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Was ist das Modelo 720?

Es handelt sich um eine informative Meldung an das spanische Finanzamt, welche von natürlichen personen, die in Spanien Ihren lebensmittelpunkt haben, abgegeben werden muss, insofern die Voraussetzungen für eine Abgabepflicht erfüllt sind. Nachfolgend gehen wir detailliert auf diese veoraussetzungen ein. 

Das „Modelo 720“ dient dazu, gegenüber dem spanischen Finanzamt Auskunft über im Ausland (außerhalb Spaniens) befindliches Vermögen zu geben, das am 31. Dezember des Vorjahres einen Wert von 50.000 Euro übersteigt.

Bis wann muss das Modelo 720 abgegeben werden?

Die Frist zur Einreichung des Vordrucks 720 ist immer bis Ende März des Folgejahres. Die Meldung bzgl. des Jahres 2023 muss somit bis zum 31. März 2024 eingereicht werden (oder am darauf folgenden Werktag, falls der 31. auf einen Sonntag oder feiertag fällt)

Wer muss das Modelo 720 einreichen und wer ist davon befreit?

Zunächst betrifft es nur in Spanien steuerlich ansässige natürliche Personen (Residente fiscal), also Menschen die ihren Lebensmittelpunkt in Spanien haben. Es gelten darüber hinaus folgende Regeln zur Abgabepflicht: 

  • Wer sein gesamtes Vermögen ausschließlich in Spanien hat, muss das Modelo 720 nicht abgeben.
  • Wer in Spanien lebt aber unter das sogenannte „Beckham Law“ (Régimen especial para trabajadores desplazados a territorio español) fällt muss diese Meldung ebenfalls nicht abgeben.
  • Wer jedoch über Vermögenswerte im Ausland (außerhalb Spaniens) verfügt und in Spanien ansässig ist (Laut span. Einkommensteuergesetz), muss prüfen, ob eine Abgabepflicht nach folgenden Kriterien vorliegt. 

Ob Sie die Steuererklärung in diesem Fall machen müssen, richtet sich nach der Zusammensetzung und den einzelnen Werten Ihres vorhandenen Auslandsvermögens.

Ab welchem Wert des Auslandsvermögens muss man die Erklärung 720 einreichen? Welche 3 Vermögenskategorien werden betrachtet?

Bei der Meldung über Vermögen im Ausland (Modelo 720) werden 3 Vermögenskategorien getrennt voneinander betrachtet: 

  1. Ausländische Bankkonten
  2. Wertpapiere, Aktien, Anlagen, Gesellschaftsanteile, Versicherungen und Rentenansprüche
  3. Im Ausland befindliche Immobilien oder Rechte über diese

Bei der Prüfung ob man die Meldung abgeben muss oder nicht,  kommt es ausserdem auf den Wert des Vermögens in jeder dieser drei Kategorien an. Sobald man in  einer der vorgenannten Kategorien mehr als 50.000 Euro an Vermögen hat, muss man alle Vermögenswerte, die diese Kategorie betreffen, aufgeschlüsselt melden.

Bleibt man jedoch innerhalb einer Kategorie unterhalb der Erklärungsgrenze von 50.000 Euro, muss man zu dieser Kategorie keine Angaben machen.

Bleibt man in allen Kategorien unter der Erklärungsgrenze, muss man das Modelo 720 nicht abgeben.

Zu berücksichtigen ist, dass nicht nur der Eigentümer des Vermögens zur Erklärung verpflichtet ist. Auch Vertreter, Bevollmächtigte, Begünstigte, Verfügungsbefugte, oder die wirtschaftlichen Eigentümer ("titular real") müssen in bestimmten Fällen das Modelo 720 einreichen. Es geht auch nicht nur um die Verhältnisse am 31.12. des Jahres. War man z.B. irgendwann während des Jahres einmal bevollmächtigt, muss man dies ebenfalls melden (dann aber nicht z.B. den Kontostand am 31.12., sondern an dem Tag, an dem die Bevollmächtigung endete).

Welche Informationen werden im modelo 720 abgefragt?

