Immer mehr deutsche Rentner verbringen ihren Ruhestand im Ausland, besonders in Spanien. Auch wenn der Wohnsitz außerhalb Deutschlands liegt, bleibt eventuell die deutsche Rente steuerpflichtig in Deutschland. Um die Verfahren zu vereinfachen, hat Deutschland für im Ausland lebende Rentner die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung eingeführt.
Wie funktioniert die Pauschalbesteuerung?
Anstatt die Rente nach den individuellen Besteuerungsanteilen (abhängig vom Rentenbeginn) zu veranlagen, können Rentner im Ausland eine pauschale Quellensteuer wählen. Diese wird direkt in Deutschland erklärt und an das Finanzamt abgeführt.
- 5 % Pauschalsteuer auf die Bruttorente für Rentenbeginn bis 2029 und wenn der Rentenbeginn nach 2015 lag.
- 10 % Pauschalsteuer auf die Bruttorente für Rentenbeginn ab 2030
ACHTUNG: Es handelt sich nicht um einen automatisierten Prozess wie bei Quellen- oder Abgeltungssteuern. Es muss aktiv eine SteuererklÄrung dazu in Deutschland eingereicht werden, bzw. eine Dauerveranlagung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht
Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf fiktive unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG zu stellen. Dazu sind einige Voraussetzungen zu erfüllen; wir bei PEHOMA Consult analysieren Ihre Situation und prüfen ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob eine Beantragung Sinn macht. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Rentner in Deutschland weiterhin bestimmte Freibeträge (z. B. Grundfreibetrag oder Sonderausgaben) nutzen möchte und es dadurch zu einer geringeren Gesamtsteeurlast kommen würde. In diesem Fall erfolgt keine Pauschalbesteuerung, sondern eine reguläre Veranlagung – allerdings mit möglicherweise steuerlichen Vorteilen.
Bitte beachten:
Bei der sogenannten fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht handelt es sich nicht um eine tatsächliche Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes oder einen Wechsel der steuerlichen Ansässigkeit. Es wird lediglich eine fiktive Annahme getroffen, um in Deutschland ein anderes Berechnungsmodell anwenden zu können.
Die spanischen Steuerpflichten bleiben hiervon vollständig unberührt und müssen weiterhin ordnungsgemäß erfüllt werden.
Beziehung zu Spanien
Für Details zur spanischen Seite verweisen wir auf unseren ergänzenden Artikel: Besteuerung von Renten in Spanien.
Wann ist welche Variante sinnvoll?
- Pauschalbesteuerung (5 % / 10 %): Einfach, planbar und ohne jährliche Steuererklärung in Deutschland.
- Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht: Sinnvoll, wenn Freibeträge oder Sonderausgaben geltend gemacht werden können und die individuelle Steuerbelastung dadurch geringer ist.
Ihre Vorteile mit PEHOMA Consult
Die Wahl zwischen Pauschalbesteuerung und fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht erfordert eine genaue Prüfung der persönlichen Situation. PEHOMA Consult in Málaga unterstützt Sie dabei:
- Prüfung, ob die Pauschalsteuer von 5 % bzw. 10 % für Sie die optimale Lösung ist,
- Beantragung der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht, falls vorteilhaft,
- korrekte Angabe der Rente in der spanischen Steuererklärung,
- Vermeidung einer Doppelbesteuerung durch Anwendung des DBA.
Fazit
Für Rentner mit Wohnsitz in Spanien oder einem anderen EU-Land ist die Pauschalbesteuerung der deutschen Rente eine attraktive und unkomplizierte Möglichkeit, ihre steuerlichen Pflichten in Deutschland zu erfüllen. Ob die 5 %- bzw. 10 %-Besteuerung günstiger ist als eine reguläre Veranlagung mit fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht, sollte individuell geprüft werden. Hierbei stehen Ihnen die Experten von PEHOMA Consult gerne beratend zur Seite.
Sie möchten Ihre deutsche Rente im Ausland steuerlich optimal gestalten?
Kontaktieren Sie PEHOMA Consult in Málaga. Wir prüfen für Sie, ob die Pauschalbesteuerung oder die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht die bessere Lösung ist – und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung in Deutschland und Spanien.