NIE und Residencia in Spanien – Unterschiede, Pflichten und Praxis
Wenn Sie als Ausländer in Spanien leben oder wirtschaftliche Interessen verfolgen, begegnen Ihnen unweigerlich die Begriffe NIE (Número de Identificación de Extranjero) und Residencia. Beide sind wichtig, erfüllen jedoch unterschiedliche Zwecke. Nachfolgend erklären wir, was jeweils dahintersteckt, wann welche Dokumente benötigt werden und ab wann die Residencia rechtlich verpflichtend ist – einschließlich der Anforderungen je nach persönlicher Situation.
Was ist die NIE?
Die NIE ist eine persönliche Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Sie dient als steuerliche und administrative Kennnummer und wird von den Behörden vergeben.
- Ausgestellt als weißes DIN-A4-Dokument (ohne Adresse).
- Das Dokument trägt häufig die Bezeichnung «Certificado de No Residente» (auch für Personen ohne Wohnsitz in Spanien).
Wofür wird die NIE benötigt?
- Erwerb/Verkauf einer Immobilie
- Anmeldung/Erwerb eines Fahrzeugs
- Abschluss von Versorgungs- und Telekommunikationsverträgen
- Steuerliche Vorgänge (z. B. Steuererklärungen, Firmengründung, Geschäftstätigkeit)
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Spanien
Merksatz: Ohne NIE ist rechtlich-administratives Handeln in Spanien praktisch nicht möglich.
Was ist die Residencia?
Mit Residencia ist im Alltag die Eintragung ins Ausländerzentralregister (Registro Central de Extranjeros) gemeint. Der offizielle Name für EU-/EWR-Bürger und Schweizer lautet «Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión».
- Ausgestellt als kleine grüne Papierkarte.
- Enthält die persönliche NIE und die spanische Wohnadresse.
- Wird umgangssprachlich oft fälschlich als „grüne NIE“ bezeichnet – umgangssprachlich eher korrekt ist es die Residencia.
Wann ist die Residencia verpflichtend?
Die Rechtsgrundlagen (u. a. EU-Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG und deren Umsetzung in Spanien, insbesondere Real Decreto 240/2007) sehen Folgendes vor:
- Sobald Sie in Spanien eine abhängige Beschäftigung (Angestelltenverhältnis) oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, sind Sie verpflichtet, die Residencia zu beantragen.
- Spätestens nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss die Residencia beantragt werden.
- Bei Wohnsitzverlegung nach Spanien unmittelbar
- Gilt altersunabhängig: Auch für minderjährige EU-/EWR-Bürger und Schweizer (Antrag durch die Sorgeberechtigten). Also auch Kinder brauchen die Residencia!
In der Praxis wird häufig zunächst die NIE genutzt, um Arbeits- oder Vertragsvorgänge zu starten. Rechtlich korrekt ist jedoch im Anschluss die zeitnahe Beantragung der Residencia, sobald eine Erwerbstätigkeit vorliegt bzw. die Drei-Monats-Frist überschritten wird.
Voraussetzungen für die Residencia
Welche Nachweise gefordert sind, hängt von Ihrem Status ab:
1) Arbeitnehmer (por cuenta ajena)
- Nachweis des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsvertrag/Anmeldung bei der Sozialversicherung).
- Krankenversicherung über die Seguridad Social (ergibt sich aus der Beschäftigung).
2) Selbständige / Freiberufler (autónomos)
- Nachweis der Anmeldung als Selbständiger (alta bei Sozialversicherung und Finanzamt).
- Krankenversicherung über die Seguridad Social nach Anmeldung als autónomo.
3) Nicht-Erwerbstätige (z. B. Rentner, Auswanderer ohne Job in Spanien)
- Krankenversicherung: öffentlich (Anspruch auf Seguridad Social) oder private Police mit umfassender Deckung.
- Ausreichende finanzielle Mittel, um den Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe zu bestreiten (Nachweise von Einkommen/Vermögen).
4) Studierende
- Immatrikulationsnachweis einer anerkannten Bildungseinrichtung.
- Nachweis der Krankenversicherung.
- Erklärung über ausreichende finanzielle Mittel.
Zusammenfassung: NIE vs. Residencia
Merkmal | NIE | Residencia |
---|---|---|
Zweck | Steuerlich/administrative Identifikationsnummer | Eintragung als in Spanien wohnhafte/r EU-/EWR-/CH-Bürger/in |
Verpflichtend? | Für nahezu alle administrativen und wirtschaftlichen Vorgänge erforderlich | Obligatorisch bei Arbeitsaufnahme oder spätestens nach 3 Monaten Aufenthalt |
Dokumentform | Weißes DIN-A4-Dokument, ohne Adresse | Grüne Karte, enthält Adresse und NIE |
Altersgrenze | Keine (wird bei Bedarf vergeben) | Keine (gilt auch für Minderjährige; Antrag durch Sorgeberechtigte) |
Voraussetzungen | Termin/Antrag bei der Policía Nacional | Je nach Status: Krankenversicherung, Arbeits-/Selbständigkeitsnachweis oder Mittel zum Lebensunterhalt |
Wann beantragen?
- NIE: so früh wie möglich – idealerweise vor Immobilienkauf, Vertragsabschlüssen, Kontoeröffnung oder Jobstart.
- Residencia: unverzüglich bei Arbeitsaufnahme bzw. spätestens nach 3 Monaten Aufenthalt.
PEHOMA Consult – Unterstützung von A bis Z
Die Beantragung von NIE und Residencia ist oft termin- und unterlagenintensiv. Wir übernehmen für Sie:
- Terminvereinbarung bei der zuständigen Behörde
- Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung Ihrer Unterlagen
- Persönliche Begleitung zum Termin oder Vertretung per Vollmacht
Sprechen Sie uns an – wir sorgen dafür, dass Ihre rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten in Spanien richtig, zügig und stressfrei geregelt werden.