Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Spanien

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Spanien

Wer in Spanien arbeitet und krank wird, erlebt oft eine Überraschung:Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall funktioniert völlig anders als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Für die ersten drei Tage gibt es kein Geld, danach nur einen Teil des Gehalts – und die Regeln sind komplex. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen als Arbeitnehmer und Arbeitgeber alle wichtigen Details zur Lohnfortzahlung bei Krankheit in Spanien 2026.

Stand: Februar 2026 | Letzte Aktualisierung: Februar 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Bei normaler Krankheit (Enfermedad común) oder Nicht-Arbeitsunfall

Zeitraum Prozentsatz der Base reguladora Wer zahlt aus? Erstattung an Arbeitgeber?
Tag 1–3 0%
Tag 4–15 60% Arbeitgeber ❌ Nein
Tag 16–20 60% Arbeitgeber (delegierte Zahlung) ✅ Ja (Seguridad Social)
Ab Tag 21 75% Arbeitgeber (delegierte Zahlung) ✅ Ja (Seguridad Social)

Bei Arbeitsunfall (Accidente de trabajo) oder Berufskrankheit (Enfermedad profesional)

Zeitraum Prozentsatz Wer zahlt aus? Erstattung?
Ab Tag 1 (ab Folgetag des Unfalls) 75% Arbeitgeber ✅ Ja (Mutua colaboradora oder Seguridad Social)
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Prozentsätze beziehen sich auf die sogenannte "Base reguladora de las contingencias comunes", die NICHT mit Ihrem Brutto- oder Nettogehalt identisch ist! (Siehe Abschnitt weiter unten)

1. Wie wird man in Spanien krankgeschrieben?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Baja laboral)

In Spanien heißt die Krankschreibung offiziell „Parte médico de baja por incapacidad temporal". Die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit wird auf Spanisch als „Incapacidad Temporal" (IT) bezeichnet.

Wichtig: Nur staatliche Ärzte dürfen krankschreiben!

❌ Privatärzte können NICHT krankschreiben!

Anders als in Deutschland können in Spanien nur Ärzte des staatlichen Gesundheitssystems (Sistema Nacional de Salud) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Zuständig für Krankschreibungen:

  • Der Hausarzt („Médico de cabecera") im staatlichen Gesundheitszentrum („Centro de salud")
  • Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem offiziellen Wohnsitz (Empadronamiento)
  • Sie benötigen Ihre spanische Versichertenkarte (Tarjeta Sanitaria)

Was tun bei privater Diagnose?

Wenn Sie von einem Privatarzt behandelt wurden:

  1. Lassen Sie sich vom Privatarzt alle Diagnose-Unterlagen mitgeben
  2. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem zuständigen staatlichen Gesundheitszentrum
  3. Der staatliche Arzt prüft die Unterlagen und stellt die offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus
💡 Tipp: Ohne die offizielle Baja vom staatlichen Gesundheitszentrum haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung – auch wenn ein Privatarzt Sie krankgeschrieben hat!

2. Höhe der Lohnfortzahlung bei normaler Krankheit

Die ersten drei Tage: Keine Zahlung („Purga")

Die ersten drei Krankheitstage sind in Spanien grundsätzlich unbezahlt. Es gibt weder vom Arbeitgeber noch von der Sozialversicherung eine Zahlung. Diese Phase wird umgangssprachlich als „Purga" (Reinigungszeit) bezeichnet.

✅ Ausnahme: Viele Tarifverträge (Convenios colectivos) sehen vor, dass der Arbeitgeber auch diese ersten drei Tage bezahlt. Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag oder fragen Sie Ihre Personalabteilung!

