Mittwoch, 29 April 2020 13:02

Wo liegt der Unterschied zwischen NIE und Residencia Empfehlung

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Es gibt immer wieder Verwirrung wenn es um das Thema N.I.E. und "Residencia geht, dabei sind die Unterschiede recht einfach.

Nachfolgend erklären wir Ihnen die Unterschiede und auch was für Sie gesetzlich vorgeschrieben ist.

N.I.E. = Número de identidad de extranjero, zu Deutsch: "Ausländer Identifikationsnummer"

 

Die NIE dient in Spanien als Steuer-Identifikationsnummer, aber auch als allgemeine Identifikationsnummer. Sie ist damit das Pendant zur DNI, welche spanische Staatsbürger haben.

Die NIE wird auf Antrag an Ausländer vergeben, die ein wirtschaftliches, soziales oder persönliches Interesse haben. Man kann die NIE bei jedem spanischen Konsulat im Ausland beantragen oder in Spanien bei den Oficinas de Extranjeria, bzw. den Kommissariaten der Policia Nacional. Zur Beantragung muss man persönlich vorstellig werden oder sich durch einen notariell bevollmächtigten Repräsentanten vertreten lassen. Dies gilt sowohl für die Beantragung bei einem Konsulat im Ausland, als auch bei einer Behörde in Spanien. Eine Online Beantragung ist generell nicht möglich. Es ist ausserdem erforderlich einen Termin zu vereinbaren für die Beantragung. Dazu gibt es ein Online Terminvergabe-System (Cita Previa), erreichbar über die Webseite der Policia Nacional.

Die NIE wird pro Person einmal vergeben und lebenslang zugewiesen. Sie muss nicht nochmal beantragt werden, ändert sich nicht und verliert auch nicht ihre Gültigkeit. Man erhält die NIE auf einem weißen DIN-A4 Blatt (siehe Foto)

Das Zertifikat (siehe Foto) hat allerdings nur eine behördliche Gültigkeit von drei Monaten. Keine Sorge, Sie müssen diesen Zettel nicht alle drei Monate erneuern. Es kann jedoch sein, dass Sie bei notariellen oder behördlichen Angelegenheiten aufgefordert werden ein neues Zertifikat vorzulegen.

Dieses Zertifikat nennt man auch "NIE de no residente" also NIE für nicht-Residenten.

 

"RESIDENCIA" oder besser Wohnsitz in Spanien und das Certificado de registro de ciudadano de la union

Certificado de registro

Wer in Spanien seinen Wohnsitz hat oder sich länger als drei Monate in Spanien aufhält muss sich in das Ausländer-Zentralregister eintragen.

Man hört stets und ständig den Begriff "Residencia" im Zusammenhang mit dem Auswandern nach Spanien. Aber was ist das genau? Auch das ist recht einfach erklärt.

In Europa gilt eine Reise- und Niederlassungsfreiheit. Das bedeutet, dass jeder Deutsche sich in Spanien niederlassen darf, also seinen Wohnsitz nach Spanien verlegen darf. Bitte beachten Sie, dass es keine Möglichkeit eines Zweitwohnsitzes im Ausland gibt nach deutschen Recht. Um einen Zweitwohnsitz gemäss deutschen Recht zu haben, ist ein Hauptwohnsitz in Deutschland erforderlich. Allerdings gibt es ein paar Voraussetzungen für eben diese Wohnsitznahme in Spanien. Diese Voraussetzungen sind im Real Decreto 240/2007 und im Orden PRE/1490/2012 festgelegt und wir erklären Ihnen diese Voruassetzungen im nachfolgenden Text.

Wenn man also die Entscheidung getroffen hat in Spanien wohnen zu wollen, oder genauer gesagt, sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten zu wollen, so ist man laut Gesetz verpflichtet sich in das Registro Central de Extranjeros, also das Ausländerzentralregister der Nationalpolizei eintragen zu lassen. Viele denken, dass es eine Option ist oder man es wählen kann, ob man sich einträgt oder nicht, aber das ist falsch. Das Gesetz regelt dies klar und eindeutig.

