selbstständige bleiben 2026 unverändert gegenüber 2025. Nach langen Verhandlungen hat die Regierung beschlossen, die ursprünglich geplanten Erhöhungen nicht umzusetzen.
- Die 15 Einkommensstufen (tramos) bleiben bestehen
- Beiträge reichen von ca. 200 Euro (bei Einkünften unter 670 Euro monatlich) bis ca. 590 Euro (bei Einkünften über 6.000 Euro monatlich)
- Die Tarifa Plana von 80 Euro für neue Selbstständige bleibt während der ersten 12 Monate erhalten
- Bis zu 6 Wechsel der Beitragsstufe pro Jahr bleiben möglich
Hinweis zum MEI-Beitrag:
Obwohl die Beitragstabellen unverändert bleiben, gibt es eine indirekte Erhöhung: Der Mecanismo de Equidad Intergeneracional (MEI) – der Solidaritätsbeitrag zur Stärkung der Rentenreserve – steigt zum 1. Januar 2026 von 0,8% auf 0,9%. Dieser Zuschlag gilt für alle Erwerbstätigen, unabhängig davon, ob sie angestellt oder selbstständig sind. Der MEI wird auf Basis der gewählten Beitragsbemessungsgrundlage berechnet und erhöht somit die tatsächliche monatliche Gesamtbelastung leicht, ohne dass sich die Tabelle der Grundbeiträge ändert.
3.3 Modulbesteuerung (Estimación Objetiva)
Die erweiterten Einkommensgrenzen für die Modulbesteuerung werden für 2026 beibehalten. Selbstständige, die diese vereinfachte Besteuerungsform nutzen, müssen nicht in die aufwändigere Direktschätzung wechseln.
4. Elektronische Rechnungsstellung: VERI*FACTU auf 2027 verschoben
Die Einführung des elektronischen Rechnungsstellungssystems VERI*FACTU wurde durch das Real Decreto-ley 15/2025 vom 2. Dezember 2025 um ein Jahr verschoben.
Neue Stichtage:
- Ab 1. Januar 2027: Pflicht für alle Kapitalgesellschaften (S.L., S.A.) und Körperschaftsteuerpflichtige
- Ab 1. Juli 2027: Pflicht für alle Selbstständigen (Autónomos) und IRPF-Pflichtige
Was bedeutet VERI*FACTU?
VERI*FACTU ist ein Kommunikationsprotokoll zwischen dem Unternehmen und der spanischen Steuerverwaltung (Agencia Tributaria). Es gewährleistet die Nachverfolgbarkeit und Manipulationssicherheit aller ausgestellten Rechnungen:
- Digitale Erstellung mit unveränderlichem Hash
- QR-Code auf jeder Rechnung
- Unveränderbare Archivierung
- Jederzeitiger Zugriff durch die Finanzverwaltung möglich
Wichtig für Softwarehersteller:
Obwohl die Pflicht für Unternehmer verschoben wurde, müssen Softwareanbieter seit Juli 2025 nur noch VERI*FACTU-konforme Programme verkaufen. Wer jetzt eine neue Buchhaltungssoftware anschafft, erhält automatisch ein konformes System.
Sanktionen bei Nichtbeachtung:
Die Verwendung nicht konformer Abrechnungssysteme ab dem jeweiligen Stichtag wird mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro pro Jahr geahndet.
5. Körperschaftsteuer: Neue Steuersätze für KMU
Für kleine und mittlere Unternehmen treten ab 2026 reduzierte Steuersätze in der Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) in Kraft:
5.1 Mikrounternehmen (Facturación < 1 Million Euro)
- 2026: Die ersten 50.000 Euro werden mit 19% besteuert, der Rest mit 21%
- 2027: Weitere Senkung auf 17% / 20%
5.2 KMU (Facturación 1-10 Millionen Euro)
- 2026: Steuersatz 23%
- 2027: 22%
- 2028: 21%
- 2029: 20%
5.3 Neugegründete Unternehmen (Start-ups)
Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, können weiterhin den reduzierten Steuersatz von 15% in den ersten beiden Jahren mit positiver Bemessungsgrundlage anwenden.
6. Steuerliche Neuerungen in der Comunidad Valenciana
Die Comunidad Valenciana hat mit der Ley 5/2025 umfangreiche steuerliche Änderungen beschlossen, die gestaffelt in Kraft treten.