Tag 4 bis 15: 60% – ohne Erstattung für den Arbeitgeber

  • Höhe: 60% der Base reguladora
  • Zahler: Arbeitgeber trägt die Kosten vollständig
  • Erstattung: ❌ KEINE Erstattung durch die Seguridad Social
  • Dauer: 12 Tage (vom 4. bis zum 15. Krankheitstag)

Tag 16 bis 20: 60% – mit Erstattung

  • Höhe: Weiterhin 60% der Base reguladora
  • Zahler: Arbeitgeber zahlt aus (delegierte Zahlung)
  • Erstattung: ✅ Die Seguridad Social erstattet dem Arbeitgeber die 60%
  • Dauer: 5 Tage (vom 16. bis zum 20. Krankheitstag)

Ab Tag 21: 75% – mit Erstattung

  • Höhe: 75% der Base reguladora
  • Zahler: Arbeitgeber zahlt aus (delegierte Zahlung)
  • Erstattung: ✅ Die Seguridad Social erstattet dem Arbeitgeber die 75%
  • Dauer: Bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit (maximal bis zu 18 Monate)

3. Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Bei einem Arbeitsunfall (Accidente de trabajo) oder einer Berufskrankheit (Enfermedad profesional) gelten andere, für den Arbeitnehmer günstigere Regeln:

  • Höhe: 75% der Base reguladora
  • Ab wann: Ab dem ersten Tag nach dem Unfall (nicht ab dem Unfalltag selbst)
  • Zahler: Arbeitgeber zahlt aus
  • Erstattung: Die Mutua colaboradora (Berufsgenossenschaft) oder die Seguridad Social erstattet dem Arbeitgeber die Zahlung vollständig
💡 Vorteil bei Arbeitsunfall: Keine unbezahlten Tage und von Anfang an der höhere Satz von 75%!

Was gilt als Arbeitsunfall?

Als Arbeitsunfall gelten:

  • Unfälle während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz
  • Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause (Wegeunfall / "In itinere")
  • Unfälle bei betrieblichen Veranstaltungen

NICHT als Arbeitsunfall gelten: Private Unfälle in der Freizeit, auch wenn sie die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen.


4. Wer zahlt was und wann? Das System der delegierten Zahlung

In Spanien funktioniert die Lohnfortzahlung über das sogenannte „Pago delegado" (delegierte Zahlung):

So funktioniert die delegierte Zahlung:

  1. Der Arbeitgeber zahlt immer aus: Die Lohnfortzahlung erfolgt über die normale Gehaltsabrechnung (Nómina)
  2. Die Seguridad Social erstattet: Ab dem 16. Tag erstattet die Sozialversicherung dem Arbeitgeber die ausgezahlten Beträge
  3. Zeitverzögerung: Die Erstattung erfolgt oft mit zeitlicher Verzögerung – der Arbeitgeber muss also in Vorleistung gehen
⚠️ Wichtig für Arbeitgeber: Sie müssen die Lohnfortzahlung zunächst aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Erstattung kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Planen Sie entsprechende Liquiditätsreserven ein!

Übersicht: Wer trägt die Kosten tatsächlich?

Zeitraum Tatsächlicher Kostenträger
Tag 1–3 Arbeitnehmer (keine Zahlung)
Tag 4–15 Arbeitgeber (keine Erstattung)
Ab Tag 16 Seguridad Social (Erstattung an Arbeitgeber)

5. Was ist die "Base reguladora de las contingencias comunes"?

Die Base reguladora ist die Berechnungsgrundlage für die Lohnfortzahlung. Sie ist NICHT identisch mit:

  • ❌ Ihrem Bruttogehalt
  • ❌ Ihrem Nettogehalt
  • ❌ Ihrem vertraglich vereinbarten Gehalt

Wie wird die Base reguladora berechnet?

Formel:

Base reguladora (täglich) = Base de cotización des Vormonats ÷ 30 Tage

Wichtige Punkte:

  • Die Base de cotización finden Sie auf Ihrer Lohnabrechnung (Nómina)
  • Es gibt eine Obergrenze: 2026 liegt die maximale Basis bei 5.101,20 € monatlich
  • Wer mehr verdient, wird trotzdem nur nach dieser Obergrenze berechnet
  • Die Base de cotización umfasst: Grundgehalt + proportional aufgeteilte Sonderzahlungen
⚠️ Achtung: Bei höheren Gehältern (über ca. 5.100 € brutto/Monat) ist die Lohnfortzahlung deutlich niedriger als das normale Gehalt, da die Obergrenze greift!