Um sich in das Ausländerzentralregister eintragen lassen zu können, wurden 2012 einige Auflagen geschaffen. So muss man seitdem eine Krankenversicherung nachweisen und auch angegeben wie man seinen Lebensunterhalt bestreitet. Die Krankenversicherung kann die spanische Seguridad Social sein (wenn Sie selbstständig (Autonomo), Angestellter, oder deutsche Rentner sind), oder auch eine anerkannte private Krankenversicherung sein, falls Sie als "Privatier" in Spanien leben möchten. Die Behörden sind berechtigt weitere Nachweise zum Einkommen zu verlangen (Rentenbescheide, Vermögensnachweisen, etc.).

Die Eintragung kann nur in Spanien erfolgen (weder online möglich, noch bei den Konsulaten im Ausland) und zwar bei den Kommissariaten der Policia Nacional. Genauer gesagt dem zuständigen Kommissariat für Ihren Wohnort. Sie brauchen auch hier wieder einen Termin, welchen Sie online über die Webseite der Policia Nacional machen können.

Wenn man in das Ausländerzentralregister eingetragen wurde, erhält man das Certificado de registro de ciudadano de la union. Dies ist eine grüne Papierkarte im Kreditkartenformat (siehe Foto). Auf dieser ist neben  der NIE auch die Wohnadresse in Spanien angegeben. Ausserdem der Satz "Residente en España desde xx.xx.xxxx" also Resident in Spanien seit dem xx.xx.xxxx. Es sind noch vereinzelt DIN-A4 Zertifikate im Umlauf (sehen identisch aus wie der Karte auf dem Foto, nur im anderen Format), Diese wurden bis vor etwa 7 Jahren ausgestellt.

Laut Gesetz sind Sie verpflichtet jede Änderung der Daten dem Register mitzuteilen. Das ist im Regelfall eine Adressänderung. Nach Änderung erhalten Sie ein neues Zertifikat mit den aktualisierten Daten.

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Ab fünf Jahren wird auch eine Kleinigkeit verändert. Es heisst dann im letzten Satz " Residente comunitario permanente en Españan desde xx.xx.xxxx, also dauerhafter Resident in Spanien seit dem xx.xx.xxxx, dadurch wird das Zertifikat zum sogenannten Certificado de residencia permanente de ciudadano de la UE. Sie gelten dann als dauerhafter Resident in Spanien. 

 

Werde ich in Spanien Steuerpflichtig, wenn ich mich als Resident registriere?

Wie bereits zuvor gesagt, haben Sie keine Wahlmöglichkeit, ob Sie sich registrieren oder ob nicht. Aber wenn Sie sich registrieren geht der spanische Staat erstmal davon aus, dass Sie wirklich in Spanien dauerhaft leben und somit währen Sie auch in Spanien Steuerpflichtig. Jedoch muss das nicht zwingend so sein. Da das Gesetz vorschreibt, dass sich jeder registriert, der sich länger als drei Monate in Spanien aufhält kann es andere Konstellationen geben.

Denn Sie sind in dem Land Steuerpflichtig, wo Sie sich mehr als 183 Tage pro Jahr aufhalten. Wenn Sie sich in mehreren Ländern aufhalten, so sind Sie in dem Land Steuerpflichtig wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Kurz gesagt, wenn Sie dauerhaft oder überwiegend in Spanien leben, so sind Sie auch in Spanien Steuerpflichtig; und das unabhängig ob Sie als Resident im Ausländer-Zentralregister eingetragen sind oder nicht.

Bis dato werden eher wenige Kontrollen gemacht, jedoch hat das spanische Finanzamt erkannt, dass ihm viel Steuergeld entgeht und so wurden Kontrollen in den vergangenen Jahren immer weiter intensiviert und es ist davon auszugehen, dass dies auch weiter geschieht.

Welche Konsequenzen es für Sie steuerlich hat, wenn Sie ihr Einkommen (und wir sprechen vom sogenannten Welteinkommen) in Spanien versteuern müssen, sollten Sie mit einem Steuerberater besprechen. gerne beraten wir Sie dazu.

 

Gelesen 9783 mal Letzte Änderung am Freitag, 01 Mai 2020 11:44
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