6.1 Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio)
Mit Wirkung ab dem 31. Dezember 2025 (relevant für die Erklärung 2026) wird der Freibetrag für steuerlich Ansässige in der Comunidad Valenciana von 500.000 Euro auf 1.000.000 Euro verdoppelt.
6.2 Grunderwerbsteuer (ITP) und Beurkundungssteuer (AJD)
Ab dem 1. Juni 2026 gelten folgende reduzierte Steuersätze:
- ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales): Senkung von 10% auf 9%
- AJD (Actos Jurídicos Documentados): Senkung von 1,5% auf 1,4%
Wichtige Ausnahme: Bei Immobilien mit einem Kaufpreis von über 1.000.000 Euro bleibt der ITP-Satz bei 11%.
Rechenbeispiel:
Bei einem Immobilienkauf für 600.000 Euro ergibt sich durch die Steuersenkung eine Ersparnis von rund 6.000 Euro.
6.3 Erbschaft- und Schenkungsteuer
Gestaffelte Bonifikation für entferntere Verwandte (Gruppe III: Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten):
- Ab 1. Juni 2026: 25% Bonifikation
- Ab 1. Juni 2027: 50% Bonifikation
7. Neue Meldepflichten und Steuermodelle
7.1 Meldepflicht für alle digitalen Zahlungen
Neue monatliche Meldepflichten ab Februar 2026
Ab Februar 2026 müssen Banken und Zahlungsdienstleister der AEAT monatlich (statt bisher jährlich) über Kartenzahlungen und mobile Zahlungen an Selbstständige und Unternehmen berichten:
Modelo 170 (monatlich): Alle Zahlungseingänge per Karte (Debit, Kredit, Prepaid, virtuell) und über mit Mobilnummern verknüpfte Zahlungssysteme (z.B. Bizum) an Gewerbetreibende. Die bisherige Meldeschwelle von 3.000 Euro jährlich entfällt – künftig wird jeder Betrag erfasst.
Modelo 196 (monatlich): Informationen über alle Arten von Konten bei Finanzinstituten.
Hinweis für Selbstständige: Die Meldung erfolgt durch die Bank – Steuerpflichtige müssen selbst nichts tun. Die AEAT kann jedoch die gemeldeten Daten mit den Quartals- und Jahreserklärungen (IVA, IRPF) abgleichen.
7.2 Arbeitslosengeldempfänger und IRPF
Wichtige Klarstellung: Die zunächst geplante generelle Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für alle Arbeitslosengeldempfänger wurde abgeschafft. Bezieher von Arbeitslosengeld müssen nur dann eine Erklärung einreichen, wenn sie nach den allgemeinen Regeln des IRPF dazu verpflichtet wären.
8. Verkehrsrechtliche Änderungen
8.1 V-16-Warnleuchte ersetzt Warndreieck
Ab dem 1. Januar 2026 wird in Spanien das klassische Warndreieck durch eine moderne V-16-Warnleuchte ersetzt:
- Die LED-Leuchte muss auf dem Fahrzeugdach angebracht werden können
- Nur zertifizierte, verbundene Modelle sind zugelassen, die den Standort automatisch an die Verkehrsdirektion (DGT 3.0) übermitteln
- Bei fehlendem oder nicht zugelassenem Gerät drohen Bußgelder zwischen 80 und 200 Euro
Hinweis für deutsche Urlauber: Die Neuregelung gilt nur für in Spanien zugelassene Fahrzeuge. Wer jedoch einen Mietwagen nutzt, sollte sich bei der Übernahme die Handhabung der V-16-Leuchte erklären lassen.
8.2 E-Scooter: Versicherungs- und Registrierungspflicht verschoben
Die ursprünglich für den 2. Januar 2026 geplante allgemeine Pflichtversicherung und Registrierung von E-Scootern und anderen Vehículos de Movilidad Personal (VMP) tritt nicht wie vorgesehen in Kraft. Die DGT hat am 23. Dezember 2025 bestätigt, dass das erforderliche Real Decreto nicht rechtzeitig verabschiedet werden konnte.
Ausnahme: Für E-Scooter mit einem Gewicht über 25 kg oder einer Geschwindigkeit über 14 km/h gilt die Versicherungspflicht ab dem 26. Januar 2026 – für diese Kategorie läuft die Übergangsfrist der Ley 5/2025 aus.
