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Sonntag, 04 September 2022 13:17

Änderung ab 2023: Sozialversicherungsbeitrag für Selbständige wird reformiert Empfehlung

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Ab 01.01.2023 wird der monatliche Beitrag zur Sozialverssicherung für Autonomos auf Basis des Einkommens berechnet

Es wurde bereits häufiger über dieses Thema in der Politik diskutiert, jedoch kam es bisher nie zu einer EInigung. Der monatliche Beitrag zur Sozialversicherung (Seguridad Social) für Selbstständige, Freiberufler und Geschäftsführer (Autonomos) in Spanien wurde bisher unabhängig des Einkommens festgelegt. Die meisten der Autonomos in Spanien hatten sich für den Mindestbeitrag (Vuota Minima) entschieden. Jedoch führte dies stets dazu, dass Selbstständige mit einem relativ geringen Verdienst aus der Aktivität überproportional stark belastet wurden, und gleichzeitig Menschen mit einem Unternehmen mit guten Gewinnen mussten relativ wenig an die Sozialkasse zahlen.

Damit ist ab Januar 2023 schluss. Es handelt sich um einen tiefgreifenden Strukturwandel, um neue Spielregeln für Selbstständige und Unternehmer. Mit großen Auswirkungen für die Zukunft des Landes. Aber erstmal kurz zusammengefasst um was es geht.

Am 27. Juni 2022 wurde die königliche Gesetzesverordnung im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht, mit der ein neues Beitragssystem für Freiberufler und Selbstständige (Autonomos) beschlossen und eingeführt wird. Dieses neue System wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten und sieht vor, dass Selbstständige ihre Beiträge entsprechend ihrem Einkommen zahlen. Mit anderen Worten: Je nach Nettoeinkommen müssen sie den einen oder anderen Beitrag zahlen.

Zunächst sieht die Reform vor, dass in den nächsten drei Jahren schrittweise ein System von fünfzehn Stufen eingeführt wird, um die Beitragsgrundlagen und die Beiträge nach dem Nettoeinkommen der Selbständigen zu bestimmen, als Übergang zum endgültigen Modell der Beiträge auf der Grundlage des Realeinkommens, das spätestens in neun Jahren eingeführt wird.

Darüber hinaus wird der Begriff des Nettoeinkommens definiert, der für die Umsetzung des neuen Systems von grundlegender Bedeutung ist. Zur Berechnung des Nettoeinkommens werden alle Ausgaben, die bei der Ausübung der Tätigkeit anfallen und zur Erzielung des Einkommens des Selbstständigen erforderlich sind, vom Einkommen abgezogen. Von diesem Betrag wird ein zusätzlicher Abzug für allgemeine Aufwendungen in Höhe von 7 % (3 % für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften) vorgenommen. Das Ergebnis ist das Nettoeinkommen, und diese Zahl bestimmt die Beitragsgrundlage und den entsprechenden Beitrag.

Auf diese Weise wird ein System ermöglicht, das es den Selbständigen erlaubt, ihren Beitrag bis zu sechs Mal pro Jahr entsprechend ihrer Nettoeinkommensprognose (unter Abzug der Kosten für die Ausübung ihrer Tätigkeit) zu ändern. Am Ende des Steuerjahres und sobald das Jahresnettoeinkommen bekannt ist, werden die Beiträge reguliert, und die Beiträge werden erstattet oder zurückgefordert, wenn das endgültige Nettoeinkommen unter oder über dem in den Prognosen für das Jahr angegebenen Wert liegt. Die monatlichen Sozialversicherungsbeiträge werden je nach Nettoeinkommen zwischen 230 Euro und 500 Euro im Jahr 2023 und zwischen 200 Euro und 590 Euro im Jahr 2025 liegen.