Für jede der 3 Vermögenskategorien werden unterschiedliche Informationen abgefragt: 

a) Konten im Ausland:

- jeweiliger Kontostand am 31.12. und
- mittlerer Kontostand des letzten Quartals.

b) Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiere und Versicherungen, sowie private Altersvorsorge im Ausland:

- Stand bzgl. Anzahl, Art und Wert der Beteiligungen/Aktien am 31.12.,
- Stand der gemachten Einlagen/Beiträge am 31.12.,
- Bei Lebensversicherungen oder Invaliditätsversicherungen: Rückkaufswert am 31.12. („valor de rescate“),
- Bei zeitlich begrenzten Renten oder Leibrenten, deren Begünstigter man am 31.12. ist: Kapitalwert am 31.12. („valor de capitalización“). 

c) Immobilien und sie betreffende Rechte im Ausland:

- Identifikation der Immobilie (Registereintrag, Adresse),
- Erwerbsdatum und Kaufpreis,
- bei Eigentum mehrerer Personen oder aufgeteilter Nutzung über das Jahr: Erwerbsdatum und Wert zum 31.12.,
- Nießbrauch/ Pfandrechte etc.: Erwerbsdatum und Wert zum 31.12.

Muss man Steuern zahlen, wenn man das Modelo 720 abgibt?

Nein, aus dem Modelo 720 resultiert keine Steuerzahlung; es handelt sich ausschließlich eine informative Erklärung.

Aber das spanische Finanzamt nutzt die Daten, um zu prüfen, ob mögliche Einkünfte oder Gewinne aus dem vorhandenen ausländischen Vermögen in Spanien korrekt versteuert werden (Einkommensteuer, Schenkungssteuer).

Wenn zum Beispiel Immobilien im Ausland angegeben werden, jedoch keinerlei Mieteinnahmen, dann könnte das dem spansichen Finanzamt Grund zur Annahme geben, dass Einnahmen nicht korrekt versteuert werden. Dies würde dann zu einer Prüfung durch die spanischen Finanzbehörden führen. Immobilien müssen in der spanischen Einkommensteuer immer mit angegeben werden, auch wenn diese im Ausland sind. Stehen die Immobilien leer, werden sie trotzdem besteuert.

Weiterhin hilft das Modelo 720 dem spanischen Finanzamt zu prüfen, ob Vermögenssteuer gezahlt werden muss. Die Vermögenssteuer ist in den einzelnen autonomen Regionen Spaniens unterschiedlich geregelt. 

Muss das Modelo 720 jedes Jahr eingereicht werden?

Nein. Wenn die Erklärung einmal korrekt eingereicht wurde, muss man dies nicht zwingend jedes Jahr erneut einreichen.

Man muss nur wieder aktiv werden, wenn sich im Vergleich zu dem Jahr, in dem man das letzte Mal eine Erklärung eingereicht hat:

  1. das Vermögen in einer / mehreren bereits gemeldeten Kategorie(n) um über 20.000 EUR gestiegen ist (wenn es gefallen ist, muss man das nicht angeben) und/oder
  2. man im betreffenden Jahr ein Konto geschlossen hat (das man vorher einmal angegeben hatte), oder man eine Immobilie veräußert hat (die man vorher angegeben hatte), ebenso, wenn eine Unternehmensbeteiligung (oder jegliches anderes Wertpapier) vollständig veräussert wurde, etc. und/oder
  3. das Vermögen in einer bisher nicht gemeldeten Kategorie über die Grenze von 50.000 EUR gestiegen ist.

Welche Konsequenzen hat das Nicht-Einreichen des Modelo 720?

Obwohl die Auskunft über Auslandsvermögen über das Modelo 720 zu Informationszwecken und nicht zur Eintreibung von Steuergeldern dient, kann das Versäumnis, diese Erklärung abzugeben, oder die Angabe von falschen Daten oder das Einreichen außerhalb der vorgegebenen Frist teils teure Konsequenzen haben. Das spanische Finanzamt sieht Sanktionen von 100 Euro bis zu 20.000 Euro vor. Hierbei ist anzumerken, dass jeder individuelle Fall analysiert wird und die Sanktion gemäss den Artikel 198 und 1999 des allgemeinen spanischen Steuergesetzes (Ley General Tributaria, Ley 58/2003, de 17 de diciembre) festgelegt werden. 

Schlusswort:

In diesem Artikel wurden die Grundlagen und Basisinformationen zum spanischen Steuermodelo 720 zusammengefasst. der Artikel kann und soll keine Einzelfallanalyse und persönliche Beratung durch einen Steuerberater ersetzen. Wir empfehlen immer, dass Sie sich individuell an einen spanischen Steuerberater wenden, der Ihre individuelle Situation kennt und Sie konkret dazu berät. Gerne stehen wir Ihnen dazu mit unserem Team zur Verfügung. 

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