Für alle anderen E-Scooter (≤25 kg, ≤14 km/h) wird die Versicherungspflicht erst wirksam, sobald das Real Decreto verabschiedet ist und das offizielle VMP-Register aktiviert wird. Ein neuer Termin wurde bislang nicht genannt.
8.3 Niedrigemissionszonen (ZBE)
Die Übergangsfrist für die Einführung von Niedrigemissionszonen (Zonas de Bajas Emisiones) endet zum Jahreswechsel. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen entsprechende Umweltzonen einführen oder verschärfen.
9. Neuerungen im Miet- und Immobilienrecht
9.1 Nationales Register für Ferienwohnungen
Seit dem 1. Juli 2025 ist die Registrierung von Ferienunterkünften im nationalen Registro Único de Viviendas Turísticas Pflicht. Ab 2026 werden die Kontrollen verschärft:
- Alle Ferienwohnungen müssen eine nationale Registrierungsnummer besitzen
- Diese Nummer muss in allen Online-Anzeigen angegeben werden
- Die Plattformen sind zur Überprüfung verpflichtet
- Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder (je nach Region bis zu 600.000 Euro)
9.2 Mietpreisindex ersetzt IPC
Ab 2026 werden Mieterhöhungen nach einem neuen, vom INE entwickelten Index für Mietaktualisierungen berechnet, der den bisherigen Verbraucherpreisindex (IPC) ersetzt.
9.3 Wohnungseigentumsrecht
Eigentümergemeinschaften können mit einer Mehrheit von 3/5 der Stimmen die touristische Vermietung in ihrem Gebäude untersagen (Änderung der Ley de Propiedad Horizontal ab 3. April 2025). Dies betrifft in der Regel nicht bereits ausgeübte Vermietungen; hier gilt zumeist Bestandsrecht.
9.4 Ferienvermietung und Mehrwertsteuer: Entwicklung beachten
Obwohl der Vorschlag, touristische Kurzzeitvermietungen (unter 30 Nächte) mit 21% IVA zu besteuern, im Parlament vorerst nicht die erforderliche Mehrheit fand, ist die EU-Richtlinie (UE) 2025/516 bereits verabschiedet. Diese sieht vor, dass ab 1. Juli 2028 alle touristischen Kurzzeitvermietungen in der EU der Mehrwertsteuer unterliegen. Vermieter sollten diese Entwicklung im Auge behalten.
10. Arbeitszeitverkürzung: Aktuelle Situation
Arbeitszeit: Geplante Änderungen (noch nicht in Kraft)
35-Stunden-Woche für Staatsbeamte (AGE) – geplant für 2026: Das Ministerio de Función Pública hat mit den Gewerkschaften CSIF, UGT und CCOO eine Vereinbarung zur Einführung der 35-Stunden-Woche (statt bisher 37,5 Stunden) für Beschäftigte der Administración General del Estado erzielt. Die Umsetzung ist für Februar/März 2026 vorgesehen, jedoch steht die formelle Verabschiedung noch aus. Im Januar 2026 sollen die technischen Verhandlungen mit den einzelnen Ministerien beginnen. Hinweis: Es handelt sich um eine Absichtserklärung; ein entsprechender BOE-Eintrag existiert noch nicht.
Digitale Zeiterfassung – in Vorbereitung: Das Ministerio de Trabajo arbeitet an einem Real Decreto zur obligatorischen digitalen Zeiterfassung (Registro horario digital), das Papierregister und Excel-Tabellen ablösen soll. Nach dem Scheitern der umfassenden Arbeitszeitreform im Kongress (September 2025) wird die Maßnahme nun separat im Dringlichkeitsverfahren vorangetrieben. Eine Inkraftsetzung wird Anfang 2026 erwartet, ein konkretes Datum steht jedoch noch nicht fest.
Das von der Regierung angestrebte Gesetz zur Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 37,5 Stunden wurde am 10. September 2025 im Kongress abgelehnt. Die Maßnahme ist daher vorerst nicht in Kraft.
11. Internationaler Informationsaustausch wird ausgeweitet
Spanien intensiviert den automatischen Informationsaustausch mit wichtigen europäischen Finanzplätzen:
- Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino
Künftig werden auch digitale Vermögenswerte in den Datenaustausch einbezogen, darunter Guthaben auf E-Geld-Konten oder in digitalen Zentralbankwährungen.
