Unverbindliche Erstorientierung – keine Sonderfälle berücksichtigt. Nicht rechtsverbindlich. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung.
Steuerjahr 2025 · Frist: 31. März 2026

Modelo 720 & 721 – Pflichtprüfung

Prüfen Sie Ihre Pflichten für Modelo 720 und 721.

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Steuerlicher Wohnsitz

Die Modelos 720 und 721 betreffen ausschließlich Personen, die steuerlich in Spanien ansässig sind.

Sie gelten als steuerlich ansässig, wenn mindestens eines zutrifft:

  • Sie haben sich 2025 mehr als 183 Tage in Spanien aufgehalten.
  • Spanien war der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen.

Wichtig: Meldepflichtig sind nicht nur Eigentümer, sondern auch Bevollmächtigte, Begünstigte und gesetzliche Vertreter.

Rechtsgrundlagen: Art. 42bis/42ter/54bis/42quater RD 1065/2007 · Orden EHA/3496/2011 · HFP/886/2023.

PEHOMA Consult – Deutsche Steuer- & Rechtsberatung in Spanien
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