Verifactu Spanien 2027: Wichtige Verschiebung der elektronischen Rechnungspflicht - Was Unternehmer jetzt wissen müssen

Verifactu Spanien 2027: Wichtige Verschiebung der elektronischen Rechnungspflicht - Was Unternehmer jetzt wissen müssen

Aktuelle Entwicklung: Verifactu-Einführung verschoben

Die spanische Regierung hat am 2. Dezember 2025 eine wegweisende Entscheidung für alle Unternehmen in Spanien getroffen: Die verpflichtende Einführung des elektronischen Rechnungssystems Verifactu (Sistema de Facturación Electrónica) wird um ein weiteres Jahr verschoben. Diese wichtige Änderung wurde durch das Real Decreto-ley 15/2025 formalisiert und am 3. Dezember 2025 im spanischen Amtsblatt (Boletín Oficial del Estado - BOE) veröffentlicht.

Was ist Verifactu? Das spanische elektronische Rechnungssystem erklärt

Verifactu ist Spaniens neues verpflichtendes elektronisches Fakturierungssystem, das alle Unternehmen und Selbständige zur digitalen Rechnungsstellung verpflichtet. Das System, offiziell als "Reglamento de facturación electrónica" bezeichnet, erfordert die Verwendung zertifizierter Rechnungssoftware, die eine Echtzeitkommunikation mit der spanischen Steuerbehörde AEAT (Agencia Estatal de Administración Tributaria) ermöglicht.

Die Hauptziele von Verifactu in Spanien:

  • Steuertransparenz: Erhöhung der Transparenz bei allen Geschäftstransaktionen
  • Betrugsbekämpfung: Effektive Reduzierung von Steuerbetrug und Schwarzarbeit
  • Digitalisierung: Vollständige Digitalisierung der Steuerverwaltung
  • Standardisierung: Einheitliche Standards für elektronische Rechnungen in ganz Spanien
  • Echtzeitkontrolle: Automatische Übermittlung von Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung

Neue Verifactu-Fristen 2027: Wann müssen Sie umstellen?

Nach der aktuellen Verschiebung gelten folgende neue Pflichttermine für Verifactu:

Für Kapitalgesellschaften (Sociedades Limitadas, Sociedades Anónimas):

  • Neue Verifactu-Pflicht ab: 1. Januar 2027
  • Ursprünglicher Termin: 1. Januar 2026
  • Betroffen: Alle juristischen Personen, die der Körperschaftsteuer unterliegen

Für Selbständige und Einzelunternehmer (Autónomos):

  • Neue Verifactu-Pflicht ab: 1. Juli 2027
  • Ursprünglicher Termin: 1. Juli 2026
  • Betroffen: Alle natürlichen Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit in Spanien

Verifactu-Historie: Chronologie der Verschiebungen

Die Einführung von Verifactu in Spanien wurde bereits mehrfach verschoben:

  1. Dezember 2023: Verabschiedung des Real Decreto 1007/2023 - Erste Festlegung der Verifactu-Termine
  2. April 2025: Erste Verschiebung durch Real Decreto 254/2025 - Anpassung der technischen Anforderungen
  3. Dezember 2025: Zweite Verschiebung durch Real Decreto-ley 15/2025 - Aktuelle Fristverlängerung

Gründe für die Verifactu-Verschiebung 2025

Die spanische Regierung nennt folgende Hauptgründe für die erneute Verschiebung der Verifactu-Einführung:

  • Technische Komplexität: Unternehmen benötigen mehr Zeit für die Anpassung ihrer ERP- und Buchhaltungssysteme
  • Marktvorbereitung: Softwareanbieter müssen Verifactu-konforme Lösungen entwickeln und zertifizieren
  • Schulungsbedarf: Umfassende Mitarbeiterschulungen sind erforderlich
  • KMU-Schutz: Kleine und mittlere Unternehmen brauchen zusätzliche Vorbereitungszeit
  • Einheitliche Implementierung: Vermeidung eines Flickenteppichs bei der Umsetzung

Wichtiger Hinweis zur Rechtskraft des Verifactu-Dekrets

Das Real Decreto-ley 15/2025 tritt unmittelbar nach Veröffentlichung im BOE in Kraft. Jedoch muss es innerhalb von 30 Tagen vom spanischen Parlament (Congreso de los Diputados) bestätigt werden. Die Bestätigung gilt als Formsache, dennoch behalten wir die parlamentarische Entwicklung für unsere Mandanten im Auge.

