DAC7 – Digitale Plattformen unterliegen seit 2023 einer europaweiten Meldepflicht

DAC7 – Digitale Plattformen unterliegen seit 2023 einer europaweiten Meldepflicht

Seit dem 1. Januar 2023 gilt innerhalb der Europäischen Union eine neue Regelung, die die steuerliche Transparenz digitaler Transaktionen erheblich erhöht: die sogenannte DAC7-Richtlinie. Was für viele bislang unter dem Radar lief, betrifft nun Millionen von Steuerpflichtigen, die über Plattformen Einnahmen erzielen – sei es durch Vermietung, Online-Verkäufe, Dienstleistungen oder Transportleistungen.

In diesem Beitrag erklären wir, was DAC7 bedeutet, welche Plattformen betroffen sind, welche Daten gemeldet werden – und welche Auswirkungen das auf Ihre Steuererklärung in Spanien hat.


🧾 Was ist DAC7?

DAC7 steht für die „7. Änderung der EU-Richtlinie zur Amtshilfe in Steuersachen“ (Richtlinie (EU) 2021/514). Die Richtlinie verpflichtet digitale Plattformbetreiber dazu, jährlich detaillierte Informationen über die Umsätze ihrer Nutzer an die nationalen Steuerbehörden zu übermitteln. Diese wiederum tauschen die Informationen automatisch mit den anderen EU-Mitgliedstaaten aus.

Die Regelung ist seit 01.01.2023 EU-weit in Kraft und wurde in Spanien mit dem Real Decreto 249/2023 in nationales Recht überführt.


💻 Für wen gilt DAC7?

Die Meldepflicht betrifft alle digitalen Plattformen, die Verkäufe, Dienstleistungen, Vermietungen oder Mobilitätsleistungen in der EU vermitteln – unabhängig davon, ob der Betreiber innerhalb oder außerhalb der EU ansässig ist.

Bereich Beispiele
Vermietung Airbnb, Booking.com
Online-Verkäufe eBay, Vinted, Amazon Marketplace, Wallapop, Etsy, Onlyfans,...
Dienstleistungen Fiverr, Upwork, TaskRabbit
Transport / Mobilität Uber, Bolt, BlaBlaCar

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sind von der Erhebung betroffen, wenn sie über eine Plattform Einkünfte erzielen – selbst bei gelegentlichen Aktivitäten.


📦 Welche Informationen werden gemeldet?

Plattformbetreiber sind verpflichtet, einmal jährlich folgende Informationen an die Finanzbehörden zu übermitteln:

  • Identifikationsdaten:
    • Name bzw. Firmenname
    • Anschrift
    • Steuer-ID (NIF/NIE)
    • Geburtsdatum (bei natürlichen Personen)
    • Kontodaten
  • Umsatzdaten:
    • Anzahl der Transaktionen
    • Bruttoeinnahmen (vor Gebühren/Steuern)
    • Plattformgebühren/Provisionen
    • Art der Tätigkeit (z. B. Verkauf, Vermietung, Dienstleistung)
  • Bei Vermietung:
    • Adresse der Immobilie
    • Art der Immobilie
    • Vermietungstage pro Jahr

Freigrenzen laut DAC7 – diese Anbieter werden nicht gemeldet:

Ein Anbieter wird nicht gemeldet, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Weniger als 30 Transaktionen pro Jahr über die Plattform
    und

  2. Gesamteinnahmen unter 2.000 € pro Jahr


⚠️ Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung in Spanien

Die wichtigsten Konsequenzen für Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Spanien:

  1. Keine "anonyme" Nebentätigkeit mehr: Einnahmen über Plattformen wie Airbnb, eBay oder Fiverr sind dem Finanzamt bekannt – auch bei fehlender Rechnung oder Meldung.
  2. Automatischer Datenabgleich: Die AEAT kann Ihre Angaben in der Steuererklärung mit den Plattformmeldungen abgleichen. Fehlende Angaben können zu Nachfragen oder Prüfungen führen.
  3. Auch gelegentliche Aktivitäten sind relevant: Es ist unerheblich, ob Einkünfte regelmäßig oder nur vereinzelt erzielt werden – entscheidend ist, ob sie steuerlich relevant sind.
  4. Pflicht zur Deklaration für Privatpersonen und Unternehmen: Einkommen über Plattformen müssen korrekt im Modelo 100 (Einkommensteuer) bzw. Modelo 200 (Körperschaftsteuer) erklärt werden.