6. Praktisches Rechenbeispiel

Beispiel 1: Arbeitnehmer mit 2.000 € Bruttogehalt

Ausgangsdaten:

  • Bruttogehalt: 2.000 € pro Monat
  • Base de cotización: ca. 2.000 € (vereinfacht)
  • Base reguladora täglich: 2.000 € ÷ 30 = 66,67 € pro Tag

Krankheitsdauer: 25 Tage bei normaler Krankheit

Zeitraum Prozentsatz Tägliche Zahlung Anzahl Tage Gesamt
Tag 1–3 0% 0 € 3 0 €
Tag 4–15 60% 40,00 € 12 480 €
Tag 16–20 60% 40,00 € 5 200 €
Tag 21–25 75% 50,00 € 5 250 €
GESAMT: 930 €

Vergleich: Bei normalem Arbeitsentgelt hätte der Arbeitnehmer für 25 Tage ca. 1.667 € erhalten (2.000 € ÷ 30 × 25). Tatsächlich erhält er nur 930 € – das sind nur 56% des normalen Gehalts!


7. Wichtige Unterschiede zu Deutschland, Österreich und der Schweiz

Aspekt Deutschland Spanien
Erste Krankheitstage ✅ Ab Tag 1: 100% Gehalt ❌ Tag 1–3: 0%
Tag 4+: 60–75%
Höhe der Zahlung 100% des Bruttolohns 60–75% der Base reguladora
Dauer Arbeitgeber-Zahlung 6 Wochen Unbegrenzt (mit Erstattung ab Tag 16)
Krankschreibung Jeder Arzt (auch privat) Nur staatliche Ärzte
Krankmeldung beim Arbeitgeber Sofort (telefonisch möglich) Innerhalb 3 Tage mit Parte médico

8. Verbesserungen durch Tarifverträge (Convenios colectivos)

Die gesetzlichen Regelungen sind nur der Mindeststandard. Viele Tarifverträge sehen bessere Konditionen vor:

Häufige Verbesserungen in Tarifverträgen:

  • Bezahlung der ersten 3 Tage: Einige Tarifverträge sehen vor, dass auch die ersten drei Krankheitstage bezahlt werden
  • Aufstockung auf 100%: Manche Tarifverträge verpflichten den Arbeitgeber, die Differenz zwischen 60%/75% und 100% des Gehalts zu zahlen
  • Längere Zahlung zu 100%: Einige Branchen garantieren für eine bestimmte Zeit (z.B. 3–12 Monate) die volle Gehaltszahlung
  • Bessere Bedingungen bei längerer Betriebszugehörigkeit: Je länger Sie im Unternehmen sind, desto besser die Konditionen
💡 Wichtig: Prüfen Sie unbedingt Ihren Tarifvertrag! In Spanien gelten Tarifverträge automatisch für alle Arbeitnehmer der jeweiligen Branche – auch wenn Sie nicht Gewerkschaftsmitglied sind.

Wo finde ich meinen Tarifvertrag?

  • In Ihrem Arbeitsvertrag sollte der anwendbare Tarifvertrag genannt sein
  • Fragen Sie Ihre Personalabteilung oder Ihren Betriebsrat
  • Tarifverträge sind öffentlich einsehbar im BOE (Boletín Oficial del Estado)
  • PEHOMA Consult hilft Ihnen gerne bei der Prüfung Ihres Tarifvertrags

9. Wichtige Informationen für Arbeitgeber

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

  1. Entgegennahme der Krankschreibung: Innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Baja müssen Sie diese bearbeiten
  2. Lohnfortzahlung: Über die normale Gehaltsabrechnung
  3. Meldung an Seguridad Social: Die Krankschreibung muss elektronisch an die Sozialversicherung übermittelt werden
  4. Erstattungsantrag: Rechtzeitig und korrekt stellen, um Liquiditätsprobleme zu vermeiden

Kostenübersicht für Arbeitgeber

Was trägt der Arbeitgeber tatsächlich?