Prozentual gesehen werden die Selbstständigen mit dem niedrigsten Einkommen eine Senkung ihres Beitrags um mehr als 30 % gegenüber dem derzeitigen Satz erfahren. Selbstständige mit einem Einkommen unterhalb des Mindestlohns werden im Jahr 2025 Beiträge zwischen 200 und 260 Euro pro Monat zahlen. In diesem Jahr werden die mittleren Einkommensklassen zwischen 290 und 294 Euro pro Monat zahlen und diejenigen, die mehr als 6.000 Euro pro Monat verdienen, 590 Euro.

Der verabschiedete Text sieht auch eine subventionierte Quote für neue Selbstständige von 80 Euro für zwölf Monate vor, die um weitere zwölf Monate verlängert werden kann, wenn das Nettoeinkommen immer noch niedrig ist.

Der Text sieht auch eine regelmäßige Evaluierung dieses neuen Systems vor, die im Rahmen des sozialen Dialogs alle drei Jahre durchgeführt werden soll.

 

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Um die Beitragsklasse zu wählen, müssen Selbstständige zu Beginn des Jahres eine Prognose ihres Nettoeinkommens (Einnahmen minus Ausgaben) erstellen, unter Berücksichtigung eines 7 %igen Abzugs für allgemeine Ausgaben (3 % im Falle von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften).

Da die Einkünfte von Selbstständigen jedoch schwanken können und dies in der Regel auch tun, ist es schwierig, eine einzige Beitragsklasse für das ganze Jahr festzulegen. Daher kann die Beitragsbemessungsgrundlage innerhalb eines Jahres bis zu sechsmal angepasst werden. So kann der Selbstständige seine Bemessungsgrundlage alle zwei Monate an sein tatsächliches Einkommen anpassen. Die Meldung dieser Änderungen an die Sozialversicherung ist obligatorisch. Aktuell wird von der Seguridad Social eine Plattform entwickelt um diese Meldungen abzugeben.

Neben den Beitragsklassen bringt das neue System noch weitere Änderungen mit sich. Zunächst einmal die so genannte "Flatrate" für neue Selbstständige (Tarifa Plana). Die feste Quote wird von derzeit 60 Euro auf 80 Euro pro Monat erhöht. Außerdem wird nicht berücksichtigt, ob das Einkommen unter dem interprofessionellen Mindestlohn (SMI) liegt, um weniger zu zahlen, aber es wird berücksichtigt, wenn das Einkommen über dem interprofessionellen Mindestlohn (SMI) liegt, um mehr zu zahlen. Mit anderen Worten: Wenn der Selbständige weniger als das SMI verdient, zahlt er weiterhin eine feste Quote von 80 Euro pro Monat, aber wenn er mehr als das SMI verdient, beginnt er, entsprechend der entsprechenden Stufe zu zahlen.

Gerne beraten wir SIe umfassend zum Thema dieser Reform der Sozialversicherungsbeiträge.

Gelesen 2828 mal Letzte Änderung am Sonntag, 04 September 2022 14:16
Jost Tscherepanow

Jost Tscherepanow ist seit über 25 Jahren Unternehmer. Als Dipl. Betriebswirt hat er sich auf internationales Steuerwesen spezialisiert.


Seit nunmehr fast 15  Jahren lebt und arbeitet er an der Costa del Sol. Als Geschäftsführer und Gesellschafter von PEHOMA Consult in Malaga ist er als Steuerberater, sowie Rechts- und Unternehmensberater tätig.

PEHOMA Consult ist eine multidisziplinäre Kanzlei in Malaga, spezialisiert auf deutschsprachige Mandanten.

Als spanischer Steuerberater und Unternehmensberater berät Herr Tscherepanow, zusammen mit einem Team von deutschsprachigen Anwälten, Betriebswirten, und weiteren fachkräftfen aus den verschiedenen Dienstungsbereichen, spanische und deutsche Privatleute, sowie Unternehmer/-innen und Firmen in Spanien, aber auch deutsche Auswanderer, Residenten und nicht-Residenten mit Eigentum oder wirtschaftlichen Beziehungen zu Spanien.

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