Campaña renta 2025
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Campaña de la Renta 2024 – Ihre Steuererklärung in Spanien professionell erledigt

Steuererklärung in Spanien für 2024: Wichtige Änderungen und Ihre Vorteile mit PEHOMA Consult

Die jährliche Steuererklärung zur Einkommenssteuer (IRPF) in Spanien („Campaña de la Renta“) ist für viele Steuerpflichtige eine Herausforderung. In 2025 gelten neue Fristen und geänderte Einkommensgrenzen, die besonders für Arbeitnehmer, Selbstständige und Nicht-Residenten von Bedeutung sind.

Als deutschsprachige Steuerkanzlei in Spanien stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir sorgen dafür, dass Ihre Steuererklärung nicht nur fristgerecht und korrekt, sondern auch steueroptimiert eingereicht wird.

Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wer zur Abgabe verpflichtet ist, welche neuen Regelungen gelten und wie PEHOMA Consult Ihnen helfen kann.


1. Wer muss eine Einkommenssteuererklärung in Spanien abgeben?

1.1 Steuerlich Ansässige („Residentes fiscales“)

Gemäß Artikel 9 des Gesetzes 35/2006 (LIRPF) gelten natürliche Personen als in Spanien ansässig, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1. Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr

  • Eine Person hält sich mehr als 183 Kalendertage im Steuerjahr (1. Januar bis 31. Dezember) in Spanien auf.

  • Kurzfristige Auslandsreisen (z. B. Urlaub oder Geschäftsreisen) unterbrechen diese Frist nicht, wenn der Wohnsitz weiterhin in Spanien bleibt.


2. Wirtschaftlicher Mittelpunkt in Spanien

  • Der Hauptsitz der wirtschaftlichen Interessen liegt in Spanien.

  • Das bedeutet: Einkommen wird überwiegend in Spanien erzielt oder dort wird eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt.


3. Wohnsitz der Familie in Spanien

    • Wenn der Ehepartner (nicht getrennt lebend) und/oder minderjährige Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben, wird vermutet, dass auch die betreffende Person in Spanien ansässig ist.

    • Diese gesetzliche Vermutung gilt, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird.

Falls Ihre steuerliche Ansässigkeit unklar ist, empfehlen wir dringend eine individuelle Beratung, um unerwartete Steuerforderungen zu vermeiden. Bei PEHOMA Consult analysieren wir auf Basis des nationalen und internationalen Steuerrechts Ihre Situation und können klar und rechtssicher definieren, in welchem Land Sie steuerlich ansässig sind. 

Einkommensgrenzen für die Abgabepflicht

  • Arbeitseinkommen über 22.000 € brutto pro Jahr, sofern nur ein Arbeitgeber existiert und dieser Lohnsteuer („Retenciones“) abführt.
  • Arbeitseinkommen über 15.876 € brutto pro Jahr, wenn:
    • Mehrere Arbeitgeber vorhanden sind und der zweite oder weitere Arbeitgeber mehr als 1.500 € gezahlt hat, oder
    • Der Arbeitgeber nicht zur Abführung von Lohnsteuer verpflichtet ist (z. B. Rentenzahlungen aus dem Ausland).

Neu für 2025: Die bisherige Grenze von 15.000 € wurde auf 15.876 € angehoben – entsprechend dem neuen Mindestlohn in Spanien (Salario Mínimo Interprofesional – SMI).

  • Selbstständige (Autónomos) müssen unabhängig von ihrem Einkommen eine Steuererklärung abgeben.
  • Arbeitslose mit Arbeitslosengeld sind ab 2025 ebenfalls verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Neu für 2025: Wer die Erklärung nicht einreicht, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Real Decreto-Ley 2/2024). --> Dies ist in letzer Minute für dieses Jahr ausgesetzt worden. 

1.2 Nicht-Residenten („No residentes“)

Nicht in Spanien ansässige Personen, die in Spanien Einkünfte erzielen, unterliegen besonderen Steuerregelungen. und müssen eine andere Art von Steuererklärung abgeben.

  • Eigentümer von Immobilien in Spanien, egal ob diese vermietet werden oder zur Eigennutzung stehen.
  • Nicht-Residenten mit spanischen Kapitaleinkünften (z. B. Dividenden oder Zinserträge).

Für Nicht-Residenten gelten andere Fristen und Steuerpflichten – lassen Sie sich von uns individuell beraten!


2. Wichtige Fristen für die Steuererklärung 2025

  • 2. April 2025: Beginn der Steuerkampagne – ab diesem Datum können Steuererklärungen bei der Agencia Tributaria (AEAT) eingereicht werden.
  • 25. Juni 2025: Letzter Termin für Steuererklärungen mit Nachzahlungen per Lastschrift.
  • 30. Juni 2025: Offizielles Ende der Kampagne – danach drohen Verspätungszuschläge und Strafen.

3. Wie unterstützt PEHOMA Consult Sie?

  • Individuelle Analyse Ihrer Steuerpflicht: Wir prüfen, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind und ob sich eine freiwillige Abgabe für Sie lohnt.
  • Professionelle Erstellung Ihrer Steuererklärung: Wir erstellen einen optimierten Entwurf Ihrer Steuererklärung.
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung: Wir prüfen, ob ausländische Steuern angerechnet werden können.
  • Fristgerechte und sichere Abgabe: Nach Ihrer Bestätigung reichen wir Ihre Steuererklärung pünktlich und korrekt beim Finanzamt ein.

🔹 Mit PEHOMA Consult sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und reduzieren Ihre Steuerlast – vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung!


4. Wichtige Änderungen für 2025 im Überblick

  • Früherer Start der Kampagne: Ab 2. April 2025 möglich.
  • Erhöhung der Einkommensgrenze: Neue Grenze bei 15.876 €.
  • Steuererklärungspflicht für Arbeitslose mit Arbeitslosengeld: Einführung durch Real Decreto-Ley 2/2024.

5. Tipps für eine fehlerfreie Steuererklärung

  • Beginnen Sie frühzeitig: Vermeiden Sie Engpässe kurz vor Ablauf der Frist.
  • Sammeln Sie alle relevanten Dokumente: Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Mietverträge und Belege für steuerlich absetzbare Ausgaben.
  • Nutzen Sie professionelle Steuerberatung: PEHOMA Consult stellt sicher, dass Ihre Steuererklärung fehlerfrei, steueroptimiert und fristgerecht abgegeben wird.

PEHOMA Consult – Ihre deutschsprachige Steuerkanzlei in Spanien

🔹 Sind Sie unsicher, ob Sie eine Steuererklärung in Spanien abgeben müssen?

🔹 Möchten Sie Ihre Steuerlast legal optimieren?

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👉 Dann sind Sie bei PEHOMA Consult genau richtig! Unser erfahrenes Team unterstützt Sie professionell und zuverlässig.

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