12. ETIAS-Einreisesystem verschoben
Die Einführung des EU-Einreisesystems ETIAS wurde erneut auf das letzte Quartal 2026 verschoben. Das System betrifft Bürger aus visumfreien Drittstaaten (u.a. Großbritannien, USA, Kanada), die künftig vor der Einreise in den Schengen-Raum online eine Genehmigung beantragen müssen.
13. Steuerliche Förderprogramme verlängert
Mit dem Real Decreto-ley 16/2025 wurden folgende Steuervergünstigungen für 2026 verlängert:
- Energetische Sanierung: Abzüge von 20% bis 40% für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden (bis 31.12.2026)
- Elektrofahrzeuge: 15% Abzug beim Kauf (max. 3.000 Euro) und bei Ladestation-Installation (bis 31.12.2026)
- Freie Abschreibung: Verlängerung für Investitionen in erneuerbare Energien und Elektrofahrzeuge
14. Andalusien: Neue IRPF-Abzüge ab 2026
Die Junta de Andalucía führt im Haushalt 2026 mehrere neue steuerliche Entlastungen ein, die in der Einkommensteuererklärung (Renta) 2026 erstmals geltend gemacht werden können:
14.1. Zöliakie-Abzug (NEU)
- 100 Euro Abzug für Steuerpflichtige, die selbst an Zöliakie leiden oder deren Partner oder Kinder betroffen sind
- Betrifft rund 40.000 diagnostizierte Personen in Andalusien
- Hintergrund: Glutenfreie Produkte kosten bis zu viermal so viel wie herkömmliche Lebensmittel
14.2. Tierarztkosten (NEU)
- 30% der Tierarztkosten sind abzugsfähig, maximal 100 Euro pro Jahr
- Gültig im ersten Jahr nach Anschaffung eines Haustieres
- Bei Adoption: Abzug für drei Jahre möglich
- Bei Blindenhunden und therapeutischen Begleittieren: Abzug während der gesamten Lebensdauer des Tieres
- Einkommensgrenze: 80.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 100.000 Euro (Zusammenveranlagung)
14.3. Sportausgaben (NEU)
- 15% der Kosten für sportliche Aktivitäten, maximal 100 Euro
- Gilt für: Fitnessstudios, zugelassene Sportzentren, Sportverbände
- Keine Einkommensgrenze
14.4. Mietabzug – Erhöhung
Die bestehenden Abzüge für Mietwohnungen werden deutlich erhöht:
- Bis zu 1.200 Euro/Jahr für Personen unter 35 Jahren, über 65 Jahre, Opfer von häuslicher Gewalt oder Terrorismus
- Bis zu 1.500 Euro/Jahr für Personen mit Behinderung (bisher: 1.000 Euro)
14.5. Maßnahmen gegen Entvölkerung (Aktualisierung)
- 422 Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern profitieren von Steuervorteilen
- 400 Euro IRPF-Abzug bei Geburt/Adoption (statt 200 Euro)
- 3,5% ITP und 0,3% AJD beim Immobilienkauf (statt 7% bzw. 1,2%)
- Bedingung: Immobilie als Hauptwohnsitz, Wert max. 150.000 Euro
Diese Maßnahmen sind Teil der „siebten Steuersenkung" der andalusischen Regierung seit 2019 und sollen insgesamt rund 1 Milliarde Euro jährlich an Entlastung für die Bürger bringen.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Das Jahr 2026 bringt wichtige praktische Änderungen mit zum Teil erheblichen Auswirkungen. Zusammenfassend empfehlen wir:
- Rentner und künftige Rentner: Prüfen Sie die neuen Altersgrenzen und das neue duale Berechnungssystem
- Unternehmer und Selbstständige: VERI*FACTU ist auf 2027 verschoben – nutzen Sie die Zeit zur Vorbereitung
- Immobilienkäufer in Valencia: Bei Kaufentscheidungen die Steuersenkung ab Juni 2026 berücksichtigen
- KMU: Profitieren Sie von den reduzierten Körperschaftsteuersätzen
- Vermieter von Ferienwohnungen: Registrierung im nationalen Register sicherstellen
- Autofahrer: V-16-Warnleuchte beschaffen
- Alle Steuerpflichtigen: Zahlungsverkehr dokumentieren – erweiterte Meldepflichten beachten
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Stand: 28. Dezember 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Rechtslage kann sich durch neue Gesetzgebung ändern.