Was bedeutet Verifactu für Ihr Unternehmen in Spanien?

Die Verschiebung der Verifactu-Pflicht bietet Unternehmen in Spanien zusätzliche Vorbereitungszeit für:

  • Softwareauswahl: Evaluierung und Auswahl Verifactu-kompatibler Rechnungsprogramme
  • Systemintegration: Technische Anpassung bestehender Buchhaltungssysteme
  • Prozessoptimierung: Überarbeitung interner Fakturierungsprozesse
  • Compliance-Vorbereitung: Sicherstellung der Erfüllung aller regulatorischen Anforderungen
  • Budgetplanung: Kalkulation der Implementierungskosten

PEHOMA Consult Empfehlung: Jetzt mit digitaler Rechnungsstellung beginnen

Wichtige Empfehlung für Mandanten ohne Rechnungssoftware

Unsere dringende Empfehlung: Allen Mandanten, die aktuell noch keine professionelle Rechnungssoftware nutzen und ihre Fakturen manuell oder mit Excel erstellen, raten wir dringend zur zeitnahen Einführung einer digitalen Rechnungslösung.

Die Gründe sind eindeutig:

  • Gewöhnungszeit: Sie haben ausreichend Zeit, sich mit der Software vertraut zu machen
  • Fehlerminimierung: Digitale Systeme reduzieren Fehler bei der Rechnungsstellung
  • Effizienzsteigerung: Automatisierte Prozesse sparen Zeit und Kosten
  • Verifactu-Vorbereitung: Reibungsloser Übergang zur Pflichteinführung 2027

Unsere Softwareempfehlung folgt in Kürze

PEHOMA Consult evaluiert derzeit mehrere Verifactu-kompatible Rechnungsprogramme für unsere Mandanten. In den kommenden Wochen werden wir Ihnen eine besonders benutzerfreundliche und kostengünstige Lösung präsentieren, die:

  • Einfach zu bedienen ist - auch ohne technische Vorkenntnisse
  • Extrem kostengünstig im Vergleich zu komplexen ERP-Systemen
  • Vollständig Verifactu-konform und AEAT-zertifiziert ist
  • Alle spanischen Steueranforderungen erfüllt

Verifactu-Vorbereitung: Unsere Handlungsempfehlungen

Trotz der Verschiebung auf 2027 empfehlen wir unseren Mandanten folgende Schritte:

  1. Bestandsaufnahme: Analysieren Sie Ihre aktuelle Rechnungsstellungspraxis
  2. Digitalisierung starten: Beginnen Sie jetzt mit der digitalen Transformation
  3. Software evaluieren: Prüfen Sie verschiedene Verifactu-konforme Lösungen
  4. Schulungen planen: Bereiten Sie Ihre Mitarbeiter frühzeitig vor
  5. Testphase nutzen: Implementieren Sie die Software schrittweise

Verifactu-Support durch PEHOMA Consult

Als Ihre Steuerberatung in Spanien unterstützen wir Sie umfassend bei der Verifactu-Vorbereitung:

  • Individuelle Beratung zur optimalen Softwareauswahl
  • Implementierungsbegleitung bei der Systemeinführung
  • Schulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter
  • Laufende Updates zu regulatorischen Änderungen
  • Compliance-Sicherheit durch professionelle Betreuung

Weitere Informationen zu Verifactu folgen

PEHOMA Consult wird Sie in den kommenden Wochen mit detaillierten Informationen versorgen:

  • Technische Anforderungen von Verifactu
  • Vergleich geeigneter Rechnungsprogramme
  • Praktische Implementierungsleitfäden
  • Kostenkalkulationen
  • Schulungstermine

Kontakt und Beratung

Bei Fragen zur Verifactu-Einführung in Spanien, zur elektronischen Rechnungsstellung oder zur optimalen Softwarelösung für Ihr Unternehmen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Nutzen Sie die zusätzliche Zeit bis 2027 optimal - wir begleiten Sie auf dem Weg zur digitalen Rechnungsstellung!


Stand: Dezember 2025

Rechtsgrundlage: Real Decreto-ley 15/2025, de 2 de diciembre (BOE 03.12.2025)

Keywords: Verifactu Spanien, elektronische Rechnung Spanien, Factura electrónica, AEAT, Rechnungssoftware Spanien, Verifactu 2027, Real Decreto 1007/2023, digitale Rechnungsstellung, Steuerberatung Spanien, PEHOMA Consult

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