✅ Unser Rat: Transparenz zahlt sich aus

Mit DAC7 wird die Grenze zwischen „privat“ und „gewerblich“ neu definiert – nicht mehr durch den Nutzer, sondern durch die Plattformbetreiber. Wer seine Einkünfte korrekt angibt, schützt sich vor Nachforderungen und behält die Kontrolle über seine steuerliche Situation.


🧩 Sie sind sich unsicher, ob Sie Plattformumsätze erklären müssen?

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen:

  • ob Ihre Einnahmen steuerpflichtig sind,
  • wie Sie diese korrekt erklären,
  • und welche Freibeträge oder Optimierungsmöglichkeiten bestehen.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie individuell und transparent.

Related

Hinweis: Die Inhalte in unserem Wissensbereich wurden mit größter Sorgfalt und nach dem zum Veröffentlichungs- bzw. Aktualisierungszeitpunkt geltenden Rechtsstand erstellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Steuerliche und rechtliche Fragestellungen sind regelmäßig einzelfallabhängig und können eine individuelle Beratung erfordern. Unsere Beiträge stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und ersetzen diese auch nicht.

PEHOMA Consult – Deutschsprachige Steuerberatung und Rechtsberatung in Spanien

PEHOMA Consult ist Ihre deutschsprachige Steuerkanzlei und Rechtsanwaltskanzlei in Málaga, spezialisiert auf Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung für Auswanderer, Residenten, Unternehmer, Investoren und Rentner in Spanien. Wir beraten Sie zuverlässig und professionell in Marbella, Málaga, Rincón de la Victoria, Torrox, Nerja, Alhaurín el Grande, Alhaurín de la Torre, Torremolinos, Fuengirola, Mijas, Estepona und entlang der gesamten Costa del Sol.

Steuer- und Rechtsberatung für ganz Spanien

Unser Service ist nicht auf die Costa del Sol beschränkt – wir beraten Mandanten in Madrid, Barcelona, Valencia, Alicante, den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca) und den Kanaren (Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura). Durch digitale Beratung und Videokonferenzen betreuen wir Sie auch weltweit – effizient, sicher und kompetent.

Unsere Leistungen – Steuerberatung und Rechtsberatung in Spanien

  • Steuerberatung: Steueroptimierung, Steuererklärungen in Spanien, Doppelbesteuerungsabkommen, Erbschaftssteuer, Einkommensteuer (IRPF), Nicht-Residentensteuer.
  • Rechtsberatung: Spanisches Immobilienrecht, Kauf und Verkauf von Immobilien, Mietrecht, Unternehmensrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht.
  • Firmengründung in Spanien: Beratung zur Gründung einer SL (S.L.), Selbstständigkeit (Autónomo), Buchhaltung, Unternehmensbesteuerung.
  • Immobilien in Spanien: Steuerliche und rechtliche Beratung bei Immobilienkauf, Immobilienverkauf, Vermietung.
  • Erbschaft in Spanien: Abwicklung von Erbschaften, Erbschaftssteuer in Spanien, Testamentserstellung.
  • Auswandern nach Spanien: Beratung zu NIE-Nummer, Residencia, Steuerpflicht, Sozialversicherung.
  • Personalwesen & Verträge: Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Unternehmensverträge.

Warum PEHOMA Consult?

  • Deutschsprachige Experten für spanisches Steuerrecht und spanisches Recht
  • Persönliche Betreuung vor Ort oder online
  • Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Bedürfnisse
  • Langjährige Erfahrung mit internationalen Mandanten

PEHOMA Consult – Ihre deutschsprachigen Steuerberater und Rechtsanwälte in Spanien, an der Costa del Sol, auf Mallorca, den Kanaren und in ganz Spanien.

Kontaktieren Sie PEHOMA Consult

📍 Besuchen Sie uns persönlich:
Plaza Bailén 12, Local 4
29009 Málaga, Spanien

📧 Schreiben Sie uns eine E-Mail:
mail@pehoma-consult.com

📞 Rufen Sie uns an:
(+34) 951 204 789
Aus Deutschland: 09187 - 974 29 60

Wir sprechen Deutsch und freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!