  • Tag 1–3: Keine Kosten (Arbeitnehmer erhält nichts)
  • Tag 4–15: Volle Kosten (60% der Base reguladora) – KEINE Erstattung!
  • Ab Tag 16: Vorfinanzierung, aber vollständige Erstattung
⚠️ Liquiditätsplanung: Die teuerste Phase für Sie als Arbeitgeber sind die Tage 4–15. Bei vielen kranken Mitarbeitern kann dies erhebliche Kosten verursachen. Planen Sie entsprechende Rücklagen ein!

Erstattungsverfahren

So funktioniert die Erstattung:

  1. Sie zahlen die Lohnfortzahlung über die Nómina aus
  2. Ab Tag 16 können Sie die Erstattung beantragen
  3. Die Seguridad Social prüft den Antrag
  4. Die Erstattung erfolgt durch Verrechnung mit den Sozialversicherungsbeiträgen oder per Überweisung
  5. Dauer: Kann mehrere Wochen bis Monate dauern

Kontrolle und Dokumentation

Als Arbeitgeber haben Sie das Recht:

  • Die Krankschreibung zu prüfen
  • Bei Zweifeln eine Kontrolle durch die Mutua oder das INSS zu beantragen
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen anzuordnen (mit Grenzen)
⚠️ Wichtig: Sie dürfen NICHT einseitig eine Krankschreibung ablehnen oder die Zahlung verweigern. Bei Zweifeln müssen Sie das offizielle Kontrollverfahren nutzen!

10. Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer

Ihre Pflichten als Arbeitnehmer

  1. Krankmeldung: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort (telefonisch, E-Mail)
  2. Arztbesuch: Gehen Sie zum staatlichen Gesundheitszentrum und lassen Sie sich krankschreiben
  3. Übermittlung der Baja: Geben Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 3 Tagen beim Arbeitgeber ab
  4. Fortsetzungsbescheinigungen: Bei längerer Krankheit müssen Sie regelmäßig (meist wöchentlich) Folgebescheinigungen („Parte de confirmación") vorlegen
  5. Gesundschreibung: Am Ende der Krankheit gibt der Arzt das „Parte de alta" aus – erst dann dürfen Sie wieder arbeiten

Ihre Rechte als Arbeitnehmer

  • Kündigungsschutz: Während einer Krankheit genießen Sie besonderen Kündigungsschutz
  • Urlaubsanspruch: Krankheitstage zählen NICHT als Urlaub
  • Sozialversicherung: Sie bleiben vollständig sozialversichert
  • Arbeitsplatzgarantie: Bei Rückkehr haben Sie Anspruch auf Ihren bisherigen Arbeitsplatz

Maximaldauer der Incapacidad Temporal

Die Arbeitsunfähigkeit kann maximal dauern:

  • 12 Monate zunächst
  • Verlängerung um weitere 6 Monate möglich (wenn Genesung absehbar)
  • Maximal 18 Monate insgesamt

Was passiert danach?

Nach maximal 18 Monaten muss das INSS (Instituto Nacional de la Seguridad Social) entscheiden:

  • Gesundschreibung (Parte de alta)
  • Anerkennung einer Incapacidad Permanente (dauerhafte Erwerbsminderung) in verschiedenen Graden
💡 Neue Regelung seit 2025: Die Ley 2/2025 hat wichtige Änderungen bei der Incapacidad Permanente eingeführt. Die Anerkennung einer dauerhaften Erwerbsminderung führt nicht mehr automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Anpassungen des Arbeitsplatzes möglich sind.

Voraussetzungen für Lohnfortzahlung

Um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben, müssen Sie:

  1. Sozialversichert sein: Sie müssen in der Seguridad Social angemeldet sein
  2. Mindestversicherungszeit: Bei normaler Krankheit: mindestens 180 Tage in den letzten 5 Jahren versichert gewesen sein
  3. Keine Mindestversicherungszeit: Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gibt es keine Mindestversicherungszeit

11. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

❓ Bekomme ich die ersten 3 Krankheitstage bezahlt?

Antwort: Gesetzlich nein. Die ersten drei Tage sind unbezahlt. ABER: Viele Tarifverträge sehen vor, dass der Arbeitgeber auch diese Tage bezahlt. Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag oder fragen Sie Ihre Personalabteilung!

❓ Kann mich ein Privatarzt in Spanien krankschreiben?

