Allerdings sollten Sie sich bewusst sein, dass mit dieser Art der Selbstständigkeit auch steuerliche Verpflichtungen einhergehen. In diesem Artikel werden wir einen Überblick über die Besteuerung von spanischen Autonomos geben, einschließlich der Einkommenssteuervorauszahlungen, der Jahressteuererklärung und der IVA-Erklärung.
Einkommenssteuervorauszahlungen
Als Autonomo in Spanien sind Sie verpflichtet, vierteljährliche Einkommenssteuervorauszahlungen zu leisten. Wir gehen nachfolgend auf die empfohlene und hauptsächlich angewandte Methode zur Berechnung der Einkommenssteuervorauszahlung ein, die "Estimacion directa". Die Erklärung dazu erfolgt mittels Modelo 130. Hierbei wird das quartalsweise Betriebsergebnis des abgelaufenen Teils des Jahres anhand einer einfachen Einnahme-Überschussrechnung ermittelt. Auf das daraus ermittelte vorläufige Betriebsergebnis müssen Sie pauschal 20% Vorauszahlung auf Ihre Einkommenssteuer (IRPF) leisten. Dieser Prozentsatz ist fix vorgegeben und kann nicht individuell angepasst warden.
Das Modelo 130 muss spätestens zum 20. des Folgemonats (bis zum 15. bei Bankabbuchung) abgegeben warden. Die Zahlung ans Finanzamt erfolgt am 20. des auf das Quartal folgenden Monat.
Jahressteuererklärung
Zusätzlich zu den vierteljährlichen Einkommenssteuervorauszahlungen müssen Autonomos in Spanien auch eine jährliche Steuererklärung (Modelo 100) abgeben. Diese Erklärung gibt Aufschluss über das gesamte Einkommen, das im vorherigen Jahr erzielt wurde. Sie muss bis zum 30. Juni des folgenden Jahres eingereicht werden. In dieser Jahressteuererklärung werden die jeweiligen Freibeträge angewendet und auf Basis des individuellen und Einkommensabhängigen Steuersatz die zu zahlende EInkommenssteuer ermittelt. Bitte beachten Sie, dass neben den Daten der selbstständigen Tätigkeit auch alle weiteren weltweiten Einkünfte deklariert werden müssen. Die quartalsweise geleisteten Vorauszahlungen aus dem Modelo 130 werden mit der Steuerschuld verrechnet. Ergibt sich daraus, dass Sie bereits zu viel gezahlt haben, erhalten Sie eine Rückzahlung vom Finanzamt. Wenn nach Anrechnung der Vorauszahlungen eine Steuerschuld bleibt, muss diese bis zum 30.06. beglichen werden oder in zwei Raten (60% zum 30.06. und 40% Anfang November) gezahlt werden. Sollten beide Optionen finanziell nicht möglich sein, kann auch eine längere Ratenzahlung beantragt warden.
In der Regel sollte diese Steuererklärung von einem Steuerberater vorbereitet und erstellt warden, um sicherzustellen, dass sie korrekt ausgefüllt wird.
IVA-Erklärung
Als Autonomo in Spanien müssen Sie auch eine IVA-Erklärung (Modelo 303) abgeben. Dies ist eine vierteljährliche Erklärung über die Umsatzsteuer, die auf Ihre Einkäufe und Verkäufe fällig wird. Die Erklärung muss bis zum 20. des Monats eingereicht werden, der auf das Quartal folgt.
Fazit
Als Autonomo in Spanien müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie steuerliche Verpflichtungen haben. Die vierteljährlichen Einkommenssteuervorauszahlungen, die jährliche Steuererklärung und die vierteljährliche IVA-Erklärung sind nur einige der steuerlichen Pflichten, die Sie erfüllen müssen. Es ist ratsam, einen erfahrenen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Anforderungen erfüllen und Ihre Steuererklärungen korrekt ausfüllen.