Wer muss melden? Nicht nur Kontoinhaber – auch Bevollmächtigte , Verfügungsberechtigte, Begünstigte, Vertreter und wirtschaftlich Berechtigte müssen Konten bei ausländischen Banken im Modelo 720 melden.
Beispiel: Sie haben eine Vollmacht für das Konto Ihrer Eltern bei einer deutschen Bank → dieses Konto muss von Ihnen ebenfalls gemeldet werden.
Rechtsgrundlage: Art. 42bis RD 1065/2007 · Clave de representación: titular (T), autorizado (A), representante (R), beneficiario (B), persona con poderes de disposición (P), titular real (TR).
Wie möchten Sie die Kontodaten bereitstellen?
Ich erfasse selbst
Sie geben Kontodaten ein und laden einen Beleg hoch. Wir kontrollieren anhand des Belegs.
Kostengünstiger
PEHOMA übernimmt
Sie laden nur den Kontoauszug / die Steuerbescheinigung hoch. Wir lesen alles aus .
Bequemer · etwas höherer Aufwand
Tipp: Pro Konto brauchen wir Saldo am 31.12.2025 und Ø-Saldo Q4 (Okt–Dez). Beides steht auf der Steuerbescheinigung Ihrer Bank.
Teil A – Konten als Inhaber (Titular)
Bei wie vielen Konten sind Sie Inhaber? *
– Bitte wählen –
1 Konto
2 Konten
3 Konten
4 Konten
5 Konten
6–10 Konten
Mehr als 10
Teil B – Konten mit Vollmacht / Berechtigung
Haben Sie eine Vollmacht, Verfügungsberechtigung oder eine andere Beziehung zu Konten bei ausländischen Banken, deren Inhaber eine andere Person ist?
Wie viele Vollmacht-Konten?
– Bitte wählen –
1 Konto
2 Konten
3 Konten
4 Konten
5 oder mehr
Laden Sie für jedes Konto den Kontoauszug zum 31.12. oder die Steuerbescheinigung hoch.
Teil A – Eigene Konten (Inhaber)
Anzahl eigene Konten *
– Bitte wählen –
1 Konto 2 Konten 3 Konten
4 Konten 5 Konten 6–10 Konten
Teil B – Vollmacht-Konten
Ja, ich habe Vollmacht-Konten
Anzahl Vollmacht-Konten
– Bitte wählen –
1 Konto 2 Konten 3 Konten
4 Konten 5 oder mehr
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