Antwort: Nein! Nur Ärzte des staatlichen Gesundheitssystems (Centro de salud) dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Wenn Sie von einem Privatarzt behandelt werden, müssen Sie mit den Unterlagen zum staatlichen Gesundheitszentrum gehen.

❓ Wie viel bekomme ich während der Krankheit wirklich ausgezahlt?

Antwort: Das hängt von Ihrer Base reguladora ab. Als Faustregel:

  • Tage 1-3: 0%
  • Tage 4-20: ca. 60% Ihrer üblichen Bezahlung
  • Ab Tag 21: ca. 75% Ihrer üblichen Bezahlung

Aber Achtung: Die Base reguladora ist oft niedriger als Ihr Bruttogehalt!

❓ Kann mein Arbeitgeber mir während der Krankheit kündigen?

Antwort: Grundsätzlich sind Sie während einer Krankheit besser geschützt. Eine Kündigung wegen der Krankheit selbst ist rechtlich schwierig und gilt oft als nichtig. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. bei sehr langen Ausfallzeiten. Lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtlich beraten!

❓ Was passiert nach 12 bzw. 18 Monaten Krankheit?

Antwort: Nach maximal 18 Monaten prüft das INSS, ob:

  • Sie wieder arbeitsfähig sind (Gesundschreibung), oder
  • Eine dauerhafte Erwerbsminderung (Incapacidad Permanente) vorliegt

Die IT-Zahlungen enden dann. Bei Incapacidad Permanente erhalten Sie eine Rente.

❓ Gilt die Regelung auch für ausländische Arbeitnehmer?

Antwort: Ja! Wenn Sie in Spanien sozialversicherungspflichtig angestellt sind, gelten für Sie dieselben Regeln wie für spanische Arbeitnehmer – unabhängig von Ihrer Nationalität.

❓ Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall?

Antwort: Bei einem Arbeitsunfall zahlt der Arbeitgeber aus (wie bei normaler Krankheit über die Nómina), bekommt aber die Zahlung vollständig von der Mutua colaboradora (Berufsgenossenschaft) oder der Seguridad Social erstattet. Sie als Arbeitnehmer bekommen 75% ab dem ersten Tag nach dem Unfall.

❓ Muss ich während der Krankheit zu Hause bleiben?

Antwort: Sie müssen sich so verhalten, dass Ihre Genesung nicht gefährdet wird. Aktivitäten, die Ihrer Genesung nicht widersprechen, sind erlaubt (z.B. Einkaufen, Spazierengehen). Aber: Die Mutua oder das INSS kann Kontrollen durchführen. Bei Missbrauch droht der Verlust der Leistungen!

❓ Was ist, wenn ich im Ausland krank werde?

Antwort: Innerhalb der EU können Sie sich behandeln lassen (mit Europäischer Krankenversicherungskarte). Die Krankschreibung muss aber von einem spanischen Arzt ausgestellt oder nachträglich anerkannt werden. Melden Sie sich sofort bei Ihrem Arbeitgeber und lassen Sie sich beraten!

❓ Bekomme ich während der Krankheit auch Weihnachtsgeld (Paga extra)?

Antwort: Ja! Die Sonderzahlungen (Pagas extras) werden anteilig auf die Base de cotización umgelegt und fließen damit in die Berechnung der Lohnfortzahlung ein. Sie erhalten also auch während der IT einen Teil Ihrer Paga extra.


Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte

  • ✅ Nur staatliche Ärzte können in Spanien krankschreiben
  • ✅ Die ersten 3 Tage sind unbezahlt (außer Tarifvertrag sieht anderes vor)
  • ✅ Tag 4-20: 60% der Base reguladora
  • ✅ Ab Tag 21: 75% der Base reguladora
  • ✅ Bei Arbeitsunfall: 75% ab Tag 1
  • ✅ Der Arbeitgeber zahlt immer aus, bekommt aber ab Tag 16 Erstattung
  • ✅ Die Base reguladora ist NICHT Ihr Bruttogehalt
  • ✅ Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag – oft gibt es Verbesserungen!
  • ✅ Maximaldauer IT: 18 Monate
  • ✅ Sie haben Kündigungsschutz während der Krankheit

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