Montag, 06 Februar 2023 13:03

Die Kampagne zur Einreichung der Einkommenssteuer-Erklärung 2022 Empfehlung

geschrieben von
Artikel bewerten
(1 Stimme)

Die Kampagne beginnt am 11. April und läuft bis zum 30. Juni.

Die Einkommmenssteuererklärung in Spanien für ansässige mit unbeschränkter Steuerpflicht in Spanien (Residente Fiscal) ist jährlich in einem festgelegten Zeitraum einzureichen; der sogenannten "Campaña de la renta". Das Enddatum dieser kampagne, also der letzte Tag zur Einreichung der Steuererklärung ist stets der 30. Juni, jedoch varriiert jedes Jahr der Beginn leicht. In diesem Jahr (Steuern für das Kalenderjahr 2022) ist es der 11. April 2023. 

Ob Sie zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet sind, oder ob es sinnvoll ist diese abzugeben, obwohl Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, hängt von einigen faktoren ab. Zuerst einmal, ob Sie in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig sind (residente Fiscal). Dies sind Sie immer dann, wenn Ihr Lebensmittelpunkt in Spanien liegt. Auch andere Faktoren können auf die Steuerresidenz einfluss nehmen. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen sich unbedingt mit einer qualifizierten Steuerberatung in Spanien in Verbindung setzen sollten. Gerne prüfen wir Ihren Steuerstatus. Allein die tatsache, dass man sich einer Anmeldung in Spanien (obwohl man dazu gesetzlich verpflichtet wäre) verweigert, bedeutet nicht, dass man nicht dennoch in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig wird!

Wenn Sie in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig sind, bedeutet dies noch nicht, dass Sie auch eine Steuererklärung abgeben müssen. Dies hängt von der Art und der Höhe Ihrer Einkünfte ab. In der Regel gilt folgendes: 

Alle Personen, die im Jahr 2022 mehr als 22.000 Euro von einem einzigen Zahler oder 14.000 Euro von mehreren Zahlern erhalten haben, sind verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung im Jahr 2023 abzugeben. In diesem Fall muss die Summe der Einkünfte aus dem zweiten und dem übrigen Einkommen 1.500 Euro pro Jahr übersteigen.

Wenn es sich bei den Einkünften ausschließlich um Einkünfte aus Immobilienkapital und/oder Kapitalerträgen handelt, die dem Steuerabzug und der Abschlagszahlung unterliegen, sind Steuerzahler, deren Einkünfte den Betrag von 1.600 Euro pro Jahr nicht überschreiten, nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Schließlich ist die Abgabe der Steuererklärung auch dann verpflichtend, wenn ein Steuerpflichtiger ausschließlich anrechenbare Immobilieneinkünfte,  nicht dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte aus beweglichem Kapital, Einkünfte die aus  Zuschüssen für den Erwerb von Sozialwohnungen  stammen, sowie sonstige Kapitalerträge aus öffentlichen Beihilfen erhält, die die allgemeine Grenze von 1.000 Euro pro Jahr  überschreiten.

Dies sind die wichtigsten Termine und andere Neuerungen der Einkommenssteuerkampagne 2022

Die Kampagne beginnt am 11. April und endet am 30. Juni 2023, gemäß dem Steuerzahlerkalender der Steuerverwaltung. Am 11. April können Steuerzahler und Steuerberater über das Renta-Web-System auf den Entwurf ihrer Einkommensteuererklärung zugreifen. 
Der 27. Juni 2023 ist der Tag, den die Behörde als letzten Tag der Frist für Steuererklärungen mit Lastschriftverfahren festgelegt hat.

Beachten Sie, dass diejenigen, die ihre Steuererklärung nach Ablauf der Frist (30.06.2023) einreichen, mit Geldstrafen rechnen müssen, die je nach Verspätung variieren. Im Jahr 2021 betrugen diese Strafen 1 % plus einen zusätzlichen Prozentpunkt für jeden Monat des Verzugs. Wenn der Steuerzahler mehr als 12 Monate für die Einreichung braucht, beträgt der Zuschlag 15% plus Verzugszinsen.
Bei verspäteter Einreichung variieren die Strafen je nach Datum der Einreichung. Bei einer Verspätung von mehr als 12 Monaten beträgt der Aufschlag 15% plus Zinsen.


Was ist neu Renta 2022 / 2023

Die Regierung hat den Mindestfreibetrag für die Abgabe von Einkommenssteuererklärungen von 14.000 auf 15.000 Euro angehoben und die Ermäßigung für Arbeitseinkommen von 18.000 auf 21.000 Euro erhöht. Diese Maßnahmen gelten jedoch nicht für die diesjährige Steuererklärung, sondern für die des nächsten Jahres, so dass beide Parameter gleich bleiben.

Änderungen der Einkommensteuer in den autonomen Gemeinschaften, in denen die Steuerklassen rückwirkend geändert werden: Murcia, Galicien, die Valencianische Gemeinschaft, Andalusien und Madrid.

Der Betrag, den Steuerzahler von privaten Rentenversicherungen abziehen können, wird von 2.000 auf 1.500 Euro reduziert. Allerdings wurde die Ermäßigung, die gilt, wenn der Steuerzahler eine betriebliche Altersvorsorge hat, eine langfristige Sparform, um 500 Euro auf 8.500 Euro erhöht.

Arbeitslose Mütter mit Kindern unter drei Jahren, die Leistungen der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe erhalten, können den Mutterschaftsabzug in Anspruch nehmen. Bis letztes Jahr war es notwendig, selbständig oder angestellt zu sein.

Es ist empfehlenswert sich in Steuerangelegeheiten an einen Steuerberater zu wenden. Gerne kümmern wir uns um Ihre Steuerangelegenheiten. Zur Kontaktaufnahme senden Sie uns bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Gelesen 456 mal Letzte Änderung am Montag, 24 April 2023 14:35
Jost Tscherepanow

Jost Tscherepanow ist seit über 25 Jahren Unternehmer. Als Dipl. Betriebswirt hat er sich auf internationales Steuerwesen spezialisiert.


Seit mehr als 10 Jahren lebt und arbeitet er an der Costa del Sol. Als Geschäftsführer und Gesellschafter von PEHOMA Consult in Malaga ist er als Steuerberater, sowie Rechts- und Unternehmensberater tätig.

PEHOMA Consult ist Teil der PEHOMA Unternehmensgruppe. Als spanischer Steuerberater und Unternehmensberater berät Herr Tscherepanow, zusammen mit einem qualifizierten Team, spanische und deutsche Privatleute, sowie Unternehmer/-innen und Firmen in Spanien, aber auch deutsche Auswanderer, Residenten und nicht-Residenten mit Eigentum oder wirtschaftlichen Beziehungen zu Spanien.

Besuchen Sie uns:
PEHOMA Consult
Avenida Ortega y Gasset 317
29006 Málaga, Spanien
oder schreiben Sie uns eine Email:
PEHOMA Consult

mail@pehoma-consult.com

oder rufen Sie uns einfach an:
PEHOMA Consult
(+34) 951 204 789
Wir sprechen natürlich Deutsch

Ihre deutsche Asesoria in Málaga

Unsere Büros befinden sich in zentraler Lage in Malaga, dadurch sind wir gut erreichbar für alle Kundinnen und Kunden an der gesamten Costa del Sol. Wir betreuen Sie in Marbella, Malaga, Rincon de la Victoria, Torrox, Nerja, Alhaurin el Grande, Alhaurin de la Torre, Torremolinos, Fuengirola, Mijas, Estepona und allen weiteren Regionen Spaniens. Unser gesamtes Team ist mehrsprachig und kann Sie sowohl in Deutsch, aber auch in Spanisch oder Englisch betreuen. Durch moderne Video-Konferenztechnik und weitere Systeme können wir Sie sicher und persönlich betreuen und beraten, egal wo auf der Welt Sie sich befinden.

Unser qualifiziertes, erfahrenes und geschultes Team ist spezialisiert auf die Beratung und Betreuung von deutschsprachigen Residenten, Unternehmern und Unternehmen, Investoren, Auswanderern und Pensionären. Dabei betreuen wir Sie individuell und umfänglich in Steuerangelegenheiten, Firmengründungen, Personalangelegenheiten, Immobilienangelegenheiten, Mietsachen, Kauf- und Verkauf von Immobilien oder Fahrzeugen, Maschinen oder Waren. Wir bieten Ihnen alle Dienstleistungen einer spanischen Asesoria oder Gestoria.

PEHOMA Consult ist Teil der PEHOMA Unternehmensgruppe.

Unternehmensberatung für deutsche
NIE Nummer und Residencia
Schulangelegenheiten
Bank- und Kontoangelegenheiten
Steuerberatung
Licencia de Apertura
Genehmigungen und Voraussetzungen einer Geschäftseröffung
Anerkennung von ausländischen Ausbildungen
Übersetzungen von Deutsch in Spanisch und von Spanisch in Deutsch
Begleitung zu Terminen (mit Dolmetschertätigkeit)
Überprüfung von Dokumenten und Unterlagen
Unabhängige Beratung beim Immobilienkauf und Verkauf
Anmeldungen und Ummeldungen
Finanzberatung
Investmentberatung und